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Gaswerkstätten stellen<br />

andere Anforderungen<br />

_ Für den Instandsetzungs- und Wartungsbereich<br />

von Autogasanlagen, also dem Gasumrüstarbeitsplatz<br />

und bei Arbeiten an Gasanlagen am Auto sind einige<br />

Anforderungen zu beachten.<br />

In Kfz-Werkstätten, wo an Fahrzeugen<br />

mit Gasanlagen arbeitet wird, gilt es<br />

die allgemeinen Regeln zum Arbeitsschutz<br />

zu beachten. Dabei kommt<br />

es darauf an, welche Arbeiten in den<br />

unterschiedlichen Arbeitsbereichen<br />

durchgeführt werden. Ist bei Arbeiten<br />

an der Gasanlage nicht mit Sicherheit<br />

auszuschließen, dass Gas austritt, sind<br />

an diese Arbeitsbereiche spezielle Anforderungen<br />

zu stellen. Aufgrund der unterschiedlichen<br />

Dichte muss hier zwischen<br />

Arbeitsbereichen für Arbeiten an Erdgas,<br />

beziehungsweise Wasserstoff und Flüssiggas<br />

unterschieden werden.<br />

Im Erdgas-/Wasserstoff-Arbeitsbereich<br />

muss gut gelüftet werden, weshalb<br />

eine ausreichende Lüftung im Deckenbereich<br />

vorhanden sein muss, beispielsweise<br />

durch eine ausreichend große Dachluke<br />

oder ein Fenster direkt unter der<br />

Hallendecke. Wichtig ist, dass sich die<br />

Öffnung am höchsten Punkt der Decke<br />

befindet und vom Arbeitsplatz aus geöffnet<br />

werden kann. Sie sollte mit einem<br />

Lüfter versehen sein. Sind keine Dachluke<br />

und auch kein Fenster vorhanden, ist im<br />

oberen Deckenbereich eine technische<br />

Lüftung (Luftwechselrate von 3/h) vorzusehen.<br />

Luftwechselrate 3/h bedeutet<br />

hierbei, dass das gesamte Luftvolumen<br />

des abgetrennten Arbeitsbereiches dreimal<br />

pro Stunde ausgetauscht wird. Dies<br />

kann zum Beispiel durch das Öffnen der<br />

Werkstatttore erreicht werden. Hierbei<br />

ist allerdings zu beachten, dass es tatsächlich<br />

zu einer Durchlüftung kommt,<br />

wie durch das Öffnen eines gegenüberliegenden<br />

Fensters. Für gewöhnlich wird<br />

dieser Luftvolumenstrom von bereits installierten<br />

stationären Abgasabsauganlagen<br />

erreicht. Für die Durchführung der<br />

Diesel-AU ist bereits ein Luftvolumenstrom<br />

von 600 Kubikmetern pro Stunde<br />

vorgeschrieben.<br />

Durchlüftung und<br />

Explosionsschutz sind wichtig<br />

In Arbeitsbereichen, in denen betriebsmäßig<br />

Gas freigesetzt werden kann,<br />

dürfen sich im oberen Deckenbereich,<br />

beziehungsweise über dem Fahrzeug<br />

keine Zündquellen befinden, die Temperaturen<br />

oberhalb der Zündtemperatur<br />

erzeugen. Bei diesen Zündquellen kann<br />

es sich beispielsweise um nicht explosionsgeschützte<br />

Leuchten oder Strahlungsheizungen<br />

handeln. Handleuchten<br />

müssen explosionsgeschützt ausgeführt<br />

sein. Bei Arbeiten an der Gasanlage sind<br />

nur explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel<br />

(zum Beispiel Akkuschrauber,<br />

Bohrmaschinen) zu verwenden. Gerade<br />

in größeren Werkstätten empfiehlt<br />

es sich, den Gasarbeitsbereich von der<br />

restlichen Werkstatt durch Trennwände<br />

oder Kunststoffvorhänge abzutrennen.<br />

Diese Abtrennungen müssen Luftver-<br />

Ist nicht sicher ausgeschlossen, dass bei der<br />

Arbeit an Gasanlagen Gas freigesetzt wird,<br />

dürfen diese Arbeiten nur im Arbeitsbereich<br />

für Gasanlagen durchgeführt werden.<br />

Foto: Rinn<br />

wirbelungen mit dem restlichen Werkstattbereich<br />

verhindern und dicht mit<br />

der Decke abschließen.<br />

Für Arbeitsbereiche, in denen Arbeiten<br />

an Flüssiggasanlagen durchgeführt<br />

werden, gilt: Sie dürfen nicht<br />

unter der Erdgleiche liegen, da sich<br />

ansonsten austretendes Flüssiggas ansammeln<br />

und entzünden könnte. Darüber<br />

hinaus dürfen sich in Flüssiggas-<br />

Arbeitsbereichen keine unbelüfteten<br />

Gruben, Kanäle, offene Kellerzugänge<br />

oder andere tiefer gelegene Räume<br />

befinden. Auch bei Arbeiten an Flüssiggasanlagen<br />

muss eine Luftwechselrate<br />

3/h gewährleistet sein.<br />

Je nachdem, welche Arbeiten an Flüssiggasanlagen<br />

durchgeführt werden, sind weitergehende Anforderungen<br />

zu beachten. Arbeits-, Lager- und Entspannungs-<br />

Bereiche für Flüssiggas müssen oberhalb der Erdgleiche<br />

liegen. Foto: Richter<br />

Dies kann durch das Öffnen der<br />

Werkstatttore erreicht werden. Allerdings<br />

muss es dann tatsächlich zu einer<br />

Durchlüftung kommen. Nicht explosionsgeschützte<br />

Leuchten gehören an<br />

Flüssiggasarbeitsplätzen in den oberen<br />

Hallenbereich. Bei Arbeiten an der Flüssiggasanlage,<br />

bei denen Gas freiwerden<br />

können, sind ebenfalls nur explosionsgeschützte<br />

elektrische Betriebsmittel<br />

zu verwenden.<br />

Auch bei Flüssiggas empfiehlt<br />

es sich, den Gasarbeitsbereich von<br />

der restlichen<br />

Werkstatt abzutrennen,<br />

wobei die<br />

Abtrennung hier<br />

mit dem Boden<br />

abschließen muss.<br />

Ausgebaute Gasbehälter<br />

sollten<br />

nicht im allgemeinen<br />

Wartungs- und<br />

Instandsetzungsbereich<br />

gelagert<br />

werden, wenn sie<br />

nicht inertisiert<br />

wurden. Das heißt,<br />

zum Brand- und<br />

Explosionsschutz<br />

wurde der Tankinhalt<br />

durch Zugabe<br />

von Inertgas, wie<br />

Argon, Stickstoff<br />

und Kohlendioxid,<br />

nicht verdrängt,<br />

um eine<br />

explosionsfähige<br />

Atmosphäre zu<br />

vermeiden. Der<br />

Lagerbereich kann<br />

sich auch im Freien<br />

befinden und ist<br />

entsprechend zu<br />

kennzeichnen sowie<br />

zu sichern. jr.<br />

Leck-Such-Spray bedeutet<br />

Sicherheit<br />

bei Gasleitungen<br />

und Druckluftbremsen!<br />

Leck-Such-Spray bedeutet<br />

Energiesparen<br />

bei Druckluftleitungen<br />

und Armaturen!<br />

http://www.wobst.de<br />

<strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör Nr. 9-<strong>2010</strong> 147

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