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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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Jungrinder/Mastbullen<br />

Das Verbot von vollständig perforierten Böden <strong>im</strong> Allgem<strong>eine</strong>n und das Verbot perforierter<br />

Bodenfläche <strong>im</strong> Liege- und Ruhebereich der Tiere <strong>im</strong> Speziellen, ist als ein entscheidender<br />

Fortschritt zu bezeichnen, zumal gerade bei den Jungrindern und Mastbullen diese Art der<br />

Haltung allgemein üblich ist und die erhebliche Belastungen (Bewegungsapparat, Schwanzspitze),<br />

die durch den Vollspaltenboden für die Tiere entstehen, offensichtlich sind (ANDREAE<br />

u. a., 1982; POUGIN, 1982; RUBELOWSKI und SUNDRUM, 1999; HÖRNING, 2000; MAYER u. a.,<br />

2000).<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung Jungrinder- und Mastbullenhaltung <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> wird aufgrund<br />

der Verfügbarkeit von energiereichen Futtermitteln als eher gering eingestuft (SUNDRUM,<br />

1997a; SUNDRUM u. a., 1997; SUNDRUM, 1999; s. a. Abschnitt 2.4.5.3). <strong>Die</strong> Tierzahlen in den<br />

Tabellen 2.1.2-1 und 2.1.2-3 verdeutlichen dies.<br />

Zuchtbullen<br />

<strong>Die</strong> Forderung nach Haltung von Zuchtbullen nach VERORDNUNG 2992/91/EWG kann aufgrund<br />

der positiven Auswirkungen für die Tiere in Bezug auf das Fortpflanzungsverhalten<br />

und die Fruchtbarkeit unterstützt werden (s. a. Abschnitt 2.4.6). Was für die Tiere hinsichtlich<br />

Verhalten und Gesundheit von Vorteil ist, darf sich nicht nachteilig auf die Haltung der<br />

Zuchtbullen auswirken. Wie die Untersuchungen gezeigt haben, bestehen deutliche Haltungsmängel<br />

(ERLER, 1998; ERLER und HÖRNING, 1999). <strong>Die</strong> Einhaltung der Mindestanforderungen<br />

(Auslauf und Freigeländezugang bei über <strong>eine</strong>m Jahr alten Bullen, 10 m² Stallfläche,<br />

30 m² Auslauffläche) der VERORDNUNG 2092/91/EWG wurde nur eingeschränkt realisiert. So<br />

ist die für Bullen <strong>tiergerechte</strong> Haltungsform in der Herde nur selten anzutreffen. <strong>Die</strong> überwiegende<br />

Zahl der Tiere wird einzeln gehalten, z. T. sogar in Anbindehaltung. <strong>Die</strong> Möglichkeit<br />

zu Auslauf ist nur vereinzelt gegeben.<br />

<strong>Die</strong> Anbindehaltung für Bullen ist aus den bereits geschilderten Gründen (eingeschränkte<br />

Bewegungsmöglichkeit) abzulehnen (PERREY u. a., 2000; s. a. Abschnitt 2.4.4.1 und 2.4.4.4).<br />

Ist es nicht möglich, den Bullen in der Herde mitlaufen zu lassen, so ist der Forderung von<br />

PERREY u. a. (2000) nach <strong>eine</strong>r ausreichend bemessenen und strukturierten Box nachzukom-<br />

men.<br />

<strong>Die</strong> geschilderte Situation <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> unterscheidet sich kaum von der in der<br />

konventionellen Landwirtschaft (Haltung von Warte- und Besamungsbullen) (ERLER, 1998).<br />

Es kann also von <strong>eine</strong>m allgem<strong>eine</strong>n Defizit in der Zuchtbullenhaltung ausgegangen werden,<br />

woraus sich ein dringender Handlungsbedarf ableitet.<br />

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