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Das Darmstädter Verfahren (EVITA) - Fachgebiet Fahrzeugtechnik ...

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4.4.4 Vergleiche von Frontalkollisionsgegenmaßnahmen<br />

<strong>Das</strong> einheitliche Bewertungsverfahren ist Grundlage für den Vergleich verschiedener<br />

Ausprägungen von Frontalkollisionsgegenmaßnahmen. Für die Bewertung werden mit<br />

einem entsprechend geteilten Kollektiv von Probanden Testfahrten durchgeführt. Der<br />

Vergleich der über alle Probanden ermittelten Geschwindigkeitsreduktionen im Beurteilungszeitraum<br />

gibt die Wirksamkeit der Varianten wieder. Eine Beurteilung der absoluten<br />

Wirksamkeit eines Antikollisionssystems ist durch die Verwendung einer sogenannten<br />

Baseline zu erreichen. Dabei wird ein Teil des Probandenkollektivs ohne einen<br />

Eingriff des Antikollisionssystems mit der kritischen Situation konfrontiert und die<br />

Geschwindigkeitsdifferenz bestimmt. Für die Bewertung der Wirksamkeit des Antikollisionssystems<br />

ist nur der erste Versuch des Probanden eine unbeeinflusste Basis. Bei<br />

allen weiteren Versuchen hat der Proband, trotz einer lückenhaften Vorinformation über<br />

den eigentlichen Versuchszweck, den Versuchsgegenstand einer überraschenden Notsituation<br />

verstanden, er gilt als voreingenommen.<br />

Der Bewertung der Akzeptanz durch den Fahrer kommt bei der Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen<br />

mittlerweile eine große Beachtung zu. 74 Die weiteren Versuche<br />

nach der ersten Notsituation eignen sich zum Erzeugen ergänzender Erkenntnisse, wie<br />

etwa der Umgang mit nicht berechtigten Auslösungen von Frontalkollisionsgegenmaßnahmen<br />

oder die vergleichende Probandeneinschätzungen der Varianten. Die Probandeneinschätzung<br />

zur erlebten Situation und zur Bewertung der Frontalkollisionsgegenmaßnahmen<br />

wird mit Fragebögen ermittelt. Aus der Auswertung der Bewertung werden<br />

Hinweise zur Gestaltung von Frontalkollisionsgegenmaßnahmen gezogen.<br />

4.4.5 Auswertungsverfahren<br />

Im vorigen Abschnitt wurde die Notwendigkeit einer Extrapolation ab dem Ende der<br />

Betätigungszeit erklärt: Wegen einer kollisionsvermeidenden Aktion von <strong>EVITA</strong> neigen<br />

Probanden zum Verringern der eingeleiteten Fahrzeugverzögerung. Aus dieser Tatsache<br />

ergibt sich die Notwendigkeit der Kompensation, indem die Fahrzeugverzögerung<br />

rechnerisch aufrechterhalten wird. Ab dem Ende der Gesamtreaktionszeit (max. Verzögerung<br />

ist erreicht) ist die Geschwindigkeitsdifferenz vor einer Kollision durch den<br />

Reibwert begrenzt. Es existieren zwei gangbare Lösungen: Zum ersten kann die gemessene<br />

Geschwindigkeit des Versuchsfahrzeugs bis zum Ende des Beurteilungszeitraum<br />

extrapoliert werden. Zum anderen kann ab dem Ende der Gesamtreaktionszeit mit<br />

einer konstanten Fahrzeugbeschleunigung die gesamte Geschwindigkeitsdifferenz<br />

bestimmt werden.<br />

74 Bubb, H.: Fahrversuche mit Probanden, 2003<br />

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