06.01.2013 Aufrufe

Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tabelle 2.4.1-1 Ausnahmeregelungen vom Anbindehaltungsverbot<br />

(VERORDNUNG 2092/91/EWG)<br />

��Zeitlich begrenzte Anbindung aus Sicherheits- bzw. Tierschutzgründen.<br />

��Anbindehaltung in vor dem 24. August 2000 bestehenden Gebäuden.<br />

Voraussetzung:<br />

- Gewähr von regelmäßigem Auslauf<br />

- Haltung der Tiere auf mit Einstreu versehenen Flächen, individuelle Tierbetreuung<br />

��Anbindehaltung in kl<strong>eine</strong>n Betrieben, wenn k<strong>eine</strong> Möglichkeit besteht, die Tiere in Gruppen<br />

zu halten, deren Größe ihren verhaltensbedingten Bedürfnissen angemessen wäre.<br />

Voraussetzung:<br />

- Zugang zu Freigelände, Auslauf oder Weideflächen mindestens 2mal/Woche<br />

<strong>Die</strong> Genehmigung für <strong>eine</strong> der o. g. Ausnahmeregelungen muß von der zuständigen Kontrollbehörde<br />

erteilt werden (Übergangszeitraum endet am 31. Dezember 2010).<br />

Tabelle 2.4.1-2 Ausnahmen von der Forderung nach Auslauf für Tiere<br />

(VERORDNUNG 2092/91/EWG)<br />

��Winterstallhaltung bei ausreichender Bewegungsfreiheit, sofern den Tieren während<br />

der Weidezeit Weidegang gewährt wird.<br />

��Endmast von Rindern für die Fleischerzeugung, wobei die <strong>im</strong> Stall verbrachte Zeit<br />

nicht mehr als ein Fünftel der gesamten Lebensdauer der Tiere bzw. nicht länger als<br />

drei Monate betragen darf.<br />

��Bei Vorliegen von gemeinschaftlichen bzw. einzelstaatlichen Vorschriften in Bezug<br />

auf spezifische Tiergesundheitsprobleme.<br />

Bei der Gruppenhaltung von Tieren muß die Gruppengröße an das Entwicklungsstadium der<br />

Tiere und deren verhaltensbedingte Bedürfnisse angepaßt werden (s. Tab. 2.4.1-1).<br />

Bei über <strong>eine</strong>r Woche alten Tieren ist die Haltung in Einzelboxen untersagt.<br />

<strong>Die</strong> Tiere müssen freien Zugang zu Futterstellen und Tränken haben.<br />

<strong>Die</strong> Bodenoberfläche muß glatt und rutschfest sein. <strong>Die</strong> Hälfte der gesamten Bodenfläche<br />

muß aus festem Material bestehen.<br />

<strong>Die</strong> Liege-/Ruheflächen müssen für die Tiere bequem, sauber und trocken sein und dürfen<br />

nicht aus perforierten Konstruktionen bestehen.<br />

Der Ruhebereich ist mit ausreichend trockener Einstreu zu versehen. <strong>Die</strong> Einstreu kann aus<br />

Stroh oder anderem Naturmaterial bestehen.<br />

54

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!