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3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...

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74<br />

Teil II – Gesamtkonzept zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n Sprache und Kultur<br />

gen ausgehandelten Ziele sollten, soweit es<br />

geht, mit meßbaren Kennzahlen und Kriterien<br />

unterlegt und ihre Erfüllung genau<br />

terminiert werden. In Anbetracht der insgesamt<br />

angespannten Finanzlage werden<br />

sich Sanktionen finanzieller Art bei Teiloder<br />

Nichterfüllung der Ziele kaum realisieren<br />

lassen, allerdings sollten sich die<br />

Verhandlungspartner mit entsprechendem<br />

Einfluß vorbehalten, personelle Veränderungen<br />

durchzusetzen. Dazu gehört auch,<br />

daß zukünftig die Direktoren- bzw. Geschäftsführerverträge<br />

entsprechende Klauseln<br />

enthalten sollten; zudem sind die<br />

Anstellungszeiten nicht wie bislang auf<br />

sieben Jahre, sondern (unbeschadet einer<br />

Probezeit von 6 Monaten) zunächst auf<br />

zwei Jahre und im Fall einer Verlängerung<br />

maximal auf zunächst drei weitere Jahre<br />

festzulegen. Von Leistungszulagen wird<br />

abgeraten; vielmehr soll die Gesamterfüllung<br />

der Leistungsvereinbarung als Maßstab<br />

<strong>für</strong> die Verlängerung oder eben auch<br />

Nichtverlängerung des Geschäftsführer-<br />

Vertrages dienen.

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