Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
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) Jung- und Mastvieh<br />
Für Jung- und Mastvieh ist Weidegang während der gesamten Weideperiode oder ein über das<br />
ganze Jahr zugänglicher Auslauf vorgeschrieben.<br />
c) Stalleinrichtungen<br />
<strong>Die</strong> Verwendung des Kuhtrainers ist untersagt.<br />
Tierernährung<br />
a) Kühe und Nachzucht, Mastrinder<br />
Im Sommer soll das Grundfutter überwiegend aus Grünfutter, <strong>im</strong> Winter aus Heu bestehen.<br />
<strong>Die</strong> ganzjährige ausschließliche Silagefütterung ist verboten.<br />
Kraftfutter ist aus Getreide und Leguminosen herzustellen. Körnerleguminosen sind als Eiweißquelle<br />
heranzuziehen.<br />
<strong>Die</strong> Verfütterung von Futtermitteln tierischer Herkunft ist verboten, mit Ausnahme von Milch<br />
und Milchprodukten.<br />
b) Kälber<br />
<strong>Die</strong> r<strong>eine</strong> Verfütterung von Milch ('Milchmast') ohne Bereitstellung von Rauhfutter ist verboten.<br />
2.4.1.3 Best<strong>im</strong>mungen zur Haltung von Rindern <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> gemäß den<br />
Richtlinien der einzelnen Verbände<br />
<strong>Die</strong> AGÖL-Mitgliedsverbände müssen <strong>eine</strong> verbandseigene Richtlinie erarbeiten, wobei die<br />
Mindestanforderungen der AGÖL-RAHMENRICHTLINIEN (2000) einzuhalten sind (s. Abschnitt<br />
2.1.3). Es bleibt den Verbänden freigestellt, strengere Best<strong>im</strong>mungen in den einzelnen Bereichen<br />
aufzustellen. Tabelle 2.4.1-6 gibt <strong>eine</strong> Übersicht über verbandsspezifische Anforderungen<br />
an die <strong>Rinderhaltung</strong>, die über die Forderungen der VERORDNUNG 2092/91/EWG sowie<br />
die Best<strong>im</strong>mungen der AGÖL hinausgehen.<br />
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