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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (Stand: 19.03.2002)<br />

4.38.2<br />

Die vorhandenen Dauerkle<strong>in</strong>gärten im Friedrichsthal<br />

nicht dargestellt; Bestand für die Zukunft sichern!<br />

4.39 S. Müller, Lotzdorfer Str. 11, <strong>Radeberg</strong> (21.05.2002)<br />

4.39.1<br />

E<strong>in</strong>spruch gegen die geplante Bepflanzung des<br />

Wirtschaftsweges auf me<strong>in</strong>em Flurstück 64 im OT Lotzdorf<br />

Begründung:<br />

E<strong>in</strong>schränkung der Nutzbarkeit des Weges mit landwirtschaftlichen<br />

Geräten<br />

erhöhter Pflegeaufwand<br />

Reduzierung der verpachteten Fläche<br />

s<strong>in</strong>d Auf den Flurstücken T.v. 1622/3, 1622/4 <strong>und</strong> T.v. 1622/17<br />

bef<strong>in</strong>det sich die Sparte Friedrichstal. Es erfolgt e<strong>in</strong>e<br />

Darstellung als „Dauerkle<strong>in</strong>gartenanlage" (Schutz durch<br />

B<strong>und</strong>eskle<strong>in</strong>gartengesetz). Der Anregung wird gefolgt.<br />

Der Landschaftsplan ist e<strong>in</strong> Fachplan des Naturschutzes<br />

<strong>und</strong> der Landschaftspflege der Stadt <strong>Radeberg</strong>, der<br />

gegenüber Dritten ke<strong>in</strong>e B<strong>in</strong>dungskraft entfaltet.<br />

Insbesondere werden bestehende oder zukünftige<br />

Bewirtschaftungsweisen durch den Landschaftsplan nicht<br />

verändert. Die Umsetzung e<strong>in</strong>zelner im Landschaftsplan<br />

vorgeschlagener Maßnahmen erfordert neben e<strong>in</strong>em<br />

Maßnahmenträger die Zustimmung der Pächter <strong>und</strong><br />

Eigentümer, sofern sie die Maßnahme nicht selbst<br />

durchführen. Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

4.40 Günther Mitschke, Langebrücker Straße 15, Liegau-Augustusbad (19.05.2002)<br />

4.40.1<br />

Aufnahme des Flurstückes 231 i <strong>und</strong> T. v. 232f <strong>in</strong> die<br />

Kategorie Wohnbaufläche erbeten<br />

Begründung:<br />

- Für die Flurstücke 232/27, 232/28, 232f <strong>und</strong> 232i ist ke<strong>in</strong>e gesicherte<br />

Zufahrt vorhanden<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 68<br />

Die Wohnbaufläche an der Forststraße wurde aus Gründen<br />

der empfohlenen Anpassung der Bevölkerungszielzahl aus<br />

der Bauflächenausweisung herausgenommen. Die<br />

genannten Gr<strong>und</strong>stücke verbleiben somit im Außenbereich<br />

<strong>und</strong> können erschließungstechnisch nicht angeb<strong>und</strong>en<br />

werden. Der Anregung kann nicht gefolgt werden.<br />

Plan<br />

Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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