Die Rinderhaltung im Ökologischen Landbau - eine tiergerechte ...
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2.4 Wie tiergerecht ist die <strong>Rinderhaltung</strong> <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> – Eine<br />
Sammlung von Indikatoren<br />
Im Folgenden werden Ergebnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen vorgestellt, die in<br />
Anlehnung an das <strong>im</strong> Abschnitt 2.3.1.2 erläuterte Indikatorenkonzept <strong>eine</strong> Bewertung der<br />
<strong>Rinderhaltung</strong> <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> hinsichtlich ihrer Tiergerechtheit ermöglichen sollen.<br />
In Abschnitt 2.4.1 sollen zunächst die gesetzlichen und privatrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
(VERORDNUNG 2092/91/EWG, AGÖL-RAHMENRICHTLINIEN, Richtlinien der AGÖL-<br />
Verbände) besprochen werden. In den Abschnitten 2.4.2 bis 2.4.9 wird ein Versuch unternommen,<br />
die tatsächliche Situation <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> anhand von Literaturquellen<br />
darzustellen. Ihr wird, sofern <strong>im</strong> Kontext als notwendig erachtet, <strong>eine</strong> allgem<strong>eine</strong> Situationsbetrachtung<br />
der (konventionellen) Landwirtschaft vorausgeschickt.<br />
2.4.1 Gesetzliche und privatrechtliche Rahmenbedingungen für die Haltung von<br />
Rindern <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong><br />
2.4.1.1 <strong>Die</strong> Haltung von Rindern <strong>im</strong> <strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> gemäß den Best<strong>im</strong>mungen<br />
der VERORDNUNG 2092/91/EWG<br />
Es werden aufgrund der Vielzahl der Vorgaben in der VERORDNUNG 2092/91/EWG nur diejenigen<br />
herausgegriffen, welche für die Beurteilung der Tiergerechtheit der <strong>Rinderhaltung</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Ökologischen</strong> <strong>Landbau</strong> relevant ersch<strong>eine</strong>n.<br />
Nach den Best<strong>im</strong>mungen der VERORDNUNG 2092/91/EWG wird die kleinste Einheit innerhalb<br />
derer Tiere respektive Rinder gehalten werden können als Produktionseinheit bezeichnet. <strong>Die</strong>se<br />
kann in <strong>eine</strong>m konventionellen landwirtschaftlichen Betrieb integriert sein, sofern sie deutlich<br />
von anderen Betriebsteilen getrennt ist und in den übrigen Betriebsabschnitten andere<br />
Tierarten gehalten werden.<br />
Kontrolle und Überwachung der Vorgaben<br />
Zur Registrierung ökologisch wirtschaftender Betriebe wird vom Mitgliedstaat <strong>eine</strong> Behörde<br />
best<strong>im</strong>mt. <strong>Die</strong> ökologisch wirtschaftenden Betriebe werden durch Kontrollbehörden bzw.<br />
privat zugelassene Kontrollstellen mittels <strong>eine</strong>s vorgeschriebenen Kontrollverfahrens überprüft<br />
(Anhang III, VERORDNUNG 2092/91/EWG). Betriebe werden mindestens einmal pro<br />
Jahr vollständig besichtigt, unangekündigte Inspektionsbesichtigungen sind möglich.<br />
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