08.12.2012 Aufrufe

4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Flächennutzungsplan für <strong>Radeberg</strong> Stadt mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf 154<br />

ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

Folgende Kulturdenkmale s<strong>in</strong>d durch das Landesamt für Denkmalpflege als "Sachgesamtheit"<br />

(Denkmalgebiete) nach § 2 SächsDSchG <strong>in</strong> der Aufstellung der Kulturdenkmale Sachsen<br />

aufgenommen:<br />

Kernstadt:<br />

- Neuer Friedhof<br />

- Langbe<strong>in</strong>scher Garten / H<strong>und</strong>estallweg<br />

- Innenstadt <strong>Radeberg</strong> ("geschützter Ortsteil") -Innenstadtbereich<br />

- Ehrenmal Pulsnitzer Straße<br />

- Ernst-Braune-Siedlung<br />

OT Liegau-Augustusbad:<br />

- Badanlage des ehem. Augustusbades<br />

OT Großerkmannsdorf:<br />

- Kirche mit Friedhof<br />

OT Ullersdorf:<br />

- Dorfteich<br />

Folgende Denkmalschutzgebiete s<strong>in</strong>d als Vorschläge vom Landesamt für Denkmalpflege<br />

Sachsen <strong>in</strong> den Kartierungen zur Denkmalliste gekennzeichnet:<br />

Kernstadt:<br />

- Kohlrabi<strong>in</strong>sel (Siedlung zwischen Schillerstraße <strong>und</strong> Heidestraße) (*)<br />

- Wohnanlage zwischen Schiller-, Heide-, Less<strong>in</strong>g-, <strong>und</strong> Goethestraße (*)<br />

- Lotzdorf, Dorf mit beidseitig bebauter Dorfstraße (*)<br />

- Bahnhofstraße (Wohnzeile)<br />

- Epilepsiezentrum<br />

Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Flächennutzungsplanverfahren<br />

hat das Landesamt für Denkmalpflege die Unterschutzstellung der vorgeschlagenen<br />

Denkmalschutzgebiete der Dorfkerne von Ullersdorf <strong>und</strong> Großerkmannsdorf aufgehoben.<br />

Zur Rechtswirksamkeit bedarf es dem Erlass e<strong>in</strong>er Denkmalschutzsatzung durch die Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong> (gemäß § 21 Abs. 1-4 SächsDSchG).<br />

Diese Denkmalschutzgebiete werden als vorgeschlagene Gebiete gemäß § 5 Abs. 4 BauGB<br />

als "<strong>in</strong> Aussicht genommene Festsetzungen" <strong>in</strong> den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

Für diq mit (*) gekennzeichneten Bereiche s<strong>in</strong>d als schützendes Regulativ durch die Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong> Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB aufgestellt worden. Ziel ist jeweils<br />

vorrangig die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er städtebaulichen<br />

Gestalt, der aus der historischen <strong>und</strong> städtebaulichen Entwicklung des Gebietes resultierende<br />

Denkmalwert des Ersche<strong>in</strong>ungsbildes wird dadurch nicht geschützt.<br />

Die genannten Gebiete s<strong>in</strong>d aufgr<strong>und</strong> ihrer städtebaulichen Bedeutung <strong>und</strong> aus geschichtlichen<br />

Gründen erhaltenswert.<br />

F:\DATEN\PROJEKTEV^D00005\2.BETEIUGUNG^1.08.2002\ehäutemngsbericht-01.08.2002.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!