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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau %igustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf ( r ^uid: 19.03.2002)<br />

4.45 Evangelisch-Lutherisches Kirchspiel <strong>Radeberg</strong>er Land (17.05.2002)<br />

4.45.1<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliche E<strong>in</strong>wände gibt es nicht, Bedenken gibt es<br />

gegen die E<strong>in</strong>ordnung des Neuen Friedhofes als<br />

Denkmalsgebiet<br />

4.46 Jörg Kliemann, Mozartstraße 5, <strong>Radeberg</strong> (21.05.2002)<br />

4.46.1<br />

Der neue Friedhof ist <strong>in</strong> der Aufstellung der Kulturdenkmale<br />

Sachsen gemäß § 2 SächsDSchG als Sachgesamtheit<br />

bereits aufgenommen. Es erfolgt durch die Stadt die<br />

nachrichtliche Übernahme. Der Anregung kann nicht<br />

gefolgt werden.<br />

Widerspruch gegen die Absicht, den Bereich Dr.-Rudolf- Das Gr<strong>und</strong>stück bef<strong>in</strong>det sich mitten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wohngebiet;<br />

Friedrichs-Straße (L<strong>in</strong>denhof bis Silberberg) als Wohngebiet die Wohnnutzung ist <strong>in</strong> diesem Stadtbereich dom<strong>in</strong>ant /<br />

mit Erholungswert anzulegen<br />

überwiegend. E<strong>in</strong>e Ausweisung als Mischgebiet (gemischte<br />

Begründung:<br />

Baufläche) entspricht nicht den Entwicklungsvorstellungen<br />

Gr<strong>und</strong>stück wird seit 1961 gewerblich genutzt<br />

der Stadt <strong>in</strong> diesem Bereich. Der weiteren gewerblichen<br />

Existenz gefährdet, da andere gewerbliche Flächen nicht angemietet<br />

werden können<br />

Nutzung am Standort steht nichts entgegen<br />

(Bestandsschutz). Im Übrigen ist ke<strong>in</strong> „Wohngebiet mit<br />

Erholungswert" festgesetzt worden. Der Anregung kann<br />

nicht gefolgt werden.<br />

4.47 Dr. Manfred Wölke, Ebereschen weg 1, Dresden (21.05.2002)<br />

4.47.1<br />

Aufnahme des Flurstückes 231 i <strong>und</strong> T. v. 232f <strong>in</strong> die<br />

Kategorie Wohnbaufläche erbeten<br />

Begründung:<br />

Für die Flurstücke 232/27, 232/28, 232f <strong>und</strong> 2321 ist ke<strong>in</strong>e gesicherte<br />

Zufahrt vorhanden<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 71<br />

Die Wohnbaufläche an der Forststraße wurde aus Gründen<br />

der empfohlenen Anpassung der Bevölkerungszielzahl aus<br />

der Bauflächenausweisung herausgenommen. Die<br />

genannten Gr<strong>und</strong>stücke verbleiben somit im Außenbereich<br />

<strong>und</strong> können erschließungstechnisch nicht angeb<strong>und</strong>en<br />

werden. Der Anregung kann nicht gefolgt werden.<br />

Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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