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3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...

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42<br />

Teil II – Gesamtkonzept zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n Sprache und Kultur<br />

In Sachsen wie Brandenburg sind Staat<br />

wie Kommunen gleichermaßen zur aktiven<br />

Förderung der <strong>sorbische</strong>n Kultur<br />

aufgerufen: 10<br />

Verfassung Brandenburg<br />

Artikel 25 (Rechte der Sorben [Wenden])<br />

(1) Das Recht des <strong>sorbische</strong>n <strong>Volk</strong>es auf Schutz,<br />

Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität<br />

und seines angestammten Siedlungsgebietes<br />

wird gewährleistet. Das Land, die Gemeinden<br />

und Gemeindeverbände fördern die Verwirklichung<br />

dieses Rechtes, insbesondere die kulturelle<br />

Eigenständigkeit und die wirksame politische<br />

Mitgestaltung des <strong>sorbische</strong>n <strong>Volk</strong>es.<br />

Landkreisordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Brandenburg<br />

(Landkreisordnung - LKrO)<br />

§ 22 Förderung der Kultur<br />

(1) Der Landkreis fördert <strong>das</strong> kulturelle Leben<br />

und die Vermittlung des kulturellen Erbes in<br />

seinem Gebiet und ermöglicht seinen Einwohnern<br />

die Teilnahme am kulturellen Leben<br />

sowie den Zugang zu den Kulturgütern.<br />

(2) Die Landkreise im <strong>sorbische</strong>n Siedlungsgebiet<br />

fördern die <strong>sorbische</strong> Kultur, Sprache und<br />

wirksame politische Mitgestaltung der <strong>sorbische</strong>n<br />

Bürger. Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,<br />

Straßen, Wege, Plätze und Brücken<br />

sind zweisprachig zu beschriften. Das Nähere<br />

regeln die Landkreise in ihren Hauptsatzungen.<br />

Das <strong>sorbische</strong> Siedlungsbiet (gemeindegenau; faktisch<br />

wurde von den beiden Sorben-(Wenden-)<br />

Gesetzen eine Gemeindeteilgenauigkeit oktruiert).<br />

http://www.<strong>dom</strong>owina.sorben.com/dokumenty/<br />

Kartenmaterial0704.pdf.<br />

Bezogen auf <strong>das</strong> Siedlungsgebiet und unter<br />

der Hypothese einer Hochrechung auf<br />

Grundlage der Schülerzahlen, machen die<br />

Niedersorben 10,4% der Einwohner im<br />

Siedlungsgebiet und 3,4% in den vier Gebietskörperschaften<br />

aus. Bei den Obersorben<br />

sind es 11,7% bzw.4,4%. 11<br />

10 Unterstreichungen vom Autor.<br />

11 Die Bevölkerungszahlen sind die folgenden.<br />

Das brandenburgische Siedlungsgebiet umfaßt<br />

mit Cottbus 219.219 Einwohner, ohne Cottbus<br />

115.382 Einwohner. Die drei Landkreise<br />

Dahme-Spreewald / Damna-Błota,<br />

Oberspreewald-Lausitz / Gorne Błota-Łužyca,<br />

Spree-Neiße / Sprjewja-Nysa und der Stadtkreis<br />

Cottbus / Chóśebuz umfassen zusammen<br />

530.191 Einwohner, im nieder<strong>sorbische</strong>n<br />

Siedlungsgebiet wohnen 41% der<br />

Niederlausitzer.<br />

Im sächsischen Siedlungsgebiet (mit Hoyerswerda<br />

und Weißwasser) leben 230.914 Einwohner,<br />

überwiegend im Landkreis Bautzen / <strong>Budyšin</strong><br />

mit 328.99 Einwohnern, teilweise im Landkreis<br />

Görlitz / Yzhorelic mit 284.790 Einwohnern.

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