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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau %ugustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (P^yd: 19.03.2002)<br />

zuständiger Baulastträger mit der dazugehörenden<br />

Landschaftsplanung als <strong>in</strong>formeller Stand übernommen<br />

worden - dazu ist die Stadt <strong>Radeberg</strong> verpflichtet.<br />

Bei dem dargestellten Wanderweg handelt es sich um<br />

e<strong>in</strong>en generalisierten Planungsvorschlag, um e<strong>in</strong>e<br />

Wegeführung für die Naherholung im südlichen<br />

<strong>Radeberg</strong>er Raum anzubieten (u.a. Verb<strong>in</strong>dung Tal der<br />

Schwarzen Röder - LSG Hüttertal). Seit wann dieser Weg<br />

nicht mehr genutzt wird, ist unerheblich. Mit dem FNP stellt<br />

die Geme<strong>in</strong>de die Gr<strong>und</strong>züge der städtebaulichen<br />

Entwicklung (dazu gehören auch Wegebeziehungen) für<br />

e<strong>in</strong>en relativ langen Zeitraum dar (10-15 Jahre). Als<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer werden Sie bei der konkreten<br />

Planung wieder gehört; e<strong>in</strong>e „Verpflichtung" besteht<br />

aufgr<strong>und</strong> der Darstellung nicht.<br />

Der Widerspruch wurde geprüft; der Anregung zur<br />

Änderung der Darstellung kann nicht gefolgt werden.<br />

4.4 Heidrun Pospischil <strong>und</strong> Lutz Kunath, Hauptstraße 10, OT Großerkmannsdorf (19.04.2002)<br />

4A1<br />

Es wird um die Aufnahme der Fläche Gemarkung<br />

Rossendorf, Flurnummer 41, Blatt 249 gebeten (Fläche<br />

unmittelbar neben dem ROTECH-Zentrum Rossendorf). Der<br />

Leiter des Zentrums hat Interesse bek<strong>und</strong>et.<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 49<br />

Die Flurstücke liegen auf Dresdner Gemarkung <strong>und</strong> damit<br />

außerhalb des Plangeltungsbereiches. E<strong>in</strong>e Darstellung im<br />

FNP kann nicht erfolgen. Die Anregung kann nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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