amz_2010_09
amz_2010_09
amz_2010_09
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gaswerkstätten stellen<br />
andere Anforderungen<br />
_ Für den Instandsetzungs- und Wartungsbereich<br />
von Autogasanlagen, also dem Gasumrüstarbeitsplatz<br />
und bei Arbeiten an Gasanlagen am Auto sind einige<br />
Anforderungen zu beachten.<br />
In Kfz-Werkstätten, wo an Fahrzeugen<br />
mit Gasanlagen arbeitet wird, gilt es<br />
die allgemeinen Regeln zum Arbeitsschutz<br />
zu beachten. Dabei kommt<br />
es darauf an, welche Arbeiten in den<br />
unterschiedlichen Arbeitsbereichen<br />
durchgeführt werden. Ist bei Arbeiten<br />
an der Gasanlage nicht mit Sicherheit<br />
auszuschließen, dass Gas austritt, sind<br />
an diese Arbeitsbereiche spezielle Anforderungen<br />
zu stellen. Aufgrund der unterschiedlichen<br />
Dichte muss hier zwischen<br />
Arbeitsbereichen für Arbeiten an Erdgas,<br />
beziehungsweise Wasserstoff und Flüssiggas<br />
unterschieden werden.<br />
Im Erdgas-/Wasserstoff-Arbeitsbereich<br />
muss gut gelüftet werden, weshalb<br />
eine ausreichende Lüftung im Deckenbereich<br />
vorhanden sein muss, beispielsweise<br />
durch eine ausreichend große Dachluke<br />
oder ein Fenster direkt unter der<br />
Hallendecke. Wichtig ist, dass sich die<br />
Öffnung am höchsten Punkt der Decke<br />
befindet und vom Arbeitsplatz aus geöffnet<br />
werden kann. Sie sollte mit einem<br />
Lüfter versehen sein. Sind keine Dachluke<br />
und auch kein Fenster vorhanden, ist im<br />
oberen Deckenbereich eine technische<br />
Lüftung (Luftwechselrate von 3/h) vorzusehen.<br />
Luftwechselrate 3/h bedeutet<br />
hierbei, dass das gesamte Luftvolumen<br />
des abgetrennten Arbeitsbereiches dreimal<br />
pro Stunde ausgetauscht wird. Dies<br />
kann zum Beispiel durch das Öffnen der<br />
Werkstatttore erreicht werden. Hierbei<br />
ist allerdings zu beachten, dass es tatsächlich<br />
zu einer Durchlüftung kommt,<br />
wie durch das Öffnen eines gegenüberliegenden<br />
Fensters. Für gewöhnlich wird<br />
dieser Luftvolumenstrom von bereits installierten<br />
stationären Abgasabsauganlagen<br />
erreicht. Für die Durchführung der<br />
Diesel-AU ist bereits ein Luftvolumenstrom<br />
von 600 Kubikmetern pro Stunde<br />
vorgeschrieben.<br />
Durchlüftung und<br />
Explosionsschutz sind wichtig<br />
In Arbeitsbereichen, in denen betriebsmäßig<br />
Gas freigesetzt werden kann,<br />
dürfen sich im oberen Deckenbereich,<br />
beziehungsweise über dem Fahrzeug<br />
keine Zündquellen befinden, die Temperaturen<br />
oberhalb der Zündtemperatur<br />
erzeugen. Bei diesen Zündquellen kann<br />
es sich beispielsweise um nicht explosionsgeschützte<br />
Leuchten oder Strahlungsheizungen<br />
handeln. Handleuchten<br />
müssen explosionsgeschützt ausgeführt<br />
sein. Bei Arbeiten an der Gasanlage sind<br />
nur explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel<br />
(zum Beispiel Akkuschrauber,<br />
Bohrmaschinen) zu verwenden. Gerade<br />
in größeren Werkstätten empfiehlt<br />
es sich, den Gasarbeitsbereich von der<br />
restlichen Werkstatt durch Trennwände<br />
oder Kunststoffvorhänge abzutrennen.<br />
Diese Abtrennungen müssen Luftver-<br />
Ist nicht sicher ausgeschlossen, dass bei der<br />
Arbeit an Gasanlagen Gas freigesetzt wird,<br />
dürfen diese Arbeiten nur im Arbeitsbereich<br />
für Gasanlagen durchgeführt werden.<br />
Foto: Rinn<br />
wirbelungen mit dem restlichen Werkstattbereich<br />
verhindern und dicht mit<br />
der Decke abschließen.<br />
Für Arbeitsbereiche, in denen Arbeiten<br />
an Flüssiggasanlagen durchgeführt<br />
werden, gilt: Sie dürfen nicht<br />
unter der Erdgleiche liegen, da sich<br />
ansonsten austretendes Flüssiggas ansammeln<br />
und entzünden könnte. Darüber<br />
hinaus dürfen sich in Flüssiggas-<br />
Arbeitsbereichen keine unbelüfteten<br />
Gruben, Kanäle, offene Kellerzugänge<br />
oder andere tiefer gelegene Räume<br />
befinden. Auch bei Arbeiten an Flüssiggasanlagen<br />
muss eine Luftwechselrate<br />
3/h gewährleistet sein.<br />
Je nachdem, welche Arbeiten an Flüssiggasanlagen<br />
durchgeführt werden, sind weitergehende Anforderungen<br />
zu beachten. Arbeits-, Lager- und Entspannungs-<br />
Bereiche für Flüssiggas müssen oberhalb der Erdgleiche<br />
liegen. Foto: Richter<br />
Dies kann durch das Öffnen der<br />
Werkstatttore erreicht werden. Allerdings<br />
muss es dann tatsächlich zu einer<br />
Durchlüftung kommen. Nicht explosionsgeschützte<br />
Leuchten gehören an<br />
Flüssiggasarbeitsplätzen in den oberen<br />
Hallenbereich. Bei Arbeiten an der Flüssiggasanlage,<br />
bei denen Gas freiwerden<br />
können, sind ebenfalls nur explosionsgeschützte<br />
elektrische Betriebsmittel<br />
zu verwenden.<br />
Auch bei Flüssiggas empfiehlt<br />
es sich, den Gasarbeitsbereich von<br />
der restlichen<br />
Werkstatt abzutrennen,<br />
wobei die<br />
Abtrennung hier<br />
mit dem Boden<br />
abschließen muss.<br />
Ausgebaute Gasbehälter<br />
sollten<br />
nicht im allgemeinen<br />
Wartungs- und<br />
Instandsetzungsbereich<br />
gelagert<br />
werden, wenn sie<br />
nicht inertisiert<br />
wurden. Das heißt,<br />
zum Brand- und<br />
Explosionsschutz<br />
wurde der Tankinhalt<br />
durch Zugabe<br />
von Inertgas, wie<br />
Argon, Stickstoff<br />
und Kohlendioxid,<br />
nicht verdrängt,<br />
um eine<br />
explosionsfähige<br />
Atmosphäre zu<br />
vermeiden. Der<br />
Lagerbereich kann<br />
sich auch im Freien<br />
befinden und ist<br />
entsprechend zu<br />
kennzeichnen sowie<br />
zu sichern. jr.<br />
Leck-Such-Spray bedeutet<br />
Sicherheit<br />
bei Gasleitungen<br />
und Druckluftbremsen!<br />
Leck-Such-Spray bedeutet<br />
Energiesparen<br />
bei Druckluftleitungen<br />
und Armaturen!<br />
http://www.wobst.de<br />
<strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör Nr. 9-<strong>2010</strong> 147