Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
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sacht und treten v. a. bei fleischbetonten Rassen auf. Auch hier gilt das bereits oben Gesagte.<br />
Untersuchungen, die über die Situation <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> informieren könnten, liegen<br />
nicht vor. Da allerdings <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> ein Weg aus der r<strong>eine</strong>n Leistungszucht,<br />
hin zur Zucht auf 'Lebensleistung' verfolgt wird, sind auch hier positive Effekte hinsichtlich<br />
der Inzidenz von Gesundheitsstörungen bei Zuchtbullen zu erwarten. Inwieweit solche<br />
Effekte bereits quantitativ nachweisbar sind, ist durch weiterführende Untersuchungen zu<br />
prüfen (s. Abschnitt 2.4.3).<br />
2.4.10.7 Zootechniken<br />
Als Zootechniken <strong>im</strong> Geltungsbereich der VERORDNUNG 2092/91/EWG werden Maßnahmen<br />
am Tier wie das Enthornen, das Schwanzkupieren und die Kastration verstanden. <strong>Die</strong> Durchführung<br />
der Kastration ist ohne Einschränkung erlaubt. <strong>Die</strong> Enthornung sowie das Kupieren<br />
des Schwanzes darf nicht systematisch vorgenommen werden (VERORDNUNG 2092/91/EWG).<br />
Wie anhand der Literatur gezeigt werden konnte, stellen diese Eingriffe <strong>eine</strong> für das Tier<br />
schmerzhafte und belastende Situation dar. <strong>Die</strong>s wird durch Verhaltensänderungen (Abwehrreaktionen<br />
wie Kopfschütteln, Schwanzschlagen) und Änderungen physiologischbiochemischer<br />
Parameter (Cortisolspiegel) offensichtlich (TASCHKE, 1995; TVT e. V., 1997;<br />
OBRITZHAUSER u. a., 1998).<br />
Unumstritten ist, daß diese Maßnahmen ausschließlich dem Nutzen des Menschen zuträglich<br />
sind, die Bedürfnisse des Tieres <strong>im</strong> Hintergrund stehen oder gänzlich unbeachtet bleiben.<br />
<strong>Die</strong> Behornung spielt <strong>eine</strong> wichtige Rolle <strong>im</strong> Sozialverhalten der Tiere (Rangordnung). <strong>Die</strong><br />
Untersuchungsergebnisse von WAIBLINGER (1996) und MENKE u. a. (1998, 2000) verdeutlichen,<br />
daß das Handling von behornten Tieren in erster Linie <strong>eine</strong> Frage der Managementfähigkeiten<br />
des Landwirtes ist. <strong>Die</strong> Durchführung der Enthornung zum Ausgleich von Managementdefiziten<br />
ist daher nicht zu akzeptieren.<br />
Schwanzspitzenveränderungen bis hin zur -entzündung stehen in direkter Verbindung mit der<br />
Haltung auf vollständig perforierten Böden. Einstreulose Systeme, <strong>eine</strong> zu hohe Besatzdichte<br />
und jahreszeitlich bedingte Veränderungen (Temperatur, Fliegen in der warmen Jahreszeit)<br />
begünstigen das Auftreten solcher Verletzungen (s. a. Abschnitt 2.4.4.3). Das Schwanzkupieren<br />
stellt <strong>eine</strong> Maßnahme dar, die Tiere an das vom Menschen konzipierte Haltungssystem<br />
anzupassen und ist als solche generell abzulehnen. In den Richtlinien nur <strong>eine</strong>s ökologischen<br />
Anbauverbandes findet sich dieses Verbot (BIOLAND e. V., 1997).<br />
<strong>Die</strong> Kastration darf <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> zur Erhaltung traditioneller Produktionsverfahren<br />
durchgeführt werden (VERORDNUNG 2092/91/EWG).<br />
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