4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegai %jgustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf flmd: 19.03.2002)<br />
1.1.2<br />
1.1.3<br />
Bestandsdarstellungen im Übergang zur freien Landschaft<br />
erfolgte zu großzügig (E<strong>in</strong>beziehung großer<br />
Gartengr<strong>und</strong>stücke <strong>in</strong> Ortsrandlage<br />
Gewünschte Ausschlusswirkung für W<strong>in</strong>dkraftanlagen bedarf<br />
e<strong>in</strong>er flächendeckenden Untersuchung<br />
Die Grenzbereiche, <strong>in</strong>sbesondere an den Übergangsstellen<br />
zum Außenbereich, werden differenzierter betrachtet (Dr.-<br />
R.-Friedrichs-Straße). Der Anregung wird teilweise<br />
gefolgt.<br />
Der H<strong>in</strong>weis zur stärkeren Berücksichtigung der<br />
W<strong>in</strong>denergieplanung wird beachtet. E<strong>in</strong>e umfassende<br />
Darstellung wird im LP <strong>und</strong> im Erläuterungsbericht<br />
gegeben.<br />
1.2. Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (15.04.2002)<br />
1.2.1.<br />
1.2.2<br />
1.2.3<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Bedenken bestehen allerd<strong>in</strong>gs gegen die Ausweisung<br />
der Wohnbauflächen entlang der Südwestseite der<br />
Kle<strong>in</strong>wolmsdorfer Straße sowie auf dem Gelände der<br />
ehemaligen Kokosteppichfabrik...."<br />
Anmerkung:<br />
angegebene Gründe:<br />
Im Regionalplan ist <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe der Flusslauf der<br />
Schwarzen Röder „als natumaher Abschnitt e<strong>in</strong>es regional<br />
bedeutsamen Fließgewässers" ausgewiesen<br />
Vorbehaltsgebiet Überschwemmungsbereich<br />
Die Darstellungen <strong>und</strong> Aussagen zum Verkehr<br />
entsprechen den regionalplanerischen Zielen ..."<br />
„ ... Die im Nordosten des Plangebietes dargestellte Fläche<br />
für die Abgrabung oder die Gew<strong>in</strong>nung von Bodenschätzen<br />
ist weder im LEP noch im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet<br />
... ausgewiesen. Die im Flächennutzungsplan verwendete<br />
Bezeichnung „Vorbehaltsgebiet für den Abbau von<br />
Bodenschätzen" für den außerhalb der Abbaufläche<br />
F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />
Seite 7<br />
Die Bedenken, die ebenfalls <strong>in</strong> weiteren Stellungnahmen<br />
des RP, des Stufa Bautzen <strong>und</strong> des LRA Kamenz<br />
aufgeworfen werden, werden aus Sicht der Erfordernisse<br />
zur Bereitstellung von Wohnbauflächen im Zeitraum bis<br />
2010/15 geteilt. Die genannten Flächen werden als<br />
Wohnbauflächen aus der Planung herausgenommen <strong>und</strong><br />
die Aufstellungsbeschlüsse des Stadtrates aufgehoben.<br />
Der Anregung wird gefolgt.<br />
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Vorbehaltsfläche wird nicht mehr dargestellt. Nur das<br />
Bewilligungsfeld (Abschlussbetriebsplan 1997/2001 vom<br />
21.11.1996, zugelassen mit Bescheid des Bergamtes<br />
Hoyerswerda) wird als Fläche für Abgrabungen<br />
(Kiessandgrube) dargestellt. Der Anregung wird gefolgt.<br />
Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002<br />
EB: 5.1.1.2 ff<br />
Plan<br />
Plan<br />
(Kamenzer<br />
Straße)