3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
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Steuerung durch Leistungsvereinbarungen 69<br />
5 Steuerung durch Leistungsvereinbarungen<br />
5.1 Einführung eines<br />
Kontraktmanagements<br />
Die Förderung der <strong>sorbische</strong>n Einrichtungen<br />
durch die <strong>Stiftung</strong> erfolgt durch hoheitlichen<br />
Verwaltungsakt, der sich in<br />
einem Zuwendungsbescheid manifestiert.<br />
Diese Praxis führte in der Vergangenheit<br />
dazu, daß auf der einen Seite die <strong>Stiftung</strong><br />
von Einrichtung zu Einrichtung zwar<br />
mehr oder weniger, aber insgesamt doch<br />
nur in geringem Maße die Anweisung der<br />
Mittel an konkrete Leistungsanforderungen<br />
knüpfte. Auf der anderen Seite wurden<br />
die Gelder entgegengenommen und<br />
ihre Verwendung gemäß den Bestimmungen<br />
der SächsHO und dem SächsVwVfG<br />
im Nachgang eines jeden Haushaltsjahres<br />
nachgewiesen, ohne umfassende Rechenschaft<br />
über Erfolg und Effizienz abzulegen.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> ihrerseits prüfte, ob der<br />
Einsatz der Fördergelder rechtmäßig war,<br />
d.h. ob sie im Sinne des Institutionszwecks<br />
und ob sie wirtschaftlich und sparsam<br />
verwendet wurden.<br />
Wie effektiv oder effizient die Institutionen<br />
ihrer Tätigkeit nachgingen und welche<br />
konkreten Ergebnisse sich einstellten,<br />
prüfte die <strong>Stiftung</strong> jedoch nicht weiter<br />
bzw. unterließ es, Fehlentwicklungen entgegenzusteuern,<br />
da sie hie<strong>für</strong> nicht über<br />
die richtigen Instrumentarien verfügte. In<br />
Kombination führte dieses beidseitige<br />
Verhalten dazu, daß dringender Handlungsbedarf<br />
nicht erkannt bzw. ausgeblendet<br />
wurde und sich im Gefolge jene Dysfunktionalität<br />
ausbreiten konnte, die eingangs<br />
der Einführung bereits dargelegt wurde.<br />
Diese Praxis, die nicht nur kennzeichnend<br />
<strong>für</strong> den <strong>sorbische</strong>n Förderbereich ist, sondern<br />
<strong>für</strong> den öffentlichen Verwaltungsapparat<br />
insgesamt, gibt seit Jahren Anlaß zur<br />
Kritik, so zum Beispiel durch <strong>das</strong> Bundesministerium<br />
des Innern, <strong>das</strong> in der<br />
aktuellen Fassung des Handbuchs <strong>für</strong> Organisationsuntersuchungen<br />
und Personalbedarfsermittlungen<br />
die Probleme der Verwaltungspraxis<br />
auf den Punkt bringt. 1 Es bemängelt insbesondere<br />
die zu engen Handlungsgrenzen<br />
auf seiten der Verwaltung einerseits,<br />
die fehlenden Anreize zum kreativen und<br />
eigenverantwortlichen Handeln sowie<br />
ergebnisorientierten Arbeiten der Leistungserbringer<br />
andererseits. Als neues<br />
Führungsinstrument in der öffentlichen<br />
Verwaltung schlägt es Zielvereinbarungen<br />
bzw. ein Kontraktmanagement vor, <strong>das</strong><br />
auf „partnerschaftlich und einvernehmlich<br />
abgeschlossene Vereinbarungen über qualitative<br />
und / oder quantitative Ausprägungen<br />
von Ergebnissen“ basiert. 2 Weiterhin<br />
stellt es fest, daß eine<br />
gemeinsame Formulierung und Festlegung von<br />
Vorstellungen über Ergebnisse (Ziele) ohne detaillierte<br />
Anweisungen über die Durchführung […]<br />
Freiräume bei der Gestaltung der Prozesse und<br />
des wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes [schafft] 3 .<br />
Es wird empfohlen, von der bisherigen<br />
Verwaltungspraxis der <strong>Stiftung</strong> Abstand<br />
zu nehmen und sich in Zukunft statt des-<br />
1 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hrsg.):<br />
Handbuch <strong>für</strong> Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung.<br />
Stand vom 31.7.2007; vgl. <strong>für</strong><br />
den Kulturbereich Kreck, Vladimir: Der „Automatismus<br />
der Tradierung“. Eine kritische Betrachtung<br />
öffentlicher Kulturfinanzierung. In: Bühnengenossenschaft<br />
8-9/2004.<br />
2 Vgl. Bundesministerium des Innern (Hrsg.):<br />
Handbuch <strong>für</strong> Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung.<br />
Stand vom 31.7.2007, S. 40<strong>3.</strong><br />
3 Ebd.