3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...
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Teil II – Gesamtkonzept zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n Sprache und Kultur<br />
In Sachsen wie Brandenburg sind Staat<br />
wie Kommunen gleichermaßen zur aktiven<br />
Förderung der <strong>sorbische</strong>n Kultur<br />
aufgerufen: 10<br />
Verfassung Brandenburg<br />
Artikel 25 (Rechte der Sorben [Wenden])<br />
(1) Das Recht des <strong>sorbische</strong>n <strong>Volk</strong>es auf Schutz,<br />
Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität<br />
und seines angestammten Siedlungsgebietes<br />
wird gewährleistet. Das Land, die Gemeinden<br />
und Gemeindeverbände fördern die Verwirklichung<br />
dieses Rechtes, insbesondere die kulturelle<br />
Eigenständigkeit und die wirksame politische<br />
Mitgestaltung des <strong>sorbische</strong>n <strong>Volk</strong>es.<br />
Landkreisordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Brandenburg<br />
(Landkreisordnung - LKrO)<br />
§ 22 Förderung der Kultur<br />
(1) Der Landkreis fördert <strong>das</strong> kulturelle Leben<br />
und die Vermittlung des kulturellen Erbes in<br />
seinem Gebiet und ermöglicht seinen Einwohnern<br />
die Teilnahme am kulturellen Leben<br />
sowie den Zugang zu den Kulturgütern.<br />
(2) Die Landkreise im <strong>sorbische</strong>n Siedlungsgebiet<br />
fördern die <strong>sorbische</strong> Kultur, Sprache und<br />
wirksame politische Mitgestaltung der <strong>sorbische</strong>n<br />
Bürger. Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,<br />
Straßen, Wege, Plätze und Brücken<br />
sind zweisprachig zu beschriften. Das Nähere<br />
regeln die Landkreise in ihren Hauptsatzungen.<br />
Das <strong>sorbische</strong> Siedlungsbiet (gemeindegenau; faktisch<br />
wurde von den beiden Sorben-(Wenden-)<br />
Gesetzen eine Gemeindeteilgenauigkeit oktruiert).<br />
http://www.<strong>dom</strong>owina.sorben.com/dokumenty/<br />
Kartenmaterial0704.pdf.<br />
Bezogen auf <strong>das</strong> Siedlungsgebiet und unter<br />
der Hypothese einer Hochrechung auf<br />
Grundlage der Schülerzahlen, machen die<br />
Niedersorben 10,4% der Einwohner im<br />
Siedlungsgebiet und 3,4% in den vier Gebietskörperschaften<br />
aus. Bei den Obersorben<br />
sind es 11,7% bzw.4,4%. 11<br />
10 Unterstreichungen vom Autor.<br />
11 Die Bevölkerungszahlen sind die folgenden.<br />
Das brandenburgische Siedlungsgebiet umfaßt<br />
mit Cottbus 219.219 Einwohner, ohne Cottbus<br />
115.382 Einwohner. Die drei Landkreise<br />
Dahme-Spreewald / Damna-Błota,<br />
Oberspreewald-Lausitz / Gorne Błota-Łužyca,<br />
Spree-Neiße / Sprjewja-Nysa und der Stadtkreis<br />
Cottbus / Chóśebuz umfassen zusammen<br />
530.191 Einwohner, im nieder<strong>sorbische</strong>n<br />
Siedlungsgebiet wohnen 41% der<br />
Niederlausitzer.<br />
Im sächsischen Siedlungsgebiet (mit Hoyerswerda<br />
und Weißwasser) leben 230.914 Einwohner,<br />
überwiegend im Landkreis Bautzen / <strong>Budyšin</strong><br />
mit 328.99 Einwohnern, teilweise im Landkreis<br />
Görlitz / Yzhorelic mit 284.790 Einwohnern.