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Romanist: Im Dienste der deutschen Nation - KOBRA - Universität ...

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Wesens“ 1241 . Beispiele seien die Bildnisse Dürers, Holbeins und Kranachs, die Musik von<br />

Schütz, Bach, Händel und Gluck 1242 und <strong>der</strong> Humor Spitzwegs und Buschs 1243 . Deutsche<br />

Maler könnten auch als „strenge Denker“ 1244 malen und ihre Bil<strong>der</strong> leuchteten „von<br />

verschwiegenen Seelentiefen“ 1245 . So sei es nur verständlich, dass „bei uns die Heimat <strong>der</strong><br />

Schädellehre von Gall und Lavater war“ 1246 . Allerdings habe <strong>der</strong> Deutsche Schwierigkeiten,<br />

sein „Innerstes“ in eindeutige äußere Zeichen umzusetzen, und wie<strong>der</strong> einmal gelingt <strong>der</strong><br />

Bogen zum 1.Weltkrieg:<br />

„Wie oft schon hat, in großen und in kleinen Dingen, das deutsche Volk die Äußerung<br />

vermieden und, weil es keinem Zeichen sein Innerstes anvertrauen wollte, sich selbst dem<br />

Mißverständnis und <strong>der</strong> Verkennung ausgeliefert! Wie viele Schlachten hat es im letzten<br />

Krieg gegen das Mißverstehen <strong>der</strong> Feinde und Neutralen glatt verloren!“ 1247<br />

11. Le droit et la convenance: la légalité et la loyauté / Guter Wille und treue Gesinnung<br />

(S.506-538)<br />

Wo Personen miteinan<strong>der</strong> verbunden sind und jede sich in Gesten „auswirkt“, bedarf es<br />

„einer unzweideutigen Bindung, die durch genau-bestimmten Wortlaut o<strong>der</strong> sichtbar-klares<br />

Beispiel Gemeinschaft und Gemeinsamkeit ermöglicht“ 1248 . Hieraus lasse sich, so Wechssler,<br />

die französische Neigung zu Konventionen, zum Recht und zu Regelwerken erklären. Die<br />

Franzosen seien deshalb „ein Volk <strong>der</strong> Rechtsgelehrten und Notare“, und die Jugend werde<br />

aus diesem Grund statt in „Gottesgelehrsamkeit“ in Rechtswissenschaft unterwiesen. Dies<br />

lasse sich möglicherweise auf „eine alte Neigung des Galliervolkes“ zurückführen, über<br />

„dessen Rechtsstudien bei den Druiden“ schon u. a. Cäsar berichtet habe 1249 .<br />

Neben diesem Recht stehe das „ungeschriebene Gesetz des guten Anstands und <strong>der</strong> guten<br />

Sitte, le code des convenances mondaines“. Es stamme „aus dem Süden“, sei dort an den<br />

„Minnehöfen“ ausgebildet worden<br />

1241 Ebenda, S. 492.<br />

1242 Ebenda, S. 498.<br />

1243 Ebenda, S. 501.<br />

1244 Ebenda.<br />

1245 Ebenda, S. 493.<br />

1246 Ebenda, S. 532.<br />

1247 Ebenda, S. 505.<br />

1248 Ebenda, S. 506.<br />

1249 Ebenda, S. 510.<br />

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