12.02.2013 Aufrufe

Version 2.41 Nutzerhandbuch - knowledgetools.de

Version 2.41 Nutzerhandbuch - knowledgetools.de

Version 2.41 Nutzerhandbuch - knowledgetools.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8. Die Gesetzes- und Urteilsdatenbank<br />

Sofern Ihr Server über eine entsprechen<strong>de</strong> Lizenz verfügt, haben Sie Zugriff auf die<br />

Gesetzes- und Urteilsdatenbank. Mit Hilfe eines webbasierten Editors können Sie selbst<br />

Gesetze und Urteile in die Datenbank einpflegen.<br />

Die in knowledgeTools enthaltenen Zusatzinformationen, also Erläuterungstexte,<br />

Vertiefungstexte, Praxistexte etc. wer<strong>de</strong>n automatisch mit <strong>de</strong>r integrierten Gesetzes- und<br />

Urteilsdatenbank verlinkt, wenn in diesen Texten ein Gesetz o<strong>de</strong>r Urteil zitiert wird. Die<br />

im Text genannten Gesetze o<strong>de</strong>r Urteile wer<strong>de</strong>n in Kurzform im Fenster „Bibliothek“ als<br />

Links und entsprechen<strong>de</strong>s Icon angezeigt. Voraussetzung dafür ist, dass das jeweilige<br />

Gesetz o<strong>de</strong>r Urteil in <strong>de</strong>r Gesetzes- und Urteilsdatenbank enthalten ist. Diese Datenbank<br />

enthält die Volltexte <strong>de</strong>r verlinkten Gesetze und Urteile.<br />

Abb.: Fenster „Bibliothek“ mit Links zu Gesetzen<br />

Die Anzeige von Gesetzen und Urteilen ist abhängig von <strong>de</strong>r Clientkonfiguration und <strong>de</strong>n<br />

Inhalten <strong>de</strong>s jeweils angezeigten knowledgeTools.<br />

8.1. Anzeige von Gesetzen<br />

Sie können entwe<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gesetzes- und Urteilsdatenbank nach einem bestimmten<br />

Gesetz suchen und dieses dann im Volltext aufrufen o<strong>de</strong>r aber eine bestimmte Vorschrift<br />

aus einem knowledgeTool heraus aufrufen.<br />

8.1.1. Anzeige in <strong>de</strong>r Datenbank<br />

Klicken Sie am oberen Bildschirmrand auf das Tab „G&U“ und dann auf die Schaltfläche<br />

[Alle Gesetze anzeigen]. Sie gelangen nun zu einer alphabetischen Liste aller auf <strong>de</strong>m<br />

Server vorhan<strong>de</strong>ner Gesetze. Klicken Sie nun auf die Abkürzung <strong>de</strong>s Gesetzes, um das<br />

Gesetz aufzurufen. Im linken Bildschirmbereich wird nun <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>s Gesetzes in Form<br />

einer aufklappbaren Hierarchie angezeigt. Vor Elementen, die über Unterelemente<br />

verfügen, wird ein „Plus“ angezeigt.<br />

LOGOS Server <strong>2.41</strong> – <strong>Nutzerhandbuch</strong> © knowledgeTools International GmbH 2008 91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!