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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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<strong>Die</strong> Förderung der Biodiversität, also der biologischen Vielfalt, kommt ebenfalls <strong>eine</strong> wichtige<br />

Aufgabe zu. Sie wird auch als biotischer Ressourcenschutz bezeichnet (KÖPKE, 1997;<br />

BOEHNCKE, 1998).<br />

Abbildung 2.2.1-1 Kriterien <strong>eine</strong>r nachhaltigen Landwirtschaft (KÖPKE, 1997;<br />

BOEHNCKE, 1998)<br />

��Intergenerationale Gerechtigkeit<br />

��Ressourcenschonung<br />

��Biologische Diversität � Erhalt und Mehrung biologischer Vielfalt<br />

��Sicherstellung der ökonomischen Existenzfähigkeit<br />

��Gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Landwirtschaft<br />

Ferner wird die ökonomische Existenzfähigkeit angeführt, die sowohl dazu beitragen soll, die<br />

landwirtschaftlichen Betriebe und die ländliche Struktur zu erhalten, als auch die Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in der Landwirtschaft zu garantieren (KÖPKE, 1997).<br />

Als letztes Kriterium steht die gesellschaftliche Verantwortung der Landwirtschaft, die <strong>eine</strong>rseits<br />

die Grundversorgung mit Lebensmitteln sicherstellen, andererseits Lebensmittel mit hohen<br />

Produkt- und Prozeßqualitäten hervorbringen soll (KÖPKE, 1997) (s. Abschnitt 2.6.3).<br />

Der Ökologische <strong>Landbau</strong>, basierend auf dem landwirtschaftlichen Gemischtbetrieb, befindet<br />

sich auf dem Weg zu <strong>eine</strong>r nachhaltigen Wirtschaftsweise und besitzt Modellcharakter<br />

(HARTENSTEIN, 1997; KÖPKE, 1997).<br />

Nach KÖPKE (1997) sind für Mitteleuropa sowie für Standorte des humiden Kl<strong>im</strong>as der nördlichen<br />

Hemisphäre Ökologischer <strong>Landbau</strong> und Nachhaltige Landwirtschaft synonym zu verwenden.<br />

2.2.2 Freilandhaltung<br />

<strong>Die</strong> Freilandhaltung von Nutztieren stellt <strong>eine</strong> extensive Haltungsform dar und wird seit Ende<br />

der 80er Jahre vermehrt praktiziert (HESSISCHES LANDESAMT FÜR REGIONALENTWICKLUNG<br />

UND LANDWIRTSCHAFT, 1999; s. a. Abschnitt 2.4.9.5).<br />

Unter Freilandhaltung versteht man die ganzjährige oder saisonal begrenzte Haltung von<br />

Nutztieren <strong>im</strong> Freien ohne geschlossenes Stallgebäude.<br />

<strong>Die</strong> Freilandhaltung von Rindern stellt k<strong>eine</strong> gesetzlich definierte Haltungsform dar.<br />

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