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Die historische und aktuelle Fischfauna der Salzach ... - Ratschan.at

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Aktuelle Verbreitung Zubringer: nicht belegt<br />

Historische Verbreitung Inn: Auch für den Inn konnte in <strong>der</strong> einschlägigen<br />

<strong>historische</strong>n Fischereiliter<strong>at</strong>ur kein Seelauben-Nachweis gef<strong>und</strong>en werden (vgl. HAIDVOGL &<br />

WAIDBACHER 1997). Nach PESTA (1938) soll die Art bes<strong>at</strong>zbedingt in einem temporären,<br />

mehrere Mon<strong>at</strong>e im Jahr gänzlich trocken fallenden Stillgewässer Nordtirols ("Kramsacher<br />

Loar" im Unterinntal) vorgekommen sein. Sofern es sich nicht ohnehin um eine<br />

Fehlbestimmung handelte, ist dieser Nachweis jedenfalls als standortfremd anzusehen. <strong>Die</strong><br />

Seelaube konnte we<strong>der</strong> bei späteren Erhebungen in diesem Gewässer belegt werden<br />

(LANDMANN 1984), noch sind im gesamten Tiroler Inn-Gebiet <strong>historische</strong> o<strong>der</strong> rezente<br />

Seelaubennachweise bekannt (WOLFRAM & MIKSCHI 2007). Ein Vorkommen im Inn wäre<br />

jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich durch Abdrift o<strong>der</strong> Abwan<strong>der</strong>ung aus dem Chiemsee möglich, dessen<br />

Seelaubenpopul<strong>at</strong>ion sowohl historisch als auch rezent belegt ist (SIEBOLD 1863, LOHMANN &<br />

HARTL 2009).<br />

Aktuelle Verbreitung Inn: In neuerer Zeit erwähnt REICHHOLF (1989) ein<br />

Seelauben-Vorkommen im Rückstau <strong>der</strong> Innstufe Egglfing-Obernberg, doch kann dieser<br />

Bef<strong>und</strong> nicht mehr nachgeprüft werden, da das Belegm<strong>at</strong>erial in <strong>der</strong> Zoologischen<br />

Sta<strong>at</strong>ssammlung München nicht auffindbar ist (D. NEUMANN, pers. Mitt. 2008). Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Angabe eines sehr hohen rel<strong>at</strong>iven Anteils <strong>der</strong> Seelaube (ausschließlich Jungtiere) ist nicht<br />

unplausibel, dass es sich um eine Verwechslung mit <strong>der</strong> Laube gehandelt h<strong>at</strong>. Bei sehr<br />

aufwendigen jüngeren Untersuchungen konnten jedenfalls im Unteren Inn keine Seelauben<br />

nachgewiesen werden (ZAUNER et al. 2001a, SCHOTZKO & GASSNER 2009). Auch weiter<br />

flussauf ist die Art nicht belegt (B. OTT, pers. Mitt. 2010).<br />

Aspius aspius (LINNAEUS 1758) - Schied, Rapfen<br />

Anmerkungen: Eine zweifelsfreie Zuordnung <strong>der</strong> <strong>historische</strong>n Schied-Belege ist<br />

nicht möglich, da in Salzburg auch die Hasel unter <strong>der</strong> Bezeichnung "Schied" bekannt<br />

war (HECKEL 1854). Ferner wurde in Oberösterreich die Russnase (Vimba vimba)<br />

fälschlich als "Schied" bezeichnet (HECKEL & KNER 1858).<br />

Als fischereiwirtschaftlich wertvolle Fischart h<strong>at</strong>te <strong>der</strong> Schied im Land Salzburg eine<br />

gesetzliche Schonzeit 8 .<br />

Historische Quellen <strong>Salzach</strong>: HECKEL & KNER (1858) war <strong>der</strong><br />

Schied "aus <strong>der</strong> Umgebung von Salzburg" bekannt. <strong>Die</strong> Fischereikarte von KOLLMANN<br />

(1898) weist ihn für die <strong>Salzach</strong> nahe Anif aus.<br />

Historische Quellen Zubringer: Nicht belegt. Ein Vorkommen in<br />

den Unterläufen potamaler Zubringer <strong>der</strong> Unteren <strong>Salzach</strong> ist jedoch – analog zum <strong>aktuelle</strong>n<br />

Nachweis aus <strong>der</strong> Oichten (s. u.) – als plausibel einzustufen.<br />

Rekonstruierte Verbreitung: <strong>Die</strong> Verbreitung des Schiedes beschränkte<br />

sich auf den potamal geprägten Unterlauf. Weiter flussauf erwähnte Vorkommen<br />

sind mangels einer zweifelsfreien Zuordnung unsicher.<br />

Bestandesentwicklung: Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> zweifelhaften <strong>historische</strong>n Belege<br />

8 Verordnung <strong>der</strong> k.k. Landesregierung in Salzburg vom 1. Mai 1890, Z. 3610 betreffend die<br />

fischereipolizeilichen Durchführungsbestimmungen zum Fischereigesetze vom 25. Februar<br />

1889, LGBl. Nr. 18/1890. Letztmals erlassen in <strong>der</strong> Verordnung <strong>der</strong> Landesregierung Salzburg<br />

vom 4. Februar 1928, zur Durchführung des Fischereigesetzes (12. Durchführungsverordnung<br />

zum Fischereigesetz), LGBl. Nr. 23/1928 (wurde 1948 außer Kraft gesetzt; erst in <strong>der</strong><br />

Verordnung zum Fischereigesetz 2002, LGBl. Nr. 1/2003, wurde die Art ganzjährig geschützt).

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