Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
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Nach Untersuchungen von KRUTZINNA u. a. (1996) hält ein Drittel der Betriebe nur <strong>eine</strong> Tierart.<br />
Weniger als 10 % der Betriebe, die mehr als <strong>eine</strong> Tierart halten, tun dies nicht in dem Um-<br />
fang, als daß es als eigener Betriebszweig bezeichnet werden kann (� 10 Sauen;<br />
� 50 Mastschw<strong>eine</strong>; � 30 Schafe; � 20 Ziegen; � 100 Legehennen).<br />
Schwerpunkte der Erzeugung sind von Absatzmöglichkeiten abhängig und somit auch regional<br />
geprägt. So ist beispielsweise der Milchabsatz an Vertragsmolkereien in Bayern unproblematisch,<br />
was dazu führt, daß dort die Zahlen milchviehhaltender Betriebe entsprechend<br />
wachsen (SCHUMACHER, 1998).<br />
Für SCHUMACHER (1998) stehen diese Spezialisierungstendenzen in <strong>eine</strong>m Zielkonflikt mit<br />
dem ursprünglich verfolgten Konzept des geschlossenen Betriebskreislaufes, in dessen Konsequenz<br />
die Diversität auf dem Betrieb sowie die Systemstabilität verloren gehen können.<br />
2.1.3 Überblick über den internationalen und nationalen gesetzlichen und<br />
privatrechtlichen Rahmen des <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong>s<br />
In der Abbildung 2.1.3-1 findet sich <strong>eine</strong> Übersicht über die internationalen und nationalen<br />
Best<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong>.<br />
Verbindliche gesetzliche Regelungen für den <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> existieren in Form der<br />
VERORDNUNG (EWG) Nr. 2092/91 DES RATES ÜBER DEN ÖKOLOGISCHEN LANDBAU UND DIE<br />
ENTSPRECHENDE KENNZEICHNUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSE UND<br />
LEBENSMITTEL. Durch die VERORDNUNG (EG) 1804/1999 vom 19. Juli 1999 ZUR<br />
EINBEZIEHUNG DER TIERISCHEN ERZEUGUNG IN DEN GELTUNGSBEREICH DER VERORDNUNG<br />
(EWG) NR. 2092/91 ÜBER DEN ÖKOLOGISCHEN LANDBAU UND DIE ENTSPRECHENDE<br />
KENNZEICHNUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSE UND LEBENSMITTEL werden<br />
auch verbindliche Regelungen für die Tierhaltung <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> aufgestellt.<br />
<strong>Die</strong> in der VERORDNUNG 2092/91/EWG definierten Mindeststandards sind für alle EU-<br />
Mitgliedsstaaten verbindlich, so auch für Deutschland. Staatlich anerkannte Kontrollstellen<br />
überprüfen die Einhaltung der Vorschriften (s. Abschnitt 2.4.1.1).<br />
Das Codex-Al<strong>im</strong>entarius-Komitee für Lebensmittelkennzeichnung (CCFL) hat 1999 die<br />
RICHTLINIEN FÜR DIE ERZEUGUNG, VERARBEITUNG, KENNZEICHNUNG UND VERMARKTUNG<br />
VON ÖKOLEBENSMITTELN TIERISCHER HERKUNFT auf internationaler gesetzlicher Ebene verabschiedet.<br />
<strong>Die</strong> Codex-Richtlinien stellen spezifische Anforderungen an <strong>eine</strong> ökologische<br />
Erzeugung (Herkunft der Tiere, Umstellungszeit, Tierfütterung, Tiergesundheit, Haltungsbe-<br />
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