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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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2.2 Abgrenzung des Begriffes 'Ökologischer <strong>Landbau</strong>'<br />

Der Begriff 'Ökologischer <strong>Landbau</strong>' steht für Wirtschaftsweisen gemäß der VERORDNUNG<br />

2092/91/EWG beziehungsweise der Rahmenrichtlinien der AGÖL und den Verbandsrichtlinien<br />

der AGÖL-Mitgliedsverbände und wird nur in diesem Kontext verwendet (s. a. Abschnitt<br />

2.4.1). Es erscheint daher sinnvoll, die nachfolgenden Begriffe abzugrenzen.<br />

2.2.1 Nachhaltige Landwirtschaft<br />

Eine präzise, allumfassende Definition des Begriffes 'nachhaltige Landwirtschaft' kann nicht<br />

gegeben werden (LANYON, 1992; CHRISTEN, 1996, 1999; HEITSCHMIDT u. a., 1996).<br />

HEITSCHMIDT u. a. (1996) verstehen unter diesem Begriff <strong>eine</strong> Landwirtschaft, die für die<br />

Ewigkeit praktiziert werden kann. Für VAVRA (1996) handelt es sich um <strong>eine</strong> Form des Wirtschaftens,<br />

deren gewonnene Erträge nicht die Fähigkeit der bewirtschafteten Fläche einschränkt,<br />

auch in Zukunft Erträge zu liefern.<br />

Nach HARTENSTEIN (1997) orientiert sich die nachhaltige Landbewirtschaftung an den Selbstregulationskräften<br />

der Natur (z. B. Selbstreinigungkräfte von Oberflächengewässer,<br />

Regenerationsfähigkeit des Bodens) und am verantwortungsbewußten Umgang mit den<br />

Ressourcen. Ziel ist ein geschlossener Stoffkreislauf, wobei 'Input' und 'Output' <strong>im</strong><br />

Gleichgewicht stehen sollen, d. h. auf der Inputseite sollten möglichst wenig Zusatzstoffe<br />

(z. B. zugekaufte Futtermittel) und Fremdenergie (z. B. in Form von mineralischem Dünger)<br />

zugeführt werden. Ackerbau und Viehzucht sollen in Form <strong>eine</strong>s Gemischtbetriebes<br />

verwirklicht werden, wobei zwischen Tierbesatz und Futterfläche ein ausgewogenes<br />

Verhältnis anzustreben ist.<br />

KÖPKE (1997) und BOEHNCKE (1998) versuchen anhand von Kriterien, ein gegebenes System<br />

auf s<strong>eine</strong> Nachhaltigkeit zu prüfen. <strong>Die</strong> Kriterien sind in Abbildung 2.2.1-1 aufgelistet.<br />

<strong>Die</strong> intergenerationale Gerechtigkeit beinhaltet das Ziel, die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigen<br />

zu können, ohne dabei die Bedürfnisbefriedigung zukünftiger Generationen in Frage<br />

zu stellen (LANYON, 1992; KÖPKE, 1997).<br />

Als weiteres Kriterium wird die Ressourcenschonung angeführt. Hier ist der abiotische Ressourcenschutz<br />

gemeint, dessen Ziel es ist, die Belastungen der Umweltmedien Wasser, Boden,<br />

Luft und Kl<strong>im</strong>a so gering wie möglich zu halten (KÖPKE, 1997).<br />

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