Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
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Ähnliches gilt für das Stallkl<strong>im</strong>a. Entgegen den Vorgaben der VERORDNUNG 2092/91/EWG<br />
haben viele Tiere weder die Möglichkeit <strong>eine</strong>n Auslauf zu nutzen, noch <strong>im</strong> Sommer die Option<br />
zum Weidegang, sie werden also ganzjährig <strong>im</strong> Stall gehalten. Daraus leitet sich die Forderung<br />
ab, klare Vorgaben hinsichtlich des Stallkl<strong>im</strong>as (max. Stallgaskonzentrationen, Lichtintensität<br />
und Dauer des Lichteintritts) in die VERORDNUNG 2092/91/EWG aufzunehmen, zumal<br />
negative Wirkungen auf die Tiergesundheit von z. B. zu hohen Stallgaskonzentrationen sowie<br />
die positive Wirkung opt<strong>im</strong>ierter Lichtverhältnisse (Quantität und Qualität) bekannt sind.<br />
Gerade <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> erscheint es sehr wichtig, detaillierte Anforderungen an<br />
besondere Haltungssysteme zu stellen (z. B. ganzjährige Freilandhaltung), da sie <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong><br />
<strong>Landbau</strong> häufig anzutreffen sind und unter Praxisbedingungen <strong>im</strong> Allgem<strong>eine</strong>n <strong>im</strong>mer<br />
wieder Probleme auftreten. <strong>Die</strong> Best<strong>im</strong>mungen der VERORDNUNG 2092/91/EWG sind dahingehend<br />
zu ergänzen.<br />
<strong>Die</strong> Tierhygiene spielt <strong>im</strong> Hinblick auf besondere Haltungselemente (z. B. eingestreute Systeme)<br />
und -formen (z. B. Weidehaltung, Freilandhaltung) <strong>eine</strong> wichtige Rolle. Offensichtlich<br />
ist, daß viele Probleme aus dem mangelnden Hygienebewußtsein des Landwirtes heraus erwachsen.<br />
Inwieweit <strong>eine</strong> in der VERORDNUNG 2092/91/EWG verankerte Verpflichtung zur<br />
Teilnahme an <strong>eine</strong>m Bestandsbetreuungskonzept realisierbar ist, sollte geprüft werden. Eine<br />
denkbare Alternative zu obligaten Teilnahme wäre die fakultative Beteiligung an <strong>eine</strong>m solchen<br />
Konzept, die in Form <strong>eine</strong>r Bonifikation honoriert wird. <strong>Die</strong>se Vorgehensweise ist von<br />
sog. Qualitätsprogrammen bereits bekannt.<br />
Auftretende Schwierigkeiten in Form <strong>eine</strong>r inadäquaten Versorgung der Tiere mit Nährstoffen,<br />
Mineralstoffen und Spurenelementen <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> sch<strong>eine</strong>n system<strong>im</strong>manent<br />
zu sein. <strong>Die</strong> Verpflichtung zu <strong>eine</strong>r regelmäßigen Grundfutteranalyse und Rationsberechnung<br />
per Verordnung wird daher als sinnvoll betrachtet, zumal die weitreichenden Einflüsse<br />
der Fütterung auf die Tiergesundheit bekannt sind. Des Weiteren sollte die ad libitum-<br />
Versorgung der Wiederkäuer aller Nutzungsgruppen mit Rauhfutter in der VERORDNUNG<br />
2092/91/EWG festgeschrieben werden.<br />
<strong>Die</strong> bereits umfangreichen Anforderungen in der VERORDNUNG 2092/91/EWG hinsichtlich<br />
der Tiergesundheit sollten um folgende Punkte erweitert werden:<br />
- Pflicht zur Erstellung von Gesundheitsplänen (v. a. Ektoparasiten, Endoparasiten),<br />
- Vorgabe <strong>eine</strong>r 'Positivliste' mit erlaubten Arzne<strong>im</strong>itteln und<br />
- Festlegung der Mindestverweildauer <strong>eine</strong>s Kalbes bei der Mutter (positive gesundheit-<br />
liche Effekte für Kalb und Mutter).<br />
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