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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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2.3.3.3 Nationales Recht � Regelungen in Deutschland<br />

Allgem<strong>eine</strong> Gültigkeit besitzt das TIERSCHUTZGESETZ (1998), in dem grundlegende Anforderungen<br />

an die Haltung, Pflege und Betreuung von Tieren, aber auch spezifische Anforderungen<br />

hinsichtlich Manipulationen/Eingriffen (z. B. Enthornen, Kastration) gestellt werden.<br />

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) wird durch<br />

Paragraph 2a, Tierschutzgesetz ermächtigt mit der Zust<strong>im</strong>mung des Bundesrates Rechtsverordnungen<br />

zu erlassen, welche die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach Paragraph<br />

2, Tierschutzgesetz näher best<strong>im</strong>men (TIERSCHUTZGESETZ, 1998).<br />

Basierend auf dieser Ermächtigungsgrundlage wird die RICHTLINIE DES RATES vom 19. November<br />

1991 ÜBER MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DEN SCHUTZ VON KÄLBERN (91/629/EWG)<br />

in nationales Recht (KÄLBERHALTUNGSVERORDNUNG, 1997) umgesetzt.<br />

Tabelle 2.3.3-2 gibt <strong>eine</strong> Übersicht über die internationalen und nationalen Regelungen, die<br />

die Haltung von Rindern betreffen.<br />

Tabelle 2.3.3-2 Internationale und nationale Regelungen für die <strong>Rinderhaltung</strong><br />

international – Europarat<br />

��EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ VON TIEREN IN LANDWIRTSCHAFTLICHEN<br />

TIERHALTUNGEN (1976), Empfehlungen für das Halten von Rindern (1988).<br />

supranational – Europäische Union<br />

��RICHTLINIE des Rates vom 19. November 1991 ÜBER MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DEN<br />

SCHUTZ VON KÄLBERN (91/629/EWG).<br />

��RICHTLINIE DES RATES ÜBER DEN SCHUTZ LANDWIRTSCHAFTLICHER NUTZTIERE (1998).<br />

national<br />

��TIERSCHUTZGESETZ (1998).<br />

��Verordnung zum Schutz von Kälbern bei der Haltung – KÄLBERHALTUNGSVERORDNUNG<br />

(1997).<br />

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