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3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...

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Steuerung durch Leistungsvereinbarungen 69<br />

5 Steuerung durch Leistungsvereinbarungen<br />

5.1 Einführung eines<br />

Kontraktmanagements<br />

Die Förderung der <strong>sorbische</strong>n Einrichtungen<br />

durch die <strong>Stiftung</strong> erfolgt durch hoheitlichen<br />

Verwaltungsakt, der sich in<br />

einem Zuwendungsbescheid manifestiert.<br />

Diese Praxis führte in der Vergangenheit<br />

dazu, daß auf der einen Seite die <strong>Stiftung</strong><br />

von Einrichtung zu Einrichtung zwar<br />

mehr oder weniger, aber insgesamt doch<br />

nur in geringem Maße die Anweisung der<br />

Mittel an konkrete Leistungsanforderungen<br />

knüpfte. Auf der anderen Seite wurden<br />

die Gelder entgegengenommen und<br />

ihre Verwendung gemäß den Bestimmungen<br />

der SächsHO und dem SächsVwVfG<br />

im Nachgang eines jeden Haushaltsjahres<br />

nachgewiesen, ohne umfassende Rechenschaft<br />

über Erfolg und Effizienz abzulegen.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> ihrerseits prüfte, ob der<br />

Einsatz der Fördergelder rechtmäßig war,<br />

d.h. ob sie im Sinne des Institutionszwecks<br />

und ob sie wirtschaftlich und sparsam<br />

verwendet wurden.<br />

Wie effektiv oder effizient die Institutionen<br />

ihrer Tätigkeit nachgingen und welche<br />

konkreten Ergebnisse sich einstellten,<br />

prüfte die <strong>Stiftung</strong> jedoch nicht weiter<br />

bzw. unterließ es, Fehlentwicklungen entgegenzusteuern,<br />

da sie hie<strong>für</strong> nicht über<br />

die richtigen Instrumentarien verfügte. In<br />

Kombination führte dieses beidseitige<br />

Verhalten dazu, daß dringender Handlungsbedarf<br />

nicht erkannt bzw. ausgeblendet<br />

wurde und sich im Gefolge jene Dysfunktionalität<br />

ausbreiten konnte, die eingangs<br />

der Einführung bereits dargelegt wurde.<br />

Diese Praxis, die nicht nur kennzeichnend<br />

<strong>für</strong> den <strong>sorbische</strong>n Förderbereich ist, sondern<br />

<strong>für</strong> den öffentlichen Verwaltungsapparat<br />

insgesamt, gibt seit Jahren Anlaß zur<br />

Kritik, so zum Beispiel durch <strong>das</strong> Bundesministerium<br />

des Innern, <strong>das</strong> in der<br />

aktuellen Fassung des Handbuchs <strong>für</strong> Organisationsuntersuchungen<br />

und Personalbedarfsermittlungen<br />

die Probleme der Verwaltungspraxis<br />

auf den Punkt bringt. 1 Es bemängelt insbesondere<br />

die zu engen Handlungsgrenzen<br />

auf seiten der Verwaltung einerseits,<br />

die fehlenden Anreize zum kreativen und<br />

eigenverantwortlichen Handeln sowie<br />

ergebnisorientierten Arbeiten der Leistungserbringer<br />

andererseits. Als neues<br />

Führungsinstrument in der öffentlichen<br />

Verwaltung schlägt es Zielvereinbarungen<br />

bzw. ein Kontraktmanagement vor, <strong>das</strong><br />

auf „partnerschaftlich und einvernehmlich<br />

abgeschlossene Vereinbarungen über qualitative<br />

und / oder quantitative Ausprägungen<br />

von Ergebnissen“ basiert. 2 Weiterhin<br />

stellt es fest, daß eine<br />

gemeinsame Formulierung und Festlegung von<br />

Vorstellungen über Ergebnisse (Ziele) ohne detaillierte<br />

Anweisungen über die Durchführung […]<br />

Freiräume bei der Gestaltung der Prozesse und<br />

des wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes [schafft] 3 .<br />

Es wird empfohlen, von der bisherigen<br />

Verwaltungspraxis der <strong>Stiftung</strong> Abstand<br />

zu nehmen und sich in Zukunft statt des-<br />

1 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hrsg.):<br />

Handbuch <strong>für</strong> Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung.<br />

Stand vom 31.7.2007; vgl. <strong>für</strong><br />

den Kulturbereich Kreck, Vladimir: Der „Automatismus<br />

der Tradierung“. Eine kritische Betrachtung<br />

öffentlicher Kulturfinanzierung. In: Bühnengenossenschaft<br />

8-9/2004.<br />

2 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hrsg.):<br />

Handbuch <strong>für</strong> Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung.<br />

Stand vom 31.7.2007, S. 40<strong>3.</strong><br />

3 Ebd.

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