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3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...

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Zusammenfassung 189<br />

zitiert) vorsätzlichen Nichtanwendung der<br />

gesetzlichen Befangenheitsregelungen.<br />

Der von den Gutachtern empfohlene<br />

Abbau von Verwaltungsdoppelstrukturen<br />

(in den Administrationen der – letztlich<br />

deutschen – <strong>Stiftung</strong> und der <strong>sorbische</strong>n<br />

Domowina oder im Nebeneinander von<br />

Witaj-Sprachzentrum und Sorbischem<br />

Schulverein) bedroht bestehende Machtverhältnisse.<br />

Zu den Reaktionen teilten die<br />

Gutachter den Zuwendungsgebern am<br />

1<strong>3.</strong>04.2009 mit:<br />

Ein Teil der <strong>sorbische</strong>n Vertreter im <strong>Stiftung</strong>srat<br />

hat insbesondere seit Jahresbeginn 2009 den<br />

Auftrag des <strong>Stiftung</strong>srates zur Erstellung eines<br />

Gesamtkonzeptes systematisch unterlaufen. […]<br />

Systemtheoretisch sind die geschilderten Vorgänge<br />

nachvollziehbar: Hierarchien und Veränderung<br />

sind Antagonisten. […] Gravierender noch ist<br />

nach innen die Angst der Informanten vor sozialer<br />

Ächtung, mit der die Veränderungsbereitschaft<br />

unterlaufen wird. Die Integration von whistle<br />

blowing (anonymen Hinweissystemen) in den<br />

Verwaltungsaufbau ist eine auch andernorts noch<br />

kaum gelöste Herausforderung.<br />

Bei Nichtanwendung der gesetzlich und in<br />

der <strong>Stiftung</strong>ssatzung vorgeschriebenen<br />

Befangenheitsregelungen ist es, wie die<br />

Sitzungsergebnisse über nunmehr zwei<br />

Jahrzehnte zeigen, nicht möglich, zu einem<br />

grundhaften Erneuerungsprozeß zu<br />

kommen. Die deutschen Zuwendungsgebern<br />

haben jedoch erklärt, bei Anwendung<br />

der Regeln würde ihnen , ein fachkundiges<br />

Gegenüber fehlen. Dem ist zu entgegnen,<br />

daß die drei Nichtbefangenen im derzeitigen<br />

<strong>Stiftung</strong>srat hoffentlich wegen ihrer<br />

Kompetenz in den Rat gewählt wurden,<br />

Fachkundigkeit also auch bei einem Ausscheiden<br />

der Befangenen gegeben wäre.<br />

Eine ausschließlich nieder<strong>sorbische</strong> Vertretung<br />

im <strong>Stiftung</strong>srat wäre nach bald<br />

zwei Jahrzehnten der Bautzener Majorität<br />

insofern sachangemessen, als auch die<br />

vorliegenden Empfehlungen <strong>das</strong> Schwergewicht<br />

der Geldausschüttung pro Bautzen<br />

nicht ändern wollen. Was im Rahmen des<br />

Sinnvollen pro Cottbus getan werden konnte,<br />

wurde schon gekannt – die dann<br />

verbleibenden (nieder<strong>sorbische</strong>n) <strong>Stiftung</strong>sratsmitglieder<br />

wären auch in diesem<br />

Sinne bei der Behandlung der Empfehlungen<br />

nicht befangen. Man müßte niemanden<br />

neuberufen oder Statuten ändern, um<br />

per sofort zur Handlungsfähigkeit durch<br />

Nichtbefangenheit zu gelangen.<br />

Die Gutachter empfehlen <strong>für</strong> den Fall, daß<br />

der <strong>Stiftung</strong>srat sich mit den Empfehlungen<br />

ohne Ausschluß der Befangenen befassen<br />

sollte, eine Behandlung durch die<br />

Haushaltsausschüsse der drei Zuwendungsgeber.<br />

(3) Die gesetzlichen Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Kommunen in Sorbenangelegenheiten<br />

sind in Brandenburg und Sachsen wesentlich<br />

die gleichen. So führt beispielsweise<br />

die Landkreisordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Brandenburg<br />

(Landkreisordnung - LKrO) in §<br />

22 (Förderung der Kultur) Abs. 2 aus:<br />

(2) Die Landkreise im <strong>sorbische</strong>n Siedlungsgebiet<br />

fördern die <strong>sorbische</strong> Kultur, Sprache und wirksame<br />

politische Mitgestaltung der <strong>sorbische</strong>n Bürger.<br />

Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,<br />

Straßen, Wege, Plätze und Brücken sind zweisprachig<br />

zu beschriften. Das Nähere regeln die<br />

Landkreise in ihren Hauptsatzungen.<br />

Bezogen auf <strong>das</strong> Siedlungsgebiet und unter<br />

der Hypothese einer Hochrechung von<br />

den Schülerzahlen her, machen die Niedersorben<br />

10,4% der Einwohner im Siedlungsgebiet<br />

und 3,4% in den betreffenden<br />

vier kreislichen Gebietskörperschaften<br />

aus. Bei den Obersorben in den zwei<br />

Landkreisen sind es 11,7% bzw. 4,4%.<br />

Entsprechend den Vorgaben der Landkreisordnungen<br />

wären folglich 3,4% bzw.<br />

4,4% der kreislichen Kulturausgaben ganz

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