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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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Ähnliches gilt für das Stallkl<strong>im</strong>a. Entgegen den Vorgaben der VERORDNUNG 2092/91/EWG<br />

haben viele Tiere weder die Möglichkeit <strong>eine</strong>n Auslauf zu nutzen, noch <strong>im</strong> Sommer die Option<br />

zum Weidegang, sie werden also ganzjährig <strong>im</strong> Stall gehalten. Daraus leitet sich die Forderung<br />

ab, klare Vorgaben hinsichtlich des Stallkl<strong>im</strong>as (max. Stallgaskonzentrationen, Lichtintensität<br />

und Dauer des Lichteintritts) in die VERORDNUNG 2092/91/EWG aufzunehmen, zumal<br />

negative Wirkungen auf die Tiergesundheit von z. B. zu hohen Stallgaskonzentrationen sowie<br />

die positive Wirkung opt<strong>im</strong>ierter Lichtverhältnisse (Quantität und Qualität) bekannt sind.<br />

Gerade <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> erscheint es sehr wichtig, detaillierte Anforderungen an<br />

besondere Haltungssysteme zu stellen (z. B. ganzjährige Freilandhaltung), da sie <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong><br />

<strong>Landbau</strong> häufig anzutreffen sind und unter Praxisbedingungen <strong>im</strong> Allgem<strong>eine</strong>n <strong>im</strong>mer<br />

wieder Probleme auftreten. <strong>Die</strong> Best<strong>im</strong>mungen der VERORDNUNG 2092/91/EWG sind dahingehend<br />

zu ergänzen.<br />

<strong>Die</strong> Tierhygiene spielt <strong>im</strong> Hinblick auf besondere Haltungselemente (z. B. eingestreute Systeme)<br />

und -formen (z. B. Weidehaltung, Freilandhaltung) <strong>eine</strong> wichtige Rolle. Offensichtlich<br />

ist, daß viele Probleme aus dem mangelnden Hygienebewußtsein des Landwirtes heraus erwachsen.<br />

Inwieweit <strong>eine</strong> in der VERORDNUNG 2092/91/EWG verankerte Verpflichtung zur<br />

Teilnahme an <strong>eine</strong>m Bestandsbetreuungskonzept realisierbar ist, sollte geprüft werden. Eine<br />

denkbare Alternative zu obligaten Teilnahme wäre die fakultative Beteiligung an <strong>eine</strong>m solchen<br />

Konzept, die in Form <strong>eine</strong>r Bonifikation honoriert wird. <strong>Die</strong>se Vorgehensweise ist von<br />

sog. Qualitätsprogrammen bereits bekannt.<br />

Auftretende Schwierigkeiten in Form <strong>eine</strong>r inadäquaten Versorgung der Tiere mit Nährstoffen,<br />

Mineralstoffen und Spurenelementen <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> sch<strong>eine</strong>n system<strong>im</strong>manent<br />

zu sein. <strong>Die</strong> Verpflichtung zu <strong>eine</strong>r regelmäßigen Grundfutteranalyse und Rationsberechnung<br />

per Verordnung wird daher als sinnvoll betrachtet, zumal die weitreichenden Einflüsse<br />

der Fütterung auf die Tiergesundheit bekannt sind. Des Weiteren sollte die ad libitum-<br />

Versorgung der Wiederkäuer aller Nutzungsgruppen mit Rauhfutter in der VERORDNUNG<br />

2092/91/EWG festgeschrieben werden.<br />

<strong>Die</strong> bereits umfangreichen Anforderungen in der VERORDNUNG 2092/91/EWG hinsichtlich<br />

der Tiergesundheit sollten um folgende Punkte erweitert werden:<br />

- Pflicht zur Erstellung von Gesundheitsplänen (v. a. Ektoparasiten, Endoparasiten),<br />

- Vorgabe <strong>eine</strong>r 'Positivliste' mit erlaubten Arzne<strong>im</strong>itteln und<br />

- Festlegung der Mindestverweildauer <strong>eine</strong>s Kalbes bei der Mutter (positive gesundheit-<br />

liche Effekte für Kalb und Mutter).<br />

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