4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan für <strong>Radeberg</strong> Stadt mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf 154<br />
ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Folgende Kulturdenkmale s<strong>in</strong>d durch das Landesamt für Denkmalpflege als "Sachgesamtheit"<br />
(Denkmalgebiete) nach § 2 SächsDSchG <strong>in</strong> der Aufstellung der Kulturdenkmale Sachsen<br />
aufgenommen:<br />
Kernstadt:<br />
- Neuer Friedhof<br />
- Langbe<strong>in</strong>scher Garten / H<strong>und</strong>estallweg<br />
- Innenstadt <strong>Radeberg</strong> ("geschützter Ortsteil") -Innenstadtbereich<br />
- Ehrenmal Pulsnitzer Straße<br />
- Ernst-Braune-Siedlung<br />
OT Liegau-Augustusbad:<br />
- Badanlage des ehem. Augustusbades<br />
OT Großerkmannsdorf:<br />
- Kirche mit Friedhof<br />
OT Ullersdorf:<br />
- Dorfteich<br />
Folgende Denkmalschutzgebiete s<strong>in</strong>d als Vorschläge vom Landesamt für Denkmalpflege<br />
Sachsen <strong>in</strong> den Kartierungen zur Denkmalliste gekennzeichnet:<br />
Kernstadt:<br />
- Kohlrabi<strong>in</strong>sel (Siedlung zwischen Schillerstraße <strong>und</strong> Heidestraße) (*)<br />
- Wohnanlage zwischen Schiller-, Heide-, Less<strong>in</strong>g-, <strong>und</strong> Goethestraße (*)<br />
- Lotzdorf, Dorf mit beidseitig bebauter Dorfstraße (*)<br />
- Bahnhofstraße (Wohnzeile)<br />
- Epilepsiezentrum<br />
Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Flächennutzungsplanverfahren<br />
hat das Landesamt für Denkmalpflege die Unterschutzstellung der vorgeschlagenen<br />
Denkmalschutzgebiete der Dorfkerne von Ullersdorf <strong>und</strong> Großerkmannsdorf aufgehoben.<br />
Zur Rechtswirksamkeit bedarf es dem Erlass e<strong>in</strong>er Denkmalschutzsatzung durch die Stadt<br />
<strong>Radeberg</strong> (gemäß § 21 Abs. 1-4 SächsDSchG).<br />
Diese Denkmalschutzgebiete werden als vorgeschlagene Gebiete gemäß § 5 Abs. 4 BauGB<br />
als "<strong>in</strong> Aussicht genommene Festsetzungen" <strong>in</strong> den Flächennutzungsplan übernommen.<br />
Für diq mit (*) gekennzeichneten Bereiche s<strong>in</strong>d als schützendes Regulativ durch die Stadt<br />
<strong>Radeberg</strong> Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB aufgestellt worden. Ziel ist jeweils<br />
vorrangig die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er städtebaulichen<br />
Gestalt, der aus der historischen <strong>und</strong> städtebaulichen Entwicklung des Gebietes resultierende<br />
Denkmalwert des Ersche<strong>in</strong>ungsbildes wird dadurch nicht geschützt.<br />
Die genannten Gebiete s<strong>in</strong>d aufgr<strong>und</strong> ihrer städtebaulichen Bedeutung <strong>und</strong> aus geschichtlichen<br />
Gründen erhaltenswert.<br />
F:\DATEN\PROJEKTEV^D00005\2.BETEIUGUNG^1.08.2002\ehäutemngsbericht-01.08.2002.doc