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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegai %jgustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf flmd: 19.03.2002)<br />

1.1.2<br />

1.1.3<br />

Bestandsdarstellungen im Übergang zur freien Landschaft<br />

erfolgte zu großzügig (E<strong>in</strong>beziehung großer<br />

Gartengr<strong>und</strong>stücke <strong>in</strong> Ortsrandlage<br />

Gewünschte Ausschlusswirkung für W<strong>in</strong>dkraftanlagen bedarf<br />

e<strong>in</strong>er flächendeckenden Untersuchung<br />

Die Grenzbereiche, <strong>in</strong>sbesondere an den Übergangsstellen<br />

zum Außenbereich, werden differenzierter betrachtet (Dr.-<br />

R.-Friedrichs-Straße). Der Anregung wird teilweise<br />

gefolgt.<br />

Der H<strong>in</strong>weis zur stärkeren Berücksichtigung der<br />

W<strong>in</strong>denergieplanung wird beachtet. E<strong>in</strong>e umfassende<br />

Darstellung wird im LP <strong>und</strong> im Erläuterungsbericht<br />

gegeben.<br />

1.2. Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (15.04.2002)<br />

1.2.1.<br />

1.2.2<br />

1.2.3<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Bedenken bestehen allerd<strong>in</strong>gs gegen die Ausweisung<br />

der Wohnbauflächen entlang der Südwestseite der<br />

Kle<strong>in</strong>wolmsdorfer Straße sowie auf dem Gelände der<br />

ehemaligen Kokosteppichfabrik...."<br />

Anmerkung:<br />

angegebene Gründe:<br />

Im Regionalplan ist <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe der Flusslauf der<br />

Schwarzen Röder „als natumaher Abschnitt e<strong>in</strong>es regional<br />

bedeutsamen Fließgewässers" ausgewiesen<br />

Vorbehaltsgebiet Überschwemmungsbereich<br />

Die Darstellungen <strong>und</strong> Aussagen zum Verkehr<br />

entsprechen den regionalplanerischen Zielen ..."<br />

„ ... Die im Nordosten des Plangebietes dargestellte Fläche<br />

für die Abgrabung oder die Gew<strong>in</strong>nung von Bodenschätzen<br />

ist weder im LEP noch im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet<br />

... ausgewiesen. Die im Flächennutzungsplan verwendete<br />

Bezeichnung „Vorbehaltsgebiet für den Abbau von<br />

Bodenschätzen" für den außerhalb der Abbaufläche<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 7<br />

Die Bedenken, die ebenfalls <strong>in</strong> weiteren Stellungnahmen<br />

des RP, des Stufa Bautzen <strong>und</strong> des LRA Kamenz<br />

aufgeworfen werden, werden aus Sicht der Erfordernisse<br />

zur Bereitstellung von Wohnbauflächen im Zeitraum bis<br />

2010/15 geteilt. Die genannten Flächen werden als<br />

Wohnbauflächen aus der Planung herausgenommen <strong>und</strong><br />

die Aufstellungsbeschlüsse des Stadtrates aufgehoben.<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vorbehaltsfläche wird nicht mehr dargestellt. Nur das<br />

Bewilligungsfeld (Abschlussbetriebsplan 1997/2001 vom<br />

21.11.1996, zugelassen mit Bescheid des Bergamtes<br />

Hoyerswerda) wird als Fläche für Abgrabungen<br />

(Kiessandgrube) dargestellt. Der Anregung wird gefolgt.<br />

Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002<br />

EB: 5.1.1.2 ff<br />

Plan<br />

Plan<br />

(Kamenzer<br />

Straße)

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