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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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Tabelle 2.4.1-4 Mindestforderungen an das Platzangebot für Kälber gemäß der<br />

RICHTLINIE des Rates 91/629/EWG<br />

I. Anforderungen an zwischen 1994 und 1998 erbaute Anlagen a<br />

Lebendgewicht bis einschließlich<br />

150 kg<br />

Einzelhaltung Gruppenhaltung<br />

Breite 90 cm (� 10 %)<br />

oder<br />

Höhe 0,8fache des<br />

Stockmaßes<br />

56<br />

1,5 m²<br />

(uneingeschränkt<br />

benutzbare<br />

Bodenfläche)<br />

II. Anforderungen an ab dem 1. Januar 1998 neu in Betrieb genommene Anlagen b<br />

Einzelhaltung Gruppenhaltung<br />

Lebendgewicht < 150 kg Breite:<br />

Widerristhöhe des Tieres<br />

1,5 m²<br />

150 kg < Lebendgewicht < 220 kg<br />

Länge:<br />

1,7 m²<br />

Lebendgewicht > 220 kg Körperlänge 1 � 1,1<br />

über acht Wochen alte<br />

Kälber dürfen nicht in Einzelbuchten<br />

gehalten werden<br />

2 ;<br />

1,8 m²<br />

[ a Nutzung bis max. 31. Dezember 2003 bei Nichtanpassung an die Anforderung II; b ab dem<br />

31. Dezember 2006 gültig für alle Betriebe; 1 Körperlänge: Nasenspitze bis kaudaler Rand des<br />

Tuber ischii (Spitze des Hinterteils); 2 Ausnahme: Gesundheits- oder verhaltensbedingte Absonderung<br />

des Tieres nach tierärztlicher Bescheinigung]<br />

c) Stallkl<strong>im</strong>a<br />

<strong>Die</strong> Steuerung des Stallkl<strong>im</strong>as ist so vorzunehmen, daß k<strong>eine</strong> negativen Auswirkungen für die<br />

Tiere entstehen. Es ist für <strong>eine</strong> natürliche Belüftung und ausreichenden Tageslichteinfall Sorge<br />

zu tragen.<br />

d) Hygiene<br />

Stallungen, Buchten, Einrichtungen und Gerätschaften sind regelmäßig zu reinigen und zu<br />

desinfizieren, um der Vermehrung von Krankheitserregern und der gegenseitigen Anstekkungsgefahr<br />

der Tiere entgegenzutreten. Im Anhang (II, Teil E) der VERORDNUNG<br />

2092/91/EWG findet sich <strong>eine</strong> Liste mit für diesen Zweck zugelassenen Präparaten.

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