3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
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Teil II – Gesamtkonzept zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n Sprache und Kultur<br />
gen ausgehandelten Ziele sollten, soweit es<br />
geht, mit meßbaren Kennzahlen und Kriterien<br />
unterlegt und ihre Erfüllung genau<br />
terminiert werden. In Anbetracht der insgesamt<br />
angespannten Finanzlage werden<br />
sich Sanktionen finanzieller Art bei Teiloder<br />
Nichterfüllung der Ziele kaum realisieren<br />
lassen, allerdings sollten sich die<br />
Verhandlungspartner mit entsprechendem<br />
Einfluß vorbehalten, personelle Veränderungen<br />
durchzusetzen. Dazu gehört auch,<br />
daß zukünftig die Direktoren- bzw. Geschäftsführerverträge<br />
entsprechende Klauseln<br />
enthalten sollten; zudem sind die<br />
Anstellungszeiten nicht wie bislang auf<br />
sieben Jahre, sondern (unbeschadet einer<br />
Probezeit von 6 Monaten) zunächst auf<br />
zwei Jahre und im Fall einer Verlängerung<br />
maximal auf zunächst drei weitere Jahre<br />
festzulegen. Von Leistungszulagen wird<br />
abgeraten; vielmehr soll die Gesamterfüllung<br />
der Leistungsvereinbarung als Maßstab<br />
<strong>für</strong> die Verlängerung oder eben auch<br />
Nichtverlängerung des Geschäftsführer-<br />
Vertrages dienen.