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3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...

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126<br />

Teil II – Gesamtkonzept zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n Sprache und Kultur<br />

Theaterarbeit an beiden Standorten im<br />

Sinne der kulturpolitischen Ziele zu erreichen,<br />

unabhängig von wirtschaftlichen<br />

Erfolgskennziffern. Dies bedeutet jedoch<br />

nicht, daß sich die Theater und insbesondere<br />

die beiden Theaterpädagogen sowie<br />

die Organisation des Minderheitentheaterfestivals<br />

um die intensive Drittmittelakquise<br />

nicht zu bemühen hätten.<br />

Um <strong>das</strong> Defizit, <strong>das</strong> nunmehr dem<br />

DSVTh infolge der Absenkung der <strong>Stiftung</strong>smittel<br />

in Höhe von 700 TEUR entsteht,<br />

aufzufangen, ist der Träger entweder<br />

angehalten, mit eigenen zusätzlichen Geldern<br />

gemeinsam mit dem Kulturraum<br />

Oberlausitz-Niederschlesien den Theaterbetrieb<br />

aufrecht zu erhalten, oder den<br />

Weg in die Kulturraumfusion zu erwägen.<br />

In Anbetracht der Gesamtlage der drei<br />

Bühnen der Oberlausitz erscheint die<br />

große Theaterfusion als einzige Perspektive,<br />

die an allen drei Standorten Theaterarbeit<br />

mittelfristig unter stabilen ökonomischen<br />

Verhältnissen erlauben wird. Eine<br />

Fortschreibung des bereits in der IST-<br />

Analyse drastisch geschilderten Status quo<br />

mit Mitteln der <strong>Stiftung</strong> sollte hingegen<br />

explizit ausgeschlossen werden. Da<strong>für</strong><br />

sind die Fördergelder im Rahmen des<br />

alten wie neuen Finanzierungsabkommens<br />

zwischen Bund, Freistaat Sachsen und<br />

Land Brandenburg nicht bewilligt worden<br />

und sind ohnehin mit Blick auf die Bedarfssituation<br />

im <strong>sorbische</strong>n Institutionenbündel<br />

woanders gefragt.<br />

9.5 Mój hród je mój <strong>dom</strong> -<br />

Das Burgtheater den Sorben<br />

Es wird empfohlen, dem <strong>sorbische</strong>n Theater<br />

aller Sparten, also inklusive Lipa, <strong>das</strong><br />

Burgtheater als feste Spielstätte mit zwei<br />

Aufführungs- und Probesälen zu übereignen.<br />

Getreu der Devise Mój hród je mój<br />

<strong>dom</strong> 16 , mit einem Seitenblick auf Wien und<br />

eingedenk der deutsch-<strong>sorbische</strong>n Gesamtkonstellation<br />

des Ensembles auf der<br />

Bautzener Ortenburg, insbesondere des<br />

Museums, ist der unsägliche Zustand zu<br />

überwinden, daß <strong>das</strong> <strong>sorbische</strong> Theater<br />

seit über 50 Jahren professionalisiert ist,<br />

aber noch immer nicht zu einer eigenen<br />

Adresse gefunden hat.<br />

Der Freistaat als Eigentümer des Burgbergs<br />

hat <strong>das</strong> Renaissanceschloß als Gerichtsgebäude<br />

saniert, gemeinsam mit dem<br />

Bund die Umbaukosten des früheren<br />

Salzhauses als Museumsgebäude weitgehend<br />

getragen und auch den Bau des<br />

Burgtheaters zu wichtigen Teilen finanziert.<br />

Das Haus mit zwei kleinen Sälen<br />

eignet sich vorzüglich <strong>für</strong> die sorbischsprachigen<br />

professionellen und Laienaufführungen<br />

in kleinem Format bzw. deren<br />

Erarbeitung. Es wird empfohlen, <strong>das</strong> Haus<br />

ohne Kosten vom Landkreis an <strong>Serbski</strong><br />

<strong>dom</strong> abzugeben. Das jetzige SNE-<br />

Gebäude ist sowohl <strong>für</strong> Tanz- wie Chorproben<br />

beizubehalten.<br />

Dies bedeutet natürlich nicht, daß zukünftig<br />

sorbischsprachiges Theater der „großen<br />

Form“ nicht auf der großen Bautzener<br />

Bühne und deutschsprachiges Theater<br />

der „kleinen Form“ nicht auf der Ortenburg<br />

zu sehen sein wird. Es ist aber überfällig,<br />

daß sich <strong>das</strong> Verhältnis zugunsten<br />

der <strong>sorbische</strong>n Kunst umkehrt und die<br />

deutsche zu Gast bei der <strong>sorbische</strong>n ist<br />

wie letztere es fünfzig Jahre lang bei erste-<br />

16 Die Phrase An Englishman's home is his castle<br />

wurde geprägt von Sir Edward Coke (1552-<br />

1634), Attorney General to Elizabeth I and<br />

Lord Chief Justice, und bezeichnete <strong>das</strong> Selbstverteidigungsrecht<br />

des bürgerlichen Besitzers<br />

einer Immobilie in Analogie zu denen des<br />

Adels. Als my home is my castle wurde sie von William<br />

Shakespeare im „Hamlet“ aufgegriffen.

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