Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2.4.10.6 Tiergesundheit und Behandlung<br />
In den Vorgaben der VERORDNUNG 2092/91/EWG bezüglich Tiergesundheit und Behandlung<br />
der Tiere kristallisieren sich drei Schwerpunkte heraus: Gesundheitsprophylaxe (beginnend<br />
bei der Auswahl der Tiere, Haltung und Fütterung sowie Förderung der körpereigenen Abwehr<br />
durch Maßnahmen wie Auslauf und Weidegang), Verbot des prophylaktischen Einsatzes<br />
von Antibiotika und Bevorzugung alternativer Behandlungsmethoden <strong>im</strong> Erkrankungsfall<br />
(Phytotherapie, Homöopathie etc.).<br />
<strong>Die</strong> Strategie der Problemvermeidung <strong>im</strong> Sinne <strong>eine</strong>r Krankheitsvorsorge sowie das Verbot<br />
des prophylaktischen Einsatzes von Antibiotika ist zu unterstützen. Einerseits handelt es sich<br />
in der Mehrzahl der Erkrankungsfälle um multifaktoriell bedingte, das heißt auf Fehler <strong>im</strong><br />
Haltungssystem bzw. Management zurückzuführende Krankheiten. Andererseits hat die Entwicklung<br />
von Resistenzen, sowohl humanpathogener als auch tierpathogener Krankheitserreger,<br />
in den letzten Jahren enorm zugenommen (SPRANGER, 1998b; STRIEZEL, 2000).<br />
Hinsichtlich der Anwendung von alternativen Behandlungsmethoden gibt es offensichtlich<br />
Schwierigkeiten, die nach Lösungen verlangen: wissenschaftliche Überprüfbarkeit der Wirksamkeit<br />
alternativer Behandlungsmethoden, Zulassung von Homöopatika nach dem Arzne<strong>im</strong>ittelgesetz<br />
für lebensmittelliefernde Tiere, Verfügbarkeit von Tierärzten mit ausführlichen<br />
Kenntnissen über alternative Heilmethoden (SPRANGER, 1998a; TENHAGEN u. a., 1998;<br />
STRIEZEL, 2000).<br />
Der Forderung <strong>im</strong> Sinne von § 2, TIERSCHUTZGESETZ (1998) Schmerzen, Leiden oder Schäden<br />
vom erkrankten Tier abzuwenden, ist absolute Priorität einzuräumen. <strong>Die</strong>s bedeutet unter<br />
Praxisbedingungen, daß das Wohl des Tieres bei der Wahl der Behandlungsmethode <strong>im</strong> Vordergrund<br />
zu stehen hat, z. B. bei der Endo- und/oder Ektoparasitenprophylaxe in endemischen<br />
Gebieten (ECKERT u. a., 1995).<br />
<strong>Die</strong> Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht nach VERORDNUNG 2092/91/EWG ist sinnvoll.<br />
Sie liefert zugleich <strong>eine</strong>n Überblick über den Gesundheitsstatus des Betriebes und ermöglicht<br />
die Erarbeitung betriebsspezifischer Gesundheitspläne (STRIEZEL, 2000).<br />
Allgem<strong>eine</strong>s zur Situation <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong><br />
Hauptschwierigkeiten hinsichtlich der Tiergesundheit bestehen in der Problemrealisierung<br />
durch den Landwirt und <strong>eine</strong>r oft subjektiven Einschätzung der Tiergesundheit (HERRMANN<br />
u. a., 1995; TENHAGEN u. a., 1998; HANSEN u. a., 1999). Das Führen <strong>eine</strong>s Stallbuches (Erhebungen<br />
fanden vor Inkrafttreten der VERORDNUNG 2092/91/EWG statt) ist nicht selbstverständlich.<br />
Auffallend ist auch die Tatsache, daß alternative Behandlungsmethoden nur in etwa<br />
98