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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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- die erklärt, wie ökologisch erzeugte Lebensmittel als solche auch wahrgenommen<br />

werden können.<br />

Aus den Darlegungen geht hervor, daß die ökologische Wirtschaftsweise ein enormes Fachwissen,<br />

sowohl in Bezug auf die Tierhaltung und deren Umweltwirkungen als auch hinsichtlich<br />

betriebswirtschaftlicher Fragen fordert.<br />

Aus den als system<strong>im</strong>manent bezeichneten Problemen sind für die <strong>Rinderhaltung</strong> folgende,<br />

als notwendig erachtete Änderungen bzw. Ergänzungen der VERORDNUNG 2092/91/EWG<br />

abzuleiten (Tab. 3-2):<br />

Über das Ausmaß von Verstößen ist wenig bekannt, dennoch ist es <strong>im</strong> Hinblick auf die Fülle<br />

einzuhaltender Vorgaben als sinnvoll zu erachten, <strong>eine</strong>n Sanktionsmaßnahmenkatalog zu erstellen.<br />

Auf Verbandsebene konnte sich diese Vorgehensweise bereits durchsetzen.<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen zur Tierhaltung belegen, daß die Haltungsbedingungen in vielen Bereichen<br />

des <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong>s nicht den Anforderungen an <strong>eine</strong> <strong>tiergerechte</strong> Haltung entsprechen.<br />

Für die <strong>Rinderhaltung</strong> ist daher auf folgende Ergänzungen hinzuwirken:<br />

<strong>Die</strong> Forderung nach Einschränkung von Ausnahmeregelungen bezieht sich in erster Linie auf<br />

die Ausnahmen vom Anbindeverbot und von der Forderung nach Auslauf. <strong>Die</strong>se Regelungen<br />

führen nicht zuletzt dazu, daß viele Milchkühe <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> noch in Anbindehaltung<br />

gehalten werden und dort z. T. unzureichende Haltungsbedingungen <strong>im</strong> Hinblick auf<br />

Standplatzabmessung, fehlende Einstreu etc. vorzufinden sind. Entsprechende Mindestanforderungen<br />

für die Anbindehaltung (Zeitraum der gesetzten Übergangsfrist) sind daher unbedingt<br />

in der VERORDNUNG 2092/91/EWG zu verankern.<br />

<strong>Die</strong> Vorgaben in Bezug auf die Mindestplatzanforderungen für Rinder aller Nutzungsgruppen<br />

sind <strong>eine</strong>rseits begrüßenswert. Wie jedoch gezeigt werden konnte, treten erhebliche Differenzen<br />

zwischen den Vorgaben der Verordnung und den mindestens zu fordernden Platzabmessungen<br />

in best<strong>im</strong>mten Haltungssituationen auf (behornte Milchkühe <strong>im</strong> Laufstall, Zuchtbullenhaltung).<br />

<strong>Die</strong> Platzanforderungen sollten dem wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs entsprechend<br />

angepaßt werden.<br />

Wie wichtig die Strukturierung oder Neueinrichtung von Haltungsbereichen ist, konnte am<br />

Beispiel des Auslaufes, der Abkalbebox sowie der Einzelbox für Zuchtbullen verdeutlicht<br />

werden. Auch hier sollten klare Vorgaben in die VERORDNUNG 2092/91/EWG aufgenommen<br />

werden, um so <strong>eine</strong> weitere Annäherung an <strong>eine</strong> <strong>tiergerechte</strong> Haltung zu erzielen.<br />

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