3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
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176<br />
Teil II – Gesamtkonzept zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n Sprache und Kultur<br />
ist die gegenseitige Blockade der deutschen<br />
Zuwendungsgeber einerseits, der<br />
Vertreter des <strong>sorbische</strong>n <strong>Volk</strong>es im <strong>Stiftung</strong>srat<br />
andererseits – wenn Politik die<br />
Kunst des Kompromisses ist, mußte dieser<br />
dann scheitern, wenn die eine Partei<br />
mit dem Rücken zur Wand steht und<br />
durchaus zu Recht <strong>das</strong> errungene Institutionengefüge<br />
als historischen Erfolg sieht<br />
und zu retten versucht, während die andere<br />
Partei die Sorbenthematik eher als<br />
Pflichtaufgabe am Rande der gewaltigen<br />
Herausforderung einer politischen und<br />
natürlich auch fiskalischen Bewältigung<br />
des Systemumbruchs betrachtete. Eine<br />
konsequente Neuausrichtung und die<br />
Erarbeitung eines in sich abgestimmten<br />
Gesamtkonzeptes zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n<br />
Zivilgesellschaft, Sprache und<br />
Kultur mußten daher fast notwendigerweise<br />
unterbleiben.<br />
Am Ende – denn offensichtlich ist der<br />
jetzige Zustand des von der <strong>Stiftung</strong> geförderten<br />
Institutionenbündels im finalen<br />
Stadium angelangt – gibt es zwei Handlungsoptionen.<br />
Das Herauspicken einzelner,<br />
politisch beidseits kompromißfähiger<br />
Reformansätze würde den ererbten Kanon<br />
nicht aufbrechen. Dieses Vorgehen würde<br />
den Kern der Probleme nicht erreichen.<br />
Die andere Option ist die gänzliche Neugestaltung<br />
eines Kanons ausgehend von<br />
einer Reihe von politischen sowie gesellschafts-,<br />
kunst-, wissenschafts-, sprachund<br />
kulturpolitischen Prämissen. Diese<br />
(zunächst abstrakten) Prämissen müßten<br />
öffentlich verhandelt werden und auf der<br />
Grundlage der Diskussionsergebnisse<br />
sodann ein neues Institutionenbündel<br />
errichtet werden.<br />
14.2 Haushaltsgrundsätze<br />
Die hier vorgelegten Empfehlungen gehen<br />
den zweiten Weg. Sie gehen strukturell<br />
und haushalterisch von einfachsten<br />
Grundsätzen aus: (1) ein institutionell<br />
gebundener fester Personalkostenanteil ist<br />
unerläßlich <strong>für</strong> die Stabilität eines Systemes<br />
jenseits der Zufälligkeit personaler<br />
Konstellationen; (2) Der fixe Personalkostenanteil<br />
darf auch auf Dauer 70% der<br />
vorhandenen Mittel nicht überschreiten;<br />
(3) von den restlichen 30% sind 10% <strong>für</strong><br />
mehr oder minder fixe sächliche Grundausstattung<br />
vorzuhalten und 20% als freie<br />
Projektmittel zur optimalen Nutzung aktueller<br />
Anforderungen; (4) jede Institution<br />
benötigt einen eigenen Projekttopf, um<br />
angemessen und selbstverantwortlich<br />
arbeiten zu können; (5) die Aufteilung der<br />
Stellen und Projektmittel zwischen Bautzen<br />
und Cottbus soll wenigstens bei 70%<br />
zu 30% liegen, wenn die 66% zu 33% aus<br />
dem Zuwendungsaufkommen und die<br />
55% zu 45% aus den Schülerzahlen schon<br />
nicht erreichbar sind; (6) die Zuwendungsgeber<br />
müssen sich dem Problem<br />
eines Ausgleichs des Wiesbadener Index<br />
resp. der tariflichen Abschlüsse stellen, da<br />
es auf <strong>das</strong> langfristige Greifen eines Reformansatzes<br />
über wenigstens 20 Jahre<br />
ankommt und die schleichende Anorexie<br />
nicht ein zweites Mal zur Aushöhlungsgrundlage<br />
gemacht werden kann, wenn die<br />
Sorben in den Reformprozeß nicht nur<br />
contre cœur einwilligen sollen, sondern ihn<br />
aus Überzeugung mittragen; (7) die <strong>sorbische</strong><br />
Seite muß bereit sein, Konsolidierungsprobleme<br />
des deutschen Staates und<br />
seiner Kommunen dann mitzutragen,<br />
wenn die Beamten und Angestellten des<br />
deutschen öffentlichen Dienstes zur Mitverantwortung<br />
herangezogen werden sollten,<br />
wie es derzeit in Lettland und früher<br />
in Preußen notwendig ist bzw. war – als