4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau ^gustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (P %id: 19.03.2002)<br />
4.30 Helmut Werner, Siedlung Nr. 1, 01454 <strong>Radeberg</strong> (15.05.2002)<br />
4.30.1<br />
Eigentümer der Flurstücke 1473/1, 1473/16 <strong>und</strong> 1473/21<br />
Widerspruch zur Ausweisung e<strong>in</strong>es re<strong>in</strong>en Wohngebietes;<br />
Forderung nach Aufrechterhaltung der Flurstücke als<br />
Mischansiedlung Wohngebiet - Gewerbe<br />
Der Anregung wird gefolgt. Der Bereich zwischen<br />
Dresdner Straße, Forststraße <strong>und</strong> Heidestraße wird als<br />
gemischte Baufläche dargestellt.<br />
4.31 Holm <strong>und</strong> Hedda Nitschke, Sonnenblick 9, Großerkmannsdorf (19.05.2002)<br />
4.31.1<br />
Widerspruch e<strong>in</strong>gelegt zur Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche im<br />
Wohngebiet Heiderand <strong>und</strong> der Ausweisung „Sozialen <strong>und</strong><br />
kulturellen Zwecken dienend"<br />
Gegen diese Ausweisung wird Widerspruch e<strong>in</strong>gelegt, da<br />
das Wohngebiet nur als „Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet"<br />
e<strong>in</strong>gestuft ist <strong>und</strong> bei dieser allgeme<strong>in</strong>en Formulierung<br />
Nutzungsformen auf der Geme<strong>in</strong>defläche möglich s<strong>in</strong>d, die<br />
nicht mit den Interessen der Anwohner übere<strong>in</strong>stimmen.<br />
Das Wohngebiet sollte außerdem als „Re<strong>in</strong>es Wohngebiet"<br />
e<strong>in</strong>gestuft werden, um die Erwartungen der<br />
Gr<strong>und</strong>stückseigentümer nach Ruhe <strong>und</strong> Erholung erfüllen zu<br />
können.<br />
4.32 B+D Immobilienverwaltungs GbR (17.05.2002 <strong>und</strong> 21.05.02)<br />
4.32.1<br />
Anfrage / Entscheidung, ob das Flurstück 1423/2 (He<strong>in</strong>rich-<br />
Gläser-Straße 13) im Flächennutzungsplan als Mischgebiet<br />
ausgewiesen werden kann.<br />
F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />
Seite 65<br />
Die Darstellung entspricht der des genehmigten<br />
Bebauungsplanes. Es bleibt die Ausweisung e<strong>in</strong>er<br />
Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche bestehen. Die Zweckb<strong>in</strong>dung<br />
„Sozialen Zwecken dienende Gebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen"<br />
def<strong>in</strong>iert h<strong>in</strong>reichend genau die Entwicklungsvorstellungen<br />
der Stadt. Konkrete Vorstellungen zur Flächennutzung gibt<br />
es nicht. An der im B-Plan ausgewiesenen E<strong>in</strong>stufung<br />
„WA" muss festgehalten werden. Die zulässigen<br />
Nutzungen bestimmen sich nach § 4 BauNVO. E<strong>in</strong>e<br />
diesbezügliche Änderung des B-Planes „Am Heiderand"<br />
ist nicht gewünscht. Der Anregung kann nicht gefolgt<br />
werden.<br />
Aus Immissionsschutzgründen birgt die Ausweisung von<br />
Mischgebieten aufgr<strong>und</strong> des hälftigen Anteils von<br />
Wohnnutzung Konflikte <strong>in</strong> sich. Aufgr<strong>und</strong> der benachbarten<br />
gewerblichen Bauflächen <strong>und</strong> der zu erwartenden weiter<br />
steigenden Verkehrsbelastung auf der Heidestraße muss<br />
an der bisherigen Darstellung festgehalten werden. Der<br />
Anregung wird nicht gefolgt.<br />
Plan<br />
öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002