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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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<strong>Die</strong> Nachfrage nach praxisnahen und anwenderfreundlichen Methoden hat <strong>eine</strong> Reihe von<br />

Konzepten hervorgebracht, in deren Bewertung unterschiedliche Bereiche der Tierhaltung,<br />

wie am Tier zu beurteilende Indikatoren, Faktoren, welche die Stalltechnik und das Management<br />

oder die Tierhalterqualifikation betreffen, einfließen (KOHLI und KÄMMER, 1984; IRPS,<br />

1985; HEINZLER, 1990; MILLER, 1991; EBERLE, 1993; SUNDRUM u. a., 1994; BAHRS, 1997;<br />

BARTUSSEK, 1998c; s. Tab. 2.3.1-2). Aus diesen Möglichkeiten heraus konnte sich das Konzept<br />

des Tiergerechtheitsindex (TGI) in s<strong>eine</strong>n unterschiedlichen Formen in der Praxis, und<br />

hier insbesondere bei der Bewertung der Tierhaltung <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong>, etablieren<br />

(SUNDRUM u. a., 1994; HÖRNING, 1997; MATTHES und FREITAG, 1997; ANONYM, 1998b;<br />

BARTUSSEK, 1998b; SCHUMACHER, 1998; AMON u. a., 1999). Daß das Konzept des TGI nicht<br />

nur Vorteile bereithält, sondern auch Nachteile in sich birgt und infolgedessen der Weiterentwicklung<br />

bedarf, konnte in der Tabelle 2.3.1-4 deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Dennoch<br />

bietet es hinsichtlich des Zeit- und Personalaufwands <strong>eine</strong> praktikable Möglichkeit, den<br />

Ist-Zustand in <strong>eine</strong>m Betrieb zu erheben und Schwachstellen aufzudecken.<br />

Dem Einwand von VAN DEN WEGHE (1998) ist beizupflichten. <strong>Die</strong> Autorin warnt vor <strong>eine</strong>r<br />

abschließenden Bewertung der Tiergerechtheit <strong>eine</strong>s Haltungssystems anhand der erzielten<br />

Punktzahl.<br />

<strong>Die</strong> mittels <strong>eine</strong>s freiwilligen Prüfverfahrens angestrebte Selektion von nicht-<strong>tiergerechte</strong>n<br />

Haltungssystemen und -einrichtungen in Deutschland ist seit 1998 gesetzlich festgeschrieben<br />

und sehr zu begrüßen (BERTRAM und HERRMANN, 1998; TIERSCHUTZGESETZ, 1998; HESSE<br />

u. a., 1999). Inwieweit dieses Prüfverfahren für die Tiere merkbare Besserungen mit sich<br />

bringt, bleibt jedoch abzuwarten.<br />

Festzustellen ist, daß andere Länder wie die Schweiz und Schweden bereits obligate Prüf- und<br />

Bewilligungsverfahren für Stalleinrichtungen vor der jeweiligen Markteinführung eingerichtet<br />

haben, ihnen kommt damit Vorbildfunktion zu (STEIGER, 1989; EKESBO und VAN DEN<br />

WEGHE, 1998; OESTER und TROXLER, 1998; TROXLER, 1998).<br />

Zusammenfassend sind die Bestrebungen, die Haltungsbedingungen für Nutztiere zu verbessern<br />

und damit die Bedürfnisse der Tiere stärker zu berücksichtigen, positiv zu werten. Ziel<br />

sollte jedoch sein, aus den gewonnenen Erkenntnissen (Beurteilung von Haltungsverfahren<br />

nach TGI, Prüfverfahren von Haltungssystemen und Stalleinrichtungen), klare Forderungen<br />

an die Tierhaltung abzuleiten und gesetzlich zu verankern (s. a. Abschnitt 2.3.3).<br />

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