3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Serbski</strong> institut za małe rěče a kultury Europy 159<br />
und der Finanzierungskompetenz. Im<br />
Kulturbereich hat der Bund erfolgreich<br />
seine Kulturstiftung des Bundes gegründet,<br />
ohne daß er hier<strong>für</strong> eines (ihm nicht<br />
zustehenden) Gesetzesaktes bedurft hätte:<br />
„Die Kulturstiftung des Bundes wurde<br />
durch <strong>das</strong> <strong>Stiftung</strong>sgeschäft [sic!] vom<br />
2<strong>3.</strong>01.2002 als <strong>Stiftung</strong> privaten Rechts<br />
errichtet. Die Genehmigung durch die<br />
<strong>Stiftung</strong>saufsicht des Landes Sachsen-<br />
Anhalt erfolgte am 28.02.2002.“, heißt es<br />
im Jahresbericht 200<strong>3.</strong> Wenn der Bund<br />
will – und falls die ärmsten unter den Ländern<br />
dies tolerieren – kann er sich auch<br />
außerhalb seiner Kompetenzen erfolgreich<br />
betätigen.<br />
Die wissenschaftliche Befassung mit der<br />
national singulären Sprache und Kultur<br />
des <strong>sorbische</strong>n <strong>Volk</strong>es stellt eine den<br />
Karlsruher Aufgaben mindestens gleichrangige<br />
nationale Aufgabe dar. Es wäre<br />
unlogisch, wenn der Bund über seine Kulturstiftung<br />
35 Mio. € pro Jahr <strong>für</strong> die genuine<br />
Länderaufgabe Kunst zur Verfügung<br />
stellen dürfte und die der Kommunal-<br />
bzw. Länderaufgabe der Berliner<br />
Opernlandschaft zur eigenen machen darf,<br />
sich aber bei der Beteiligung an der nach<br />
Protokollnotiz 14 zu Art. 35 Einigungsvertrag<br />
als nationale Aufgabe postulierte<br />
Sicherung und Wahrung der <strong>sorbische</strong>n<br />
Sprache heraushalten müßte bzw. dürfte.<br />
Letztere aber ist nur über eine (nach den<br />
akademischen Traditionen notwendig<br />
universitäre) Lehrerausbildung im Innern<br />
einer Universität zu erhalten. Die formalrechtlich<br />
<strong>für</strong> die Bundes-Mitfinanzierung<br />
unproblematische Lösung als An-Institut<br />
an der TU Dresden würde dieser nationalen<br />
Aufgabe nicht gerecht und ist daher zu<br />
verwerfen.<br />
lich wäre, ist eine finanzielle Beteiligung es allemal.<br />
Mit Blick auf die Haushaltsgrundsätze der<br />
Effizienz und Effektivität ist die Umstruktierung<br />
des bisherigen Sorbischen Institutes<br />
auch im Interesse der Bundesmittel<br />
dringend erforderlich. Eine gesonderte<br />
rechtliche Würdigung der Problematik<br />
wird empfohlen. Wenn man Humboldts<br />
Diktum von der „Einheit von Forschung<br />
und Lehre“ als Grundlage der deutschen<br />
Universität buchstäblich nimmt, nämlich<br />
als 50/50 (was ja der tatsächlichen Aufteilung<br />
der Jahresarbeitszeitstunden deutscher<br />
Wissenschaftler mit Universitätsstatus<br />
entspricht), dann kann man durch<br />
Vertragsgestaltung den gewünschten Effekt<br />
problemlos erreichen. Denkbar wäre<br />
eine Splittung aller Verträge: eine halbe<br />
Stelle, diese allerdings mit 8 SWS festgeschrieben;<br />
diese zu finanzieren aus den<br />
Ländermitteln der <strong>Stiftung</strong>. Eine zweite<br />
halbe Stelle <strong>für</strong> die gleiche Person mit 0<br />
SWS und reinen Forschungsaufgaben<br />
(sprich der geistigen Vorbereitung der<br />
Lehre). Diese zweite halbe Stelle könnte<br />
wiederum zur Gänze (oder nach Karlsruher<br />
Vorbild mit 90/10) vom Bund finanziert<br />
werden. Im empfohlenen Leistungsvertrag<br />
zwischen <strong>Stiftung</strong> und Universität<br />
muß nur festgehalten werden, daß die<br />
halben Forschungsstellen aus Mitteln des<br />
Bundes, die halben Lehrstellen aus Mitteln<br />
der Länder finanziert werden. Dann können<br />
zur Verwaltungsvereinfachung die<br />
Mittel ungesplittet fließen, und der Form<br />
ist Genüge getan.<br />
Für den Arbeitsrhythmus des Institutes<br />
wäre es sogar ausgesprochen günstig,<br />
wenn die Mitarbeiter von Montag bis<br />
Mittwoch am Institut forschen (und im<br />
Gegensatz zu den verbreiteten Samstagund<br />
Sonntagarbeiten dann auch die Recherche-Ansprechpartner<br />
gut erreichen<br />
könnten), während <strong>das</strong> Deputat sich auf<br />
die Tage Donnerstag bis Samstag verteilt,