3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
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Teil II – Gesamtkonzept zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n Sprache und Kultur<br />
Theaterarbeit an beiden Standorten im<br />
Sinne der kulturpolitischen Ziele zu erreichen,<br />
unabhängig von wirtschaftlichen<br />
Erfolgskennziffern. Dies bedeutet jedoch<br />
nicht, daß sich die Theater und insbesondere<br />
die beiden Theaterpädagogen sowie<br />
die Organisation des Minderheitentheaterfestivals<br />
um die intensive Drittmittelakquise<br />
nicht zu bemühen hätten.<br />
Um <strong>das</strong> Defizit, <strong>das</strong> nunmehr dem<br />
DSVTh infolge der Absenkung der <strong>Stiftung</strong>smittel<br />
in Höhe von 700 TEUR entsteht,<br />
aufzufangen, ist der Träger entweder<br />
angehalten, mit eigenen zusätzlichen Geldern<br />
gemeinsam mit dem Kulturraum<br />
Oberlausitz-Niederschlesien den Theaterbetrieb<br />
aufrecht zu erhalten, oder den<br />
Weg in die Kulturraumfusion zu erwägen.<br />
In Anbetracht der Gesamtlage der drei<br />
Bühnen der Oberlausitz erscheint die<br />
große Theaterfusion als einzige Perspektive,<br />
die an allen drei Standorten Theaterarbeit<br />
mittelfristig unter stabilen ökonomischen<br />
Verhältnissen erlauben wird. Eine<br />
Fortschreibung des bereits in der IST-<br />
Analyse drastisch geschilderten Status quo<br />
mit Mitteln der <strong>Stiftung</strong> sollte hingegen<br />
explizit ausgeschlossen werden. Da<strong>für</strong><br />
sind die Fördergelder im Rahmen des<br />
alten wie neuen Finanzierungsabkommens<br />
zwischen Bund, Freistaat Sachsen und<br />
Land Brandenburg nicht bewilligt worden<br />
und sind ohnehin mit Blick auf die Bedarfssituation<br />
im <strong>sorbische</strong>n Institutionenbündel<br />
woanders gefragt.<br />
9.5 Mój hród je mój <strong>dom</strong> -<br />
Das Burgtheater den Sorben<br />
Es wird empfohlen, dem <strong>sorbische</strong>n Theater<br />
aller Sparten, also inklusive Lipa, <strong>das</strong><br />
Burgtheater als feste Spielstätte mit zwei<br />
Aufführungs- und Probesälen zu übereignen.<br />
Getreu der Devise Mój hród je mój<br />
<strong>dom</strong> 16 , mit einem Seitenblick auf Wien und<br />
eingedenk der deutsch-<strong>sorbische</strong>n Gesamtkonstellation<br />
des Ensembles auf der<br />
Bautzener Ortenburg, insbesondere des<br />
Museums, ist der unsägliche Zustand zu<br />
überwinden, daß <strong>das</strong> <strong>sorbische</strong> Theater<br />
seit über 50 Jahren professionalisiert ist,<br />
aber noch immer nicht zu einer eigenen<br />
Adresse gefunden hat.<br />
Der Freistaat als Eigentümer des Burgbergs<br />
hat <strong>das</strong> Renaissanceschloß als Gerichtsgebäude<br />
saniert, gemeinsam mit dem<br />
Bund die Umbaukosten des früheren<br />
Salzhauses als Museumsgebäude weitgehend<br />
getragen und auch den Bau des<br />
Burgtheaters zu wichtigen Teilen finanziert.<br />
Das Haus mit zwei kleinen Sälen<br />
eignet sich vorzüglich <strong>für</strong> die sorbischsprachigen<br />
professionellen und Laienaufführungen<br />
in kleinem Format bzw. deren<br />
Erarbeitung. Es wird empfohlen, <strong>das</strong> Haus<br />
ohne Kosten vom Landkreis an <strong>Serbski</strong><br />
<strong>dom</strong> abzugeben. Das jetzige SNE-<br />
Gebäude ist sowohl <strong>für</strong> Tanz- wie Chorproben<br />
beizubehalten.<br />
Dies bedeutet natürlich nicht, daß zukünftig<br />
sorbischsprachiges Theater der „großen<br />
Form“ nicht auf der großen Bautzener<br />
Bühne und deutschsprachiges Theater<br />
der „kleinen Form“ nicht auf der Ortenburg<br />
zu sehen sein wird. Es ist aber überfällig,<br />
daß sich <strong>das</strong> Verhältnis zugunsten<br />
der <strong>sorbische</strong>n Kunst umkehrt und die<br />
deutsche zu Gast bei der <strong>sorbische</strong>n ist<br />
wie letztere es fünfzig Jahre lang bei erste-<br />
16 Die Phrase An Englishman's home is his castle<br />
wurde geprägt von Sir Edward Coke (1552-<br />
1634), Attorney General to Elizabeth I and<br />
Lord Chief Justice, und bezeichnete <strong>das</strong> Selbstverteidigungsrecht<br />
des bürgerlichen Besitzers<br />
einer Immobilie in Analogie zu denen des<br />
Adels. Als my home is my castle wurde sie von William<br />
Shakespeare im „Hamlet“ aufgegriffen.