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3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...

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56<br />

Teil II – Gesamtkonzept zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n Sprache und Kultur<br />

spruches getilgt. Mit Pernthaler zu sprechen:<br />

„eine vereinsmäßige Organisation ist<br />

geeignet <strong>für</strong> die Vertretung konkreter<br />

Interessen, aber ungeeignet, ein ‚<strong>Volk</strong>’<br />

(richtig: eine <strong>Volk</strong>sgruppe) zu repräsentieren.“<br />

Als Serviceeinrichtung mit Rat und<br />

Hilfe <strong>für</strong> die Vereine, insbesondere <strong>für</strong> die<br />

Jugendvereinigungen außerhalb der Zentren<br />

(siehe Hose, Schirmer, Elle), käme ihr<br />

sogar eine entscheidende Rolle zu.<br />

Üblicherweise werden Verbände aus den<br />

Mitgliedsbeiträgen ihrer Mitgliedsvereine<br />

gespeist. Der Deutsche Bühnenverein<br />

beispielsweise hat hier<strong>für</strong> ein Umlagesystem<br />

entwickelt, dessen<br />

Bemessungsgrundlage der Umsatz der<br />

angeschlossenen Bühnen ist. Eventuell<br />

wäre Ähnliches <strong>für</strong> die neu zu<br />

strukturierende Domowina denkbar.<br />

<strong>3.</strong>6 Organe des <strong>Serbski</strong> <strong>dom</strong><br />

Oberstes Organ des <strong>Serbski</strong> <strong>dom</strong> K.d.ö.R.<br />

ist die gewählte Versammlung (Rat). Sie<br />

wird in freien und geheimen Wahlen jeweils<br />

zeitgleich mit den brandenburgischen<br />

und sächsischen Landtagswahlen<br />

über die <strong>sorbische</strong> Liste gewählt, die den<br />

Wahlberechtigten während der Landtagswahlen<br />

vorliegt.<br />

Sie besteht aus einer brandenburgischen<br />

und einer sächsischen Kurie. Die Zahl der<br />

Plätze wird nach der derzeitig einzig objektiv<br />

verfügbaren Zahl bestimmt, dem<br />

Verhältnis der Schülerzahlen beider<br />

Sprachgemeinschaften gemessen am Stand<br />

des letzten Jahresendes. Aktuell sind dies<br />

4.056 Schüler an <strong>sorbische</strong>n Schulen im<br />

Verhältnis 1.824 Niedersorben zu 2.232<br />

Obersorben, also 44,97% zu 55,03%. Da<br />

die Eltern und ihre Kinder eine bewußte<br />

Entscheidung <strong>für</strong> den <strong>sorbische</strong>n Sprachund<br />

Kulturkreis getroffen haben, trifft auf<br />

diese Gruppe die Definition Zugehörigkeit<br />

durch Bekenntnis perfekt zu und ist damit<br />

auch die Relation zwischen den beiden<br />

Kurien statistisch belastbar aufzustellen.<br />

Die übliche Annahme von 1/3 zu 2/3<br />

bzw. Aussterben der niedersorbisch-<br />

Sprecher versus Stabilität bei den ober<strong>sorbische</strong>n<br />

Sprechern wird durch die Schülerzahlen<br />

widerlegt. 3<br />

Die Auschüsse der Versammlung (Rat)<br />

des <strong>Serbski</strong> <strong>dom</strong> K.d.ö.R. sind entsprechend<br />

den Abteilungen der <strong>Serbski</strong>-<strong>dom</strong>-<br />

Exekutive zu gliedern in<br />

(1) Politischer Ausschuß (in etwa vergleichbar<br />

mit den Politikressorts<br />

Staatskanzlei, Außenministerium, Innenministerium,<br />

Justizministerium);<br />

(2) Fachlicher Ausschuß (Sozialministerium,<br />

Kultusministerium, Wissenschafts-<br />

und Kunstministerium, Tourismus<br />

und Städtebau);<br />

(3) Technischer Ausschuß (Finanzministerium<br />

mit Ärar einschl. den Fragen<br />

des Kulturguts, Bau- und Immobilienverwaltung,<br />

Wirtschaftsministerium).<br />

Die Aufgaben der neuen Körperschaft<br />

müssen von dieser selbst, d.h. der Versammlung<br />

(Rat), in einem demokratischen<br />

Diskurs bestimmt werden. Das Pernthaler-Gutachten<br />

enthält hierzu eine Reihe<br />

von Anregungen, ebenfalls werden Anregungen<br />

in den folgenden Abschnitten<br />

gegeben.<br />

3 Allerdings sei angemerkt, daß der Anteil an<br />

Schülern, die Sorbisch als Erstsprache lernen,<br />

im Freistaat Sachsen wesentlich höher als in<br />

Brandenburg ist. Für die Niederlausitz spricht<br />

jedoch, daß mit den hochkommenden Witaj-<br />

Jahrgängen die Zahl der Erstsprachler jedes<br />

Jahr zunimmt. Da im Sinne des Art. 3 GG Person<br />

Person ist, kann ein Muttersprachenfaktor<br />

schlecht unterlegt werden.

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