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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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) Jung- und Mastvieh<br />

Für Jung- und Mastvieh ist Weidegang während der gesamten Weideperiode oder ein über das<br />

ganze Jahr zugänglicher Auslauf vorgeschrieben.<br />

c) Stalleinrichtungen<br />

<strong>Die</strong> Verwendung des Kuhtrainers ist untersagt.<br />

Tierernährung<br />

a) Kühe und Nachzucht, Mastrinder<br />

Im Sommer soll das Grundfutter überwiegend aus Grünfutter, <strong>im</strong> Winter aus Heu bestehen.<br />

<strong>Die</strong> ganzjährige ausschließliche Silagefütterung ist verboten.<br />

Kraftfutter ist aus Getreide und Leguminosen herzustellen. Körnerleguminosen sind als Eiweißquelle<br />

heranzuziehen.<br />

<strong>Die</strong> Verfütterung von Futtermitteln tierischer Herkunft ist verboten, mit Ausnahme von Milch<br />

und Milchprodukten.<br />

b) Kälber<br />

<strong>Die</strong> r<strong>eine</strong> Verfütterung von Milch ('Milchmast') ohne Bereitstellung von Rauhfutter ist verboten.<br />

2.4.1.3 Best<strong>im</strong>mungen zur Haltung von Rindern <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> gemäß den<br />

Richtlinien der einzelnen Verbände<br />

<strong>Die</strong> AGÖL-Mitgliedsverbände müssen <strong>eine</strong> verbandseigene Richtlinie erarbeiten, wobei die<br />

Mindestanforderungen der AGÖL-RAHMENRICHTLINIEN (2000) einzuhalten sind (s. Abschnitt<br />

2.1.3). Es bleibt den Verbänden freigestellt, strengere Best<strong>im</strong>mungen in den einzelnen Bereichen<br />

aufzustellen. Tabelle 2.4.1-6 gibt <strong>eine</strong> Übersicht über verbandsspezifische Anforderungen<br />

an die <strong>Rinderhaltung</strong>, die über die Forderungen der VERORDNUNG 2092/91/EWG sowie<br />

die Best<strong>im</strong>mungen der AGÖL hinausgehen.<br />

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