Version 2.41 Nutzerhandbuch - knowledgetools.de
Version 2.41 Nutzerhandbuch - knowledgetools.de
Version 2.41 Nutzerhandbuch - knowledgetools.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6.6.2. Zitiervorschriften für Urteile<br />
Ein Urteil besteht aus folgen<strong>de</strong>n Textteilen:<br />
• Am Anfang steht entwe<strong>de</strong>r eines <strong>de</strong>r Gerichte (BAG, BFH, BGH, BVerfG, BVerwG,<br />
KG, OGB, BayObLG, EGMR) o<strong>de</strong>r ein Gericht mit Ortsangabe von <strong>de</strong>r Form „LG“,<br />
„OLG“, „FG“ o<strong>de</strong>r „VG“, anschließend <strong>de</strong>r Ort und optional eine römische Zahl. Im<br />
zweiten Fall ergibt alles zusammen <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Gerichts.<br />
• Die Ortsangabe kann beliebige Son<strong>de</strong>rzeichen enthalten, sie wird ausschließlich<br />
durch die trennen<strong>de</strong>n Leerzeichen erkannt.<br />
• Am En<strong>de</strong> steht das Aktenzeichen (s. u.)<br />
• Dazwischen steht eine beliebige Zeichenkette, die nicht einem <strong>de</strong>r Aktenzeichen<br />
entspricht und kein Semikolon enthält.<br />
6.6.3. Zitiervorschrift für Aktenzeichen<br />
Ein Aktenzeichen besteht aus folgen<strong>de</strong>n Textteilen:<br />
• Senat: Eine römische o<strong>de</strong>r arabische Zahl zwischen 1 und 15. Also 1-15 und I-XV<br />
• Verfahrensart. 1-4 Buchstaben<br />
• Vorgangsnummer: 1-5 Zahlen/2 Zahlen z. B.: 3/98 o<strong>de</strong>r 10953/02<br />
6.6.4. Zitiervorschrift für Erlässe<br />
Ein Erlass besteht aus folgen<strong>de</strong>n Textteilen:<br />
• Starttext „Tz.“<br />
• Zweistellige Zahl z.B. „03.18“ (auch hier kann ein kleiner Buchstabe an <strong>de</strong>r Zahl<br />
hängen, also z. B. „8b.03“)<br />
• Beliebiger Text, <strong>de</strong>r keinen Erlassnamen beinhaltet<br />
• Name <strong>de</strong>s Erlasses<br />
Erlässe sind als Gesetze in <strong>de</strong>r Datenbank gespeichert, es han<strong>de</strong>lt sich hier technisch also<br />
nur um eine an<strong>de</strong>re Metho<strong>de</strong>, Gesetze zu verlinken.<br />
6.7. Fußnoten einfügen<br />
Klicken Sie im Texteingabefeld hinter <strong>de</strong>n Textbestandteil, <strong>de</strong>r mit einer Fußnote<br />
versehen wer<strong>de</strong>n soll und anschließend auf das Icon . Daraufhin erscheint an dieser<br />
Stelle eine rosafarbene Box. Klicken Sie nun in die Mitte dieser Box und geben Sie dort<br />
<strong>de</strong>n Fußnotentext ein.<br />
6.8. Tabellen einfügen<br />
Klicken Sie im Texteingabefeld auf die Stelle, an <strong>de</strong>r eine Tabelle eingefügt wer<strong>de</strong>n soll<br />
und anschließend auf das Icon .<br />
LOGOS Server <strong>2.41</strong> – <strong>Nutzerhandbuch</strong> © knowledgeTools International GmbH 2008 72