3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Steuerung durch Leistungsvereinbarungen 71<br />
Insgesamt könnten also eine Vielzahl von<br />
positiven Effekten durch die Einführung<br />
von Leistungsvereinbarungen ausgehen.<br />
Dazu zählen zusammenfassend vor allem<br />
die Zunahme der Ziel- und Ergebnisorientierung,<br />
die Transparenz von Leistung und<br />
Ausgaben sowie die Förderung von Eigenverantwortung,<br />
Flexibilität, Eigeninitiative<br />
und Qualität.<br />
5.3 Bestandteile des<br />
Kontraktmanagements<br />
Im KGST-Bericht „Kontraktmanagement.<br />
Steuerung über Zielvereinbarungen“ aus<br />
dem Jahre 1998 besteht der Aufbau oder<br />
besser Ablauf eines Kontraktmanagements<br />
aus drei Teilen: 8<br />
1. Das Zielelement: Am Prozeß der Zielfindung<br />
sollten beide Parteien, sowohl der<br />
Zuwendungsgeber als auch die einzelnen<br />
Zuwendungsempfänger, beteiligt sein. In<br />
der gemeinschaftlichen und bestenfalls<br />
partnerschaftlichen Festlegung von Zielen<br />
wird die Basis <strong>für</strong> die eigentliche Vereinbarung<br />
gelegt. 9 Dabei werden Leistungen<br />
und Produkte einer Einrichtung mit spezifischen,<br />
zu terminierenden Zielen untersetzt,<br />
wodurch einerseits eine effektive<br />
Planung und Organisation der Arbeitsabläufe<br />
innerhalb der Institutionen ermöglicht,<br />
andererseits die Kontrolle im Nachgang<br />
erleichtert wird, indem Ziel und Zielerreichungsgrad<br />
zu jeweils festgelegten<br />
Erfüllungsterminen miteinander verglichen<br />
werden.<br />
Bei der Zielfindung liegt der Fokus zum<br />
einen bei übergeordneten bzw. qualitativen<br />
Zielen, die sich aus Satzungen, Leitbildern,<br />
Gesetzen, Verordnungen etc.<br />
ergeben, zum anderen auf Kennzahlen<br />
und Kontrolldaten, mit denen eine quantitative<br />
Größe der Zielerreichung festgelegt<br />
werden kann. Die Zielfindung anhand von<br />
quantitativen Größen ist gewiß einfacher,<br />
birgt aber Risiken <strong>für</strong> die Leistungsträger,<br />
wenn die Größen nur einseitig im Interesse<br />
des Zuwendungsgebers festgelegt werden.<br />
Qualitative Ziele, die sich aus<br />
Grundsatzdokumenten ergeben, sind hingegen<br />
meist abstrakter; ihr Erfüllungsgrad<br />
läßt sich womöglich nicht anhand von<br />
Kennzahlen ablesen.<br />
2. Vereinbarungselement: Wie bereits gesagt<br />
entsteht die Leistungsvereinbarung in<br />
einem partnerschaftlichen Dialog zweier<br />
Parteien, die an einer Einrichtung beteiligt<br />
sind. Dieser Dialog hat mehrere Vorteile:<br />
Zum einen werden Ziele realistischer erarbeitet<br />
und sollten daher bei allen Partnern<br />
Akzeptanz finden, zum anderen haben<br />
Leistungsvereinbarungen die Verbindlichkeit<br />
von Weisungen in beide Richtungen<br />
und müssen wie vereinbart umgesetzt<br />
werden. Zu beachten ist nur, daß in Leistungsvereinbarungen<br />
zwar Ziele festgelegt<br />
werden, konkrete Handlungsempfehlungen,<br />
die zur Zielerreichung führen,<br />
oder inhaltliche Vorgaben sind hingegen<br />
weniger Teil einer solchen Vereinbarung;<br />
es sei denn, die Partner können sich auf<br />
bestimmte Vorhaben einigen. 10<br />
Am Ende des Vereinbarungsprozesses<br />
steht ein konkreter Leistungsauftrag in<br />
Norbert (Hg.): Vom Verfassungsstaat am<br />
Scheideweg. Wien, New York 2005, S. 445f.<br />
8 Vgl. KGSt-Bericht: Kontraktmanagement. Steuerung<br />
über Zielvereinbarungen. Nr. 4/1998,<br />
S. 7ff.<br />
9 Vgl. ebd., S. 12ff.<br />
10 Im Fall der Kunstproduktion würde Art. 5 Abs.<br />
3 GG ohnehin den hoheitlichen Eingriff in die<br />
künstlerische Freiheit von Institutionen sowohl<br />
in privater wie in öffentlicher Trägerschaft verbieten.<br />
Gleiches trifft <strong>für</strong> Wissenschaft und<br />
Lehre zu.