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Herausforderungen der Familienmedizin - Združenje zdravnikov ...

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Špilak M: Organspende 231<br />

Deklarationen <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation gefor<strong>der</strong>ten moralischen Grundsätzen<br />

abgestimmt.<br />

LEBENDORGANSPENDE<br />

Bei <strong>der</strong> Lebendorganspende spendet ein noch leben<strong>der</strong> Mensch. Für Organspenden von<br />

Lebenden eignen sich die regenerationsfähigen o<strong>der</strong> paarigen Organe. Auf diese Weise kann<br />

man eine Niere, einen Teil <strong>der</strong> Lunge, Leber und des Darms sowie Gewebe wie<br />

Knochenmark, Blut und Genmaterial spenden.<br />

ORGANSPENDE NACH DEM TODE<br />

Von den Verstorbenen können Nieren, Leber, Herz, Lungen, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm<br />

und Gewebe wie Hornhaut, Knochen, Gelenke, Bän<strong>der</strong>, Haut, Herzklappen, Blutgefäße usw.<br />

transplantiert werden. Die Organ- und Gewebetransplantation nach dem Tode ist eine<br />

erfolgreiche Art <strong>der</strong> medizinischen Behandlung, aber diese Methode ist durch den Eingriff in<br />

den Körper bedingt. Dementsprechend handelt es sich in diesem Fall um höchst empfindliche<br />

Fragen <strong>der</strong> Ethik, die auch eng mit dem Menschenrechtsschutz und dem postmortalen Schutz<br />

<strong>der</strong> Persönlichkeit im Zusammenhang stehen. Aus diesem Grund muss <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong><br />

Organtransplantationen nach dem Tode eindeutig gesetzlich geregelt werden.<br />

Die endgültige und den medizinischen Normen entsprechende Todesfeststellung einer Person,<br />

<strong>der</strong>en Organe mit Hilfe von Apparaturen und bestimmten Wirkstoffen noch immer<br />

funktionsfähig sind, ist die Grundvoraussetzung für das Überlegen von <strong>der</strong> möglichen Organ-<br />

und Gewebeentnahme nach dem Tode. Die Hirntodfeststellung ist nur die Voraussetzung,<br />

dass man von <strong>der</strong> möglichen Organtransplantation zu überlegen beginnt. Aus <strong>der</strong> Achtung <strong>der</strong><br />

Pietät gegenüber dem Verstorbenen müssen die Ärzte den Hirntod feststellen, denn es ist<br />

unethisch eine verstorbene Person medizinisch zu behandlen. In gleicher Weise kann gegen<br />

den Willen einzelnen Menschen kein Teil seines Körpers entnommen werden. Man muss den<br />

Willen des Verstorbenen kennen und ihn berücksichtigen. Wenn <strong>der</strong> Wille des Verstorbenen<br />

unbekannt ist, muss man die nächsten Angehörigen über die Entnahme informieren. Falls sie<br />

übereinstimmen, kann man mit <strong>der</strong> Entnahme anfangen.<br />

HIRNTOD<br />

In <strong>der</strong> Regel tritt <strong>der</strong> Tod einer Person nach dem Ausfall von Atmung und Herzschlag ein. Die<br />

medizinischen Kriterien für die Todesfeststellung sind aber <strong>der</strong> irreversible Ausfall <strong>der</strong><br />

Lebensfunktionen einschließlich Atmung, Herzschlag und Kreislaufsfunktion sowie <strong>der</strong><br />

irreversible Ausfall <strong>der</strong> Gehirnfunktion.<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Medizin ermöglichte, dass man mit Hilfe von Apparaturen und<br />

bestimmter Wirkstoffe die Funktion gewisser Organe eine Zeit lang künstlich aufrechterhalten<br />

kann. Wenn es dabei zum endgültigen Ausfall <strong>der</strong> Gehirnfunktion kommt – das Gehirn steuert<br />

die Funktion aller Organe – ist eine Person tot. Auch nach dem Tode können die Herz-,<br />

Kreislauf-, Nieren- und Leberfunktion durch die Beatmung des Verstorbenen eine Zeit lang<br />

künstlich aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund musste man die traditionelle Definition<br />

des Todes aktualisieren.<br />

<strong>Herausfor<strong>der</strong>ungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Familienmedizin</strong> – Sammelband <strong>der</strong> Seminararbeiten von Studenten <strong>der</strong> medizinischen<br />

Fakultät <strong>der</strong> Universität in Maribor (MF UM), 2007/2008

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