Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
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Tabelle 2.3.3-1 EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ VON TIEREN IN<br />
Kälber<br />
(Rinder bis zu <strong>eine</strong>m<br />
Alter von 6<br />
Monaten)<br />
LANDWIRTSCHAFTLICHEN TIERHALTUNGEN (1976), Empfehlungen<br />
für das Halten von Rindern (1988)<br />
Anforderungen an den Platzbedarf<br />
Einzelboxen:<br />
��Mindestbreite der Box: Widerristhöhe des Tiere<br />
��Mindestlänge der Box: Körperlänge des Tieres 1 + 40 cm<br />
Gruppenhaltung:<br />
��Liegefläche muß so bemessen sein, daß sich alle Tiere<br />
gleichzeitig hinlegen, umdrehen, ausruhen, erheben, putzen und<br />
sauber halten können;<br />
Kühe, Färsen Anbindehaltung:<br />
��Standlänge:<br />
Tier muß auf festem Boden stehen und liegen können; artgemäßes<br />
Abliegen und Aufstehen muß möglich sein.<br />
Laufstallhaltung:<br />
��Verhältnis Tierzahl : Liegeboxen: 1 : 1<br />
��Verhältnis Tierzahl : Freßplätzen: 1 : 1<br />
Mastbullen Gruppenhaltung:<br />
��Mindestfläche pro Tier (bis max. 600 kg KG): 3,0 m²<br />
��max<strong>im</strong>ale Gruppengröße: 20 Tiere<br />
Zuchtbullen Einzelbucht:<br />
��Mindestgröße des Liegebereiches:<br />
16 m² bzw. 1 m²/60 kg KG<br />
[ 1 Körperlänge des Tieres gemessen am stehenden Tier vom ausgestreckten Kopf bis zum<br />
Schwanzansatz.]<br />
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