Das Darmstädter Verfahren (EVITA) - Fachgebiet Fahrzeugtechnik ...
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4.4.4 Vergleiche von Frontalkollisionsgegenmaßnahmen<br />
<strong>Das</strong> einheitliche Bewertungsverfahren ist Grundlage für den Vergleich verschiedener<br />
Ausprägungen von Frontalkollisionsgegenmaßnahmen. Für die Bewertung werden mit<br />
einem entsprechend geteilten Kollektiv von Probanden Testfahrten durchgeführt. Der<br />
Vergleich der über alle Probanden ermittelten Geschwindigkeitsreduktionen im Beurteilungszeitraum<br />
gibt die Wirksamkeit der Varianten wieder. Eine Beurteilung der absoluten<br />
Wirksamkeit eines Antikollisionssystems ist durch die Verwendung einer sogenannten<br />
Baseline zu erreichen. Dabei wird ein Teil des Probandenkollektivs ohne einen<br />
Eingriff des Antikollisionssystems mit der kritischen Situation konfrontiert und die<br />
Geschwindigkeitsdifferenz bestimmt. Für die Bewertung der Wirksamkeit des Antikollisionssystems<br />
ist nur der erste Versuch des Probanden eine unbeeinflusste Basis. Bei<br />
allen weiteren Versuchen hat der Proband, trotz einer lückenhaften Vorinformation über<br />
den eigentlichen Versuchszweck, den Versuchsgegenstand einer überraschenden Notsituation<br />
verstanden, er gilt als voreingenommen.<br />
Der Bewertung der Akzeptanz durch den Fahrer kommt bei der Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen<br />
mittlerweile eine große Beachtung zu. 74 Die weiteren Versuche<br />
nach der ersten Notsituation eignen sich zum Erzeugen ergänzender Erkenntnisse, wie<br />
etwa der Umgang mit nicht berechtigten Auslösungen von Frontalkollisionsgegenmaßnahmen<br />
oder die vergleichende Probandeneinschätzungen der Varianten. Die Probandeneinschätzung<br />
zur erlebten Situation und zur Bewertung der Frontalkollisionsgegenmaßnahmen<br />
wird mit Fragebögen ermittelt. Aus der Auswertung der Bewertung werden<br />
Hinweise zur Gestaltung von Frontalkollisionsgegenmaßnahmen gezogen.<br />
4.4.5 Auswertungsverfahren<br />
Im vorigen Abschnitt wurde die Notwendigkeit einer Extrapolation ab dem Ende der<br />
Betätigungszeit erklärt: Wegen einer kollisionsvermeidenden Aktion von <strong>EVITA</strong> neigen<br />
Probanden zum Verringern der eingeleiteten Fahrzeugverzögerung. Aus dieser Tatsache<br />
ergibt sich die Notwendigkeit der Kompensation, indem die Fahrzeugverzögerung<br />
rechnerisch aufrechterhalten wird. Ab dem Ende der Gesamtreaktionszeit (max. Verzögerung<br />
ist erreicht) ist die Geschwindigkeitsdifferenz vor einer Kollision durch den<br />
Reibwert begrenzt. Es existieren zwei gangbare Lösungen: Zum ersten kann die gemessene<br />
Geschwindigkeit des Versuchsfahrzeugs bis zum Ende des Beurteilungszeitraum<br />
extrapoliert werden. Zum anderen kann ab dem Ende der Gesamtreaktionszeit mit<br />
einer konstanten Fahrzeugbeschleunigung die gesamte Geschwindigkeitsdifferenz<br />
bestimmt werden.<br />
74 Bubb, H.: Fahrversuche mit Probanden, 2003<br />
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