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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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2.4.10.6 Tiergesundheit und Behandlung<br />

In den Vorgaben der VERORDNUNG 2092/91/EWG bezüglich Tiergesundheit und Behandlung<br />

der Tiere kristallisieren sich drei Schwerpunkte heraus: Gesundheitsprophylaxe (beginnend<br />

bei der Auswahl der Tiere, Haltung und Fütterung sowie Förderung der körpereigenen Abwehr<br />

durch Maßnahmen wie Auslauf und Weidegang), Verbot des prophylaktischen Einsatzes<br />

von Antibiotika und Bevorzugung alternativer Behandlungsmethoden <strong>im</strong> Erkrankungsfall<br />

(Phytotherapie, Homöopathie etc.).<br />

<strong>Die</strong> Strategie der Problemvermeidung <strong>im</strong> Sinne <strong>eine</strong>r Krankheitsvorsorge sowie das Verbot<br />

des prophylaktischen Einsatzes von Antibiotika ist zu unterstützen. Einerseits handelt es sich<br />

in der Mehrzahl der Erkrankungsfälle um multifaktoriell bedingte, das heißt auf Fehler <strong>im</strong><br />

Haltungssystem bzw. Management zurückzuführende Krankheiten. Andererseits hat die Entwicklung<br />

von Resistenzen, sowohl humanpathogener als auch tierpathogener Krankheitserreger,<br />

in den letzten Jahren enorm zugenommen (SPRANGER, 1998b; STRIEZEL, 2000).<br />

Hinsichtlich der Anwendung von alternativen Behandlungsmethoden gibt es offensichtlich<br />

Schwierigkeiten, die nach Lösungen verlangen: wissenschaftliche Überprüfbarkeit der Wirksamkeit<br />

alternativer Behandlungsmethoden, Zulassung von Homöopatika nach dem Arzne<strong>im</strong>ittelgesetz<br />

für lebensmittelliefernde Tiere, Verfügbarkeit von Tierärzten mit ausführlichen<br />

Kenntnissen über alternative Heilmethoden (SPRANGER, 1998a; TENHAGEN u. a., 1998;<br />

STRIEZEL, 2000).<br />

Der Forderung <strong>im</strong> Sinne von § 2, TIERSCHUTZGESETZ (1998) Schmerzen, Leiden oder Schäden<br />

vom erkrankten Tier abzuwenden, ist absolute Priorität einzuräumen. <strong>Die</strong>s bedeutet unter<br />

Praxisbedingungen, daß das Wohl des Tieres bei der Wahl der Behandlungsmethode <strong>im</strong> Vordergrund<br />

zu stehen hat, z. B. bei der Endo- und/oder Ektoparasitenprophylaxe in endemischen<br />

Gebieten (ECKERT u. a., 1995).<br />

<strong>Die</strong> Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht nach VERORDNUNG 2092/91/EWG ist sinnvoll.<br />

Sie liefert zugleich <strong>eine</strong>n Überblick über den Gesundheitsstatus des Betriebes und ermöglicht<br />

die Erarbeitung betriebsspezifischer Gesundheitspläne (STRIEZEL, 2000).<br />

Allgem<strong>eine</strong>s zur Situation <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong><br />

Hauptschwierigkeiten hinsichtlich der Tiergesundheit bestehen in der Problemrealisierung<br />

durch den Landwirt und <strong>eine</strong>r oft subjektiven Einschätzung der Tiergesundheit (HERRMANN<br />

u. a., 1995; TENHAGEN u. a., 1998; HANSEN u. a., 1999). Das Führen <strong>eine</strong>s Stallbuches (Erhebungen<br />

fanden vor Inkrafttreten der VERORDNUNG 2092/91/EWG statt) ist nicht selbstverständlich.<br />

Auffallend ist auch die Tatsache, daß alternative Behandlungsmethoden nur in etwa<br />

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