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Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...

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2.4 Wie tiergerecht ist die <strong>Rinderhaltung</strong> <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> – Eine<br />

Sammlung von Indikatoren<br />

Im Folgenden werden Ergebnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen vorgestellt, die in<br />

Anlehnung an das <strong>im</strong> Abschnitt 2.3.1.2 erläuterte Indikatorenkonzept <strong>eine</strong> Bewertung der<br />

<strong>Rinderhaltung</strong> <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> hinsichtlich ihrer Tiergerechtheit ermöglichen sollen.<br />

In Abschnitt 2.4.1 sollen zunächst die gesetzlichen und privatrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

(VERORDNUNG 2092/91/EWG, AGÖL-RAHMENRICHTLINIEN, Richtlinien der AGÖL-<br />

Verbände) besprochen werden. In den Abschnitten 2.4.2 bis 2.4.9 wird ein Versuch unternommen,<br />

die tatsächliche Situation <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> anhand von Literaturquellen<br />

darzustellen. Ihr wird, sofern <strong>im</strong> Kontext als notwendig erachtet, <strong>eine</strong> allgem<strong>eine</strong> Situationsbetrachtung<br />

der (konventionellen) Landwirtschaft vorausgeschickt.<br />

2.4.1 Gesetzliche und privatrechtliche Rahmenbedingungen für die Haltung von<br />

Rindern <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong><br />

2.4.1.1 <strong>Die</strong> Haltung von Rindern <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> gemäß den Best<strong>im</strong>mungen<br />

der VERORDNUNG 2092/91/EWG<br />

Es werden aufgrund der Vielzahl der Vorgaben in der VERORDNUNG 2092/91/EWG nur diejenigen<br />

herausgegriffen, welche für die Beurteilung der Tiergerechtheit der <strong>Rinderhaltung</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> relevant ersch<strong>eine</strong>n.<br />

Nach den Best<strong>im</strong>mungen der VERORDNUNG 2092/91/EWG wird die kleinste Einheit innerhalb<br />

derer Tiere respektive Rinder gehalten werden können als Produktionseinheit bezeichnet. <strong>Die</strong>se<br />

kann in <strong>eine</strong>m konventionellen landwirtschaftlichen Betrieb integriert sein, sofern sie deutlich<br />

von anderen Betriebsteilen getrennt ist und in den übrigen Betriebsabschnitten andere<br />

Tierarten gehalten werden.<br />

Kontrolle und Überwachung der Vorgaben<br />

Zur Registrierung ökologisch wirtschaftender Betriebe wird vom Mitgliedstaat <strong>eine</strong> Behörde<br />

best<strong>im</strong>mt. <strong>Die</strong> ökologisch wirtschaftenden Betriebe werden durch Kontrollbehörden bzw.<br />

privat zugelassene Kontrollstellen mittels <strong>eine</strong>s vorgeschriebenen Kontrollverfahrens überprüft<br />

(Anhang III, VERORDNUNG 2092/91/EWG). Betriebe werden mindestens einmal pro<br />

Jahr vollständig besichtigt, unangekündigte Inspektionsbesichtigungen sind möglich.<br />

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