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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau ^gustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (P %id: 19.03.2002)<br />

4.30 Helmut Werner, Siedlung Nr. 1, 01454 <strong>Radeberg</strong> (15.05.2002)<br />

4.30.1<br />

Eigentümer der Flurstücke 1473/1, 1473/16 <strong>und</strong> 1473/21<br />

Widerspruch zur Ausweisung e<strong>in</strong>es re<strong>in</strong>en Wohngebietes;<br />

Forderung nach Aufrechterhaltung der Flurstücke als<br />

Mischansiedlung Wohngebiet - Gewerbe<br />

Der Anregung wird gefolgt. Der Bereich zwischen<br />

Dresdner Straße, Forststraße <strong>und</strong> Heidestraße wird als<br />

gemischte Baufläche dargestellt.<br />

4.31 Holm <strong>und</strong> Hedda Nitschke, Sonnenblick 9, Großerkmannsdorf (19.05.2002)<br />

4.31.1<br />

Widerspruch e<strong>in</strong>gelegt zur Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche im<br />

Wohngebiet Heiderand <strong>und</strong> der Ausweisung „Sozialen <strong>und</strong><br />

kulturellen Zwecken dienend"<br />

Gegen diese Ausweisung wird Widerspruch e<strong>in</strong>gelegt, da<br />

das Wohngebiet nur als „Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet"<br />

e<strong>in</strong>gestuft ist <strong>und</strong> bei dieser allgeme<strong>in</strong>en Formulierung<br />

Nutzungsformen auf der Geme<strong>in</strong>defläche möglich s<strong>in</strong>d, die<br />

nicht mit den Interessen der Anwohner übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

Das Wohngebiet sollte außerdem als „Re<strong>in</strong>es Wohngebiet"<br />

e<strong>in</strong>gestuft werden, um die Erwartungen der<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer nach Ruhe <strong>und</strong> Erholung erfüllen zu<br />

können.<br />

4.32 B+D Immobilienverwaltungs GbR (17.05.2002 <strong>und</strong> 21.05.02)<br />

4.32.1<br />

Anfrage / Entscheidung, ob das Flurstück 1423/2 (He<strong>in</strong>rich-<br />

Gläser-Straße 13) im Flächennutzungsplan als Mischgebiet<br />

ausgewiesen werden kann.<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 65<br />

Die Darstellung entspricht der des genehmigten<br />

Bebauungsplanes. Es bleibt die Ausweisung e<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche bestehen. Die Zweckb<strong>in</strong>dung<br />

„Sozialen Zwecken dienende Gebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen"<br />

def<strong>in</strong>iert h<strong>in</strong>reichend genau die Entwicklungsvorstellungen<br />

der Stadt. Konkrete Vorstellungen zur Flächennutzung gibt<br />

es nicht. An der im B-Plan ausgewiesenen E<strong>in</strong>stufung<br />

„WA" muss festgehalten werden. Die zulässigen<br />

Nutzungen bestimmen sich nach § 4 BauNVO. E<strong>in</strong>e<br />

diesbezügliche Änderung des B-Planes „Am Heiderand"<br />

ist nicht gewünscht. Der Anregung kann nicht gefolgt<br />

werden.<br />

Aus Immissionsschutzgründen birgt die Ausweisung von<br />

Mischgebieten aufgr<strong>und</strong> des hälftigen Anteils von<br />

Wohnnutzung Konflikte <strong>in</strong> sich. Aufgr<strong>und</strong> der benachbarten<br />

gewerblichen Bauflächen <strong>und</strong> der zu erwartenden weiter<br />

steigenden Verkehrsbelastung auf der Heidestraße muss<br />

an der bisherigen Darstellung festgehalten werden. Der<br />

Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Plan<br />

öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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