Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stallkl<strong>im</strong>a<br />
<strong>Die</strong> Formulierungen hinsichtlich der Anforderungen an das Stallkl<strong>im</strong>a sind sehr vage<br />
(VERORDNUNG 2092/91/EWG). Hilfreich wären hier klare Angaben in Bezug auf Stallgaskonzentrationen<br />
und erforderliche Luxzahl, denn Tageslicht ist nicht gleichzusetzen mit ausreichender<br />
Lichtmenge. Bei Stallhaltung ist zusätzlich die Dauer des Lichteintritts zu berücksichtigen<br />
(z. B. begrenzter Lichteintritt durch Fenster oder Stalltüren).<br />
Hygiene<br />
<strong>Die</strong> Hygiene spielt <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> <strong>eine</strong> große Rolle. Zum <strong>eine</strong>n kann das Infektionsrisiko<br />
bei best<strong>im</strong>mten Haltungsformen (z. B. Einstreu) durch ein fehlerhaftes Management<br />
(unregelmäßiges Entmisten) erhöht sein, zum anderen wird der Landwirt durch den restriktiv<br />
gehandhabten Einsatz von allopathischen Arzne<strong>im</strong>itteln zu alternativen Maßnahmen aufgefordert,<br />
die auch <strong>im</strong> Bereich der Hygiene zu suchen sind. <strong>Die</strong> Forderungen von TENHAGEN<br />
u. a. (1998) und STRIEZEL (2000) nach spezifischen Bestandsbetreuungskonzepten und Gesundheitsplänen<br />
ist daher unbedingt zu unterstützen. <strong>Die</strong> Beschaffung des dazu erforderlichen<br />
Datenmaterials wird durch die nach der VERORDNUNG 2092/91/EWG obligate Aufzeichnungspflicht<br />
durch Tierhalter und Tierarzt erleichtert. <strong>Die</strong> Untersuchungen von HERRMANN<br />
u. a. (1995) zeigen, daß auch Aufklärungsbedarf bezüglich Managementmaßnahmen besteht,<br />
dem sollte durch die Verbandsberater nachgekommen werden (s. Abschnitt 2.4.1.1, 2.4.7.1<br />
und 2.4.9.3).<br />
Milchkühe<br />
Zunächst positiv zu bewerten ist das Verbot der Anbindehaltung und die Forderungen nach<br />
Auslauf. <strong>Die</strong> mit der Anbindehaltung unweigerlich verbundene eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit<br />
mit ihren negativen Folgen hinsichtlich Fruchtbarkeit und Ausübung von Komfortverhalten<br />
oder die Verletzungshäufigkeit an Gliedmaßen und Euter untermauern die Forderung<br />
des ganzjährigen Anbindeverbots (VERORDNUNG 2092/91/EWG; SCHOPPER u. a.,<br />
1989; MAVSAR und AMON, 1996).<br />
Trotzdem werden <strong>eine</strong> Reihe von Ausnahmen vom Anbindeverbot gemacht, die für <strong>eine</strong>n<br />
Übergangszeitraum bis Ende 2010 gültig sind (s. Tab. 2.4.1-1).<br />
Gleiches gilt für die Forderung nach Auslauf (s. Abschnitt 2.4.9.4). Wissenschaftliche Untersuchungen<br />
haben die positiven Effekte auf das Immunsystems, die Gliedmaßen (Inzidenz von<br />
Verletzungen �) und die Fortpflanzung belegt (SCHOPPER u. a., 1989; BOXBERGER u. a., 1995;<br />
MAVSAR und AMON, 1996; MENKE u. a., 2000). Auch hier werden saisonbedingte (Winter-<br />
92