4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau %igustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf ( r ^uid: 19.03.2002)<br />
4.45 Evangelisch-Lutherisches Kirchspiel <strong>Radeberg</strong>er Land (17.05.2002)<br />
4.45.1<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliche E<strong>in</strong>wände gibt es nicht, Bedenken gibt es<br />
gegen die E<strong>in</strong>ordnung des Neuen Friedhofes als<br />
Denkmalsgebiet<br />
4.46 Jörg Kliemann, Mozartstraße 5, <strong>Radeberg</strong> (21.05.2002)<br />
4.46.1<br />
Der neue Friedhof ist <strong>in</strong> der Aufstellung der Kulturdenkmale<br />
Sachsen gemäß § 2 SächsDSchG als Sachgesamtheit<br />
bereits aufgenommen. Es erfolgt durch die Stadt die<br />
nachrichtliche Übernahme. Der Anregung kann nicht<br />
gefolgt werden.<br />
Widerspruch gegen die Absicht, den Bereich Dr.-Rudolf- Das Gr<strong>und</strong>stück bef<strong>in</strong>det sich mitten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wohngebiet;<br />
Friedrichs-Straße (L<strong>in</strong>denhof bis Silberberg) als Wohngebiet die Wohnnutzung ist <strong>in</strong> diesem Stadtbereich dom<strong>in</strong>ant /<br />
mit Erholungswert anzulegen<br />
überwiegend. E<strong>in</strong>e Ausweisung als Mischgebiet (gemischte<br />
Begründung:<br />
Baufläche) entspricht nicht den Entwicklungsvorstellungen<br />
Gr<strong>und</strong>stück wird seit 1961 gewerblich genutzt<br />
der Stadt <strong>in</strong> diesem Bereich. Der weiteren gewerblichen<br />
Existenz gefährdet, da andere gewerbliche Flächen nicht angemietet<br />
werden können<br />
Nutzung am Standort steht nichts entgegen<br />
(Bestandsschutz). Im Übrigen ist ke<strong>in</strong> „Wohngebiet mit<br />
Erholungswert" festgesetzt worden. Der Anregung kann<br />
nicht gefolgt werden.<br />
4.47 Dr. Manfred Wölke, Ebereschen weg 1, Dresden (21.05.2002)<br />
4.47.1<br />
Aufnahme des Flurstückes 231 i <strong>und</strong> T. v. 232f <strong>in</strong> die<br />
Kategorie Wohnbaufläche erbeten<br />
Begründung:<br />
Für die Flurstücke 232/27, 232/28, 232f <strong>und</strong> 2321 ist ke<strong>in</strong>e gesicherte<br />
Zufahrt vorhanden<br />
F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />
Seite 71<br />
Die Wohnbaufläche an der Forststraße wurde aus Gründen<br />
der empfohlenen Anpassung der Bevölkerungszielzahl aus<br />
der Bauflächenausweisung herausgenommen. Die<br />
genannten Gr<strong>und</strong>stücke verbleiben somit im Außenbereich<br />
<strong>und</strong> können erschließungstechnisch nicht angeb<strong>und</strong>en<br />
werden. Der Anregung kann nicht gefolgt werden.<br />
Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002