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3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...

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<strong>Serbski</strong> institut za małe rěče a kultury Europy 159<br />

und der Finanzierungskompetenz. Im<br />

Kulturbereich hat der Bund erfolgreich<br />

seine Kulturstiftung des Bundes gegründet,<br />

ohne daß er hier<strong>für</strong> eines (ihm nicht<br />

zustehenden) Gesetzesaktes bedurft hätte:<br />

„Die Kulturstiftung des Bundes wurde<br />

durch <strong>das</strong> <strong>Stiftung</strong>sgeschäft [sic!] vom<br />

2<strong>3.</strong>01.2002 als <strong>Stiftung</strong> privaten Rechts<br />

errichtet. Die Genehmigung durch die<br />

<strong>Stiftung</strong>saufsicht des Landes Sachsen-<br />

Anhalt erfolgte am 28.02.2002.“, heißt es<br />

im Jahresbericht 200<strong>3.</strong> Wenn der Bund<br />

will – und falls die ärmsten unter den Ländern<br />

dies tolerieren – kann er sich auch<br />

außerhalb seiner Kompetenzen erfolgreich<br />

betätigen.<br />

Die wissenschaftliche Befassung mit der<br />

national singulären Sprache und Kultur<br />

des <strong>sorbische</strong>n <strong>Volk</strong>es stellt eine den<br />

Karlsruher Aufgaben mindestens gleichrangige<br />

nationale Aufgabe dar. Es wäre<br />

unlogisch, wenn der Bund über seine Kulturstiftung<br />

35 Mio. € pro Jahr <strong>für</strong> die genuine<br />

Länderaufgabe Kunst zur Verfügung<br />

stellen dürfte und die der Kommunal-<br />

bzw. Länderaufgabe der Berliner<br />

Opernlandschaft zur eigenen machen darf,<br />

sich aber bei der Beteiligung an der nach<br />

Protokollnotiz 14 zu Art. 35 Einigungsvertrag<br />

als nationale Aufgabe postulierte<br />

Sicherung und Wahrung der <strong>sorbische</strong>n<br />

Sprache heraushalten müßte bzw. dürfte.<br />

Letztere aber ist nur über eine (nach den<br />

akademischen Traditionen notwendig<br />

universitäre) Lehrerausbildung im Innern<br />

einer Universität zu erhalten. Die formalrechtlich<br />

<strong>für</strong> die Bundes-Mitfinanzierung<br />

unproblematische Lösung als An-Institut<br />

an der TU Dresden würde dieser nationalen<br />

Aufgabe nicht gerecht und ist daher zu<br />

verwerfen.<br />

lich wäre, ist eine finanzielle Beteiligung es allemal.<br />

Mit Blick auf die Haushaltsgrundsätze der<br />

Effizienz und Effektivität ist die Umstruktierung<br />

des bisherigen Sorbischen Institutes<br />

auch im Interesse der Bundesmittel<br />

dringend erforderlich. Eine gesonderte<br />

rechtliche Würdigung der Problematik<br />

wird empfohlen. Wenn man Humboldts<br />

Diktum von der „Einheit von Forschung<br />

und Lehre“ als Grundlage der deutschen<br />

Universität buchstäblich nimmt, nämlich<br />

als 50/50 (was ja der tatsächlichen Aufteilung<br />

der Jahresarbeitszeitstunden deutscher<br />

Wissenschaftler mit Universitätsstatus<br />

entspricht), dann kann man durch<br />

Vertragsgestaltung den gewünschten Effekt<br />

problemlos erreichen. Denkbar wäre<br />

eine Splittung aller Verträge: eine halbe<br />

Stelle, diese allerdings mit 8 SWS festgeschrieben;<br />

diese zu finanzieren aus den<br />

Ländermitteln der <strong>Stiftung</strong>. Eine zweite<br />

halbe Stelle <strong>für</strong> die gleiche Person mit 0<br />

SWS und reinen Forschungsaufgaben<br />

(sprich der geistigen Vorbereitung der<br />

Lehre). Diese zweite halbe Stelle könnte<br />

wiederum zur Gänze (oder nach Karlsruher<br />

Vorbild mit 90/10) vom Bund finanziert<br />

werden. Im empfohlenen Leistungsvertrag<br />

zwischen <strong>Stiftung</strong> und Universität<br />

muß nur festgehalten werden, daß die<br />

halben Forschungsstellen aus Mitteln des<br />

Bundes, die halben Lehrstellen aus Mitteln<br />

der Länder finanziert werden. Dann können<br />

zur Verwaltungsvereinfachung die<br />

Mittel ungesplittet fließen, und der Form<br />

ist Genüge getan.<br />

Für den Arbeitsrhythmus des Institutes<br />

wäre es sogar ausgesprochen günstig,<br />

wenn die Mitarbeiter von Montag bis<br />

Mittwoch am Institut forschen (und im<br />

Gegensatz zu den verbreiteten Samstagund<br />

Sonntagarbeiten dann auch die Recherche-Ansprechpartner<br />

gut erreichen<br />

könnten), während <strong>das</strong> Deputat sich auf<br />

die Tage Donnerstag bis Samstag verteilt,

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