4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (Stand: 19.03.2002)<br />
4.38.2<br />
Die vorhandenen Dauerkle<strong>in</strong>gärten im Friedrichsthal<br />
nicht dargestellt; Bestand für die Zukunft sichern!<br />
4.39 S. Müller, Lotzdorfer Str. 11, <strong>Radeberg</strong> (21.05.2002)<br />
4.39.1<br />
E<strong>in</strong>spruch gegen die geplante Bepflanzung des<br />
Wirtschaftsweges auf me<strong>in</strong>em Flurstück 64 im OT Lotzdorf<br />
Begründung:<br />
E<strong>in</strong>schränkung der Nutzbarkeit des Weges mit landwirtschaftlichen<br />
Geräten<br />
erhöhter Pflegeaufwand<br />
Reduzierung der verpachteten Fläche<br />
s<strong>in</strong>d Auf den Flurstücken T.v. 1622/3, 1622/4 <strong>und</strong> T.v. 1622/17<br />
bef<strong>in</strong>det sich die Sparte Friedrichstal. Es erfolgt e<strong>in</strong>e<br />
Darstellung als „Dauerkle<strong>in</strong>gartenanlage" (Schutz durch<br />
B<strong>und</strong>eskle<strong>in</strong>gartengesetz). Der Anregung wird gefolgt.<br />
Der Landschaftsplan ist e<strong>in</strong> Fachplan des Naturschutzes<br />
<strong>und</strong> der Landschaftspflege der Stadt <strong>Radeberg</strong>, der<br />
gegenüber Dritten ke<strong>in</strong>e B<strong>in</strong>dungskraft entfaltet.<br />
Insbesondere werden bestehende oder zukünftige<br />
Bewirtschaftungsweisen durch den Landschaftsplan nicht<br />
verändert. Die Umsetzung e<strong>in</strong>zelner im Landschaftsplan<br />
vorgeschlagener Maßnahmen erfordert neben e<strong>in</strong>em<br />
Maßnahmenträger die Zustimmung der Pächter <strong>und</strong><br />
Eigentümer, sofern sie die Maßnahme nicht selbst<br />
durchführen. Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />
4.40 Günther Mitschke, Langebrücker Straße 15, Liegau-Augustusbad (19.05.2002)<br />
4.40.1<br />
Aufnahme des Flurstückes 231 i <strong>und</strong> T. v. 232f <strong>in</strong> die<br />
Kategorie Wohnbaufläche erbeten<br />
Begründung:<br />
- Für die Flurstücke 232/27, 232/28, 232f <strong>und</strong> 232i ist ke<strong>in</strong>e gesicherte<br />
Zufahrt vorhanden<br />
F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />
Seite 68<br />
Die Wohnbaufläche an der Forststraße wurde aus Gründen<br />
der empfohlenen Anpassung der Bevölkerungszielzahl aus<br />
der Bauflächenausweisung herausgenommen. Die<br />
genannten Gr<strong>und</strong>stücke verbleiben somit im Außenbereich<br />
<strong>und</strong> können erschließungstechnisch nicht angeb<strong>und</strong>en<br />
werden. Der Anregung kann nicht gefolgt werden.<br />
Plan<br />
Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002