Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
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Jungrinder/Mastbullen<br />
Das Verbot von vollständig perforierten Böden <strong>im</strong> Allgem<strong>eine</strong>n und das Verbot perforierter<br />
Bodenfläche <strong>im</strong> Liege- und Ruhebereich der Tiere <strong>im</strong> Speziellen, ist als ein entscheidender<br />
Fortschritt zu bezeichnen, zumal gerade bei den Jungrindern und Mastbullen diese Art der<br />
Haltung allgemein üblich ist und die erhebliche Belastungen (Bewegungsapparat, Schwanzspitze),<br />
die durch den Vollspaltenboden für die Tiere entstehen, offensichtlich sind (ANDREAE<br />
u. a., 1982; POUGIN, 1982; RUBELOWSKI und SUNDRUM, 1999; HÖRNING, 2000; MAYER u. a.,<br />
2000).<br />
<strong>Die</strong> Bedeutung Jungrinder- und Mastbullenhaltung <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> wird aufgrund<br />
der Verfügbarkeit von energiereichen Futtermitteln als eher gering eingestuft (SUNDRUM,<br />
1997a; SUNDRUM u. a., 1997; SUNDRUM, 1999; s. a. Abschnitt 2.4.5.3). <strong>Die</strong> Tierzahlen in den<br />
Tabellen 2.1.2-1 und 2.1.2-3 verdeutlichen dies.<br />
Zuchtbullen<br />
<strong>Die</strong> Forderung nach Haltung von Zuchtbullen nach VERORDNUNG 2992/91/EWG kann aufgrund<br />
der positiven Auswirkungen für die Tiere in Bezug auf das Fortpflanzungsverhalten<br />
und die Fruchtbarkeit unterstützt werden (s. a. Abschnitt 2.4.6). Was für die Tiere hinsichtlich<br />
Verhalten und Gesundheit von Vorteil ist, darf sich nicht nachteilig auf die Haltung der<br />
Zuchtbullen auswirken. Wie die Untersuchungen gezeigt haben, bestehen deutliche Haltungsmängel<br />
(ERLER, 1998; ERLER und HÖRNING, 1999). <strong>Die</strong> Einhaltung der Mindestanforderungen<br />
(Auslauf und Freigeländezugang bei über <strong>eine</strong>m Jahr alten Bullen, 10 m² Stallfläche,<br />
30 m² Auslauffläche) der VERORDNUNG 2092/91/EWG wurde nur eingeschränkt realisiert. So<br />
ist die für Bullen <strong>tiergerechte</strong> Haltungsform in der Herde nur selten anzutreffen. <strong>Die</strong> überwiegende<br />
Zahl der Tiere wird einzeln gehalten, z. T. sogar in Anbindehaltung. <strong>Die</strong> Möglichkeit<br />
zu Auslauf ist nur vereinzelt gegeben.<br />
<strong>Die</strong> Anbindehaltung für Bullen ist aus den bereits geschilderten Gründen (eingeschränkte<br />
Bewegungsmöglichkeit) abzulehnen (PERREY u. a., 2000; s. a. Abschnitt 2.4.4.1 und 2.4.4.4).<br />
Ist es nicht möglich, den Bullen in der Herde mitlaufen zu lassen, so ist der Forderung von<br />
PERREY u. a. (2000) nach <strong>eine</strong>r ausreichend bemessenen und strukturierten Box nachzukom-<br />
men.<br />
<strong>Die</strong> geschilderte Situation <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> unterscheidet sich kaum von der in der<br />
konventionellen Landwirtschaft (Haltung von Warte- und Besamungsbullen) (ERLER, 1998).<br />
Es kann also von <strong>eine</strong>m allgem<strong>eine</strong>n Defizit in der Zuchtbullenhaltung ausgegangen werden,<br />
woraus sich ein dringender Handlungsbedarf ableitet.<br />
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