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3. Serbski dom Budyšin a Choćebuz - Stiftung für das sorbische Volk ...

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Teil II – Gesamtkonzept zur Förderung der <strong>sorbische</strong>n Sprache und Kultur<br />

oder teilweise <strong>für</strong> die Pflege der <strong>sorbische</strong>n<br />

Kultur auszugeben. Analoges wäre<br />

bei den gemeindlichen Kulturausgaben zu<br />

fordern. Die Wirklichkeit weicht hiervon<br />

stark ab.<br />

Auf dem Gebiet der Stadt Bautzen werden<br />

die Bundes- und Landesmittel zur Förderung<br />

der <strong>sorbische</strong>n Kultur und Sprache<br />

zu einem nennenswerten Anteil <strong>für</strong> den<br />

Zweck der Förderung des deutschen<br />

Theaters verwandt. Insbesondere hiermit<br />

konnte der Landkreis Bautzen der Forderung<br />

der Sächsischen Staatsregierung und<br />

der meisten Experten nach Integration der<br />

Bautzener Bühne in ein Kulturraumtheaer<br />

bislang erfolgreich ausweichen und läßt<br />

es in der Spielzeit 2009/10 zu Doppelinszenierungen<br />

mit dem Zittauer Schauspiel<br />

kommen. Wie in der Ist-Analyse dargestellt,<br />

liegt hier eine negative Kommunalfinanzierung<br />

der <strong>sorbische</strong>n Kultur zulasten<br />

der drei staatlichen Ebenen vor. Gleichzeitig<br />

wurde der Rechtsträgeranteil am<br />

Sorbischen Museum vom Landkreis Bautzen<br />

in den vergangenen Jahren fast gegen<br />

Null gefahren.<br />

Es bedarf es einer umfassenden Diskussion<br />

um einen angemessenen Positivbeitrag<br />

der Oberlausitzer Kommunen zu der<br />

<strong>sorbische</strong>n Kultur ihrer Bürger, die eben<br />

nicht nur Mitbürger, sondern Vollbürger<br />

sind. Diese Diskussion mit den Kommunen<br />

kann nicht der politisch schwach<br />

aufgestellten <strong>Stiftung</strong> überlassen werden.<br />

Es wird empfohlen, die Kommunalaufsicht<br />

vertreten durch den Sächsischen<br />

Staatsminister des Inneren und die<br />

Rechtsaufsicht über die Kulturräume in<br />

Sachsen vertreten durch die Sächsische<br />

Staatsministerin <strong>für</strong> Wissenschaft und<br />

Kunst persönlich in die Diskussion einzubinden.<br />

Für Brandenburg wäre eine analoge<br />

Diskussion, aber nicht in gleicher<br />

Schärfe zu führen.<br />

Neben den hier angesprochenen mittelfristigen<br />

Finanzfragen 2010-2015 sind in<br />

der gleichen Runde auch weitere Aspekte<br />

im Sinne des § 22 LKrO-BB zu thematisieren.<br />

Ebenfalls bedarf es einer Runde mit den<br />

Sächsischen Staatsministern der Finanzen,<br />

des Inneren und <strong>für</strong> Wissenschaft und<br />

Kunst, um die durch den sorbisch-deutschen<br />

Charakter des Siedlungsgebietes<br />

bedingte Mehraufwendungen zu thematisieren<br />

und gegebenenfalls im FAG einem<br />

Ausgleich zuzuführen. Diese Gesprächsrunde<br />

könnte länder-übergreifend geführt<br />

werden.<br />

Für <strong>das</strong> kommende Haushaltsjahr wird<br />

empfohlen, auf der anstehenden <strong>Stiftung</strong>sratssitzung<br />

die in kommunaler Trägerschaft<br />

befindlichen Kultureinrichtungen<br />

seitens der <strong>Stiftung</strong> nur <strong>für</strong> <strong>das</strong> erste Halbjahr<br />

2010 mit Mitteln auszustatten. Es ist<br />

hierbei zwar von Fehlleitung auszugehen,<br />

gleichzeitig aber kann nur so ein Zeitraum<br />

<strong>für</strong> die genannten Diskussionen geschaffen<br />

und unangebrachte Spannungen vermieden<br />

werden. Die Einrichtungen selbst<br />

sollen ihre Planungen <strong>für</strong> die Spielzeit<br />

2009/10 bzw. <strong>das</strong> Schuljahr 2009/10 in<br />

relativer Ruhe zu Ende bringen.<br />

Am 1. Juli 2010 sollte jedoch Schluß mit<br />

Fehlleitungen der Bundes- und Landesmittel<br />

sein. Für <strong>das</strong> zweite Halbjahr 2010<br />

sind die in den Empfehlungen genannten<br />

Leistungsvereinbarungen bereits auszuarbeiten<br />

und sind nur noch die durch konkret<br />

bezifferten Leistungen gedeckten<br />

Aufwendungen stiftungsseitig abzudecken.<br />

Die in erheblichem Umfang dadurch freiwerdenden<br />

Mittel sind zur Strukturerneuerung<br />

zu verwenden und sollten nicht zur<br />

Deckung von Fehlbeträgen durch überhöhte<br />

Personalansätze genutzt werden.

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