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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen<br />

vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, kommen im Abschnitt<br />

nicht vor. Das Landschaftsschutzgebiet ´Hemmelsdorfer See <strong>und</strong> Umgebung´ liegt bereits außerhalb<br />

des Untersuchungsraumes. Dennoch ist zum einen aufgr<strong>und</strong> der guten Erschließung des Raumes mit<br />

Rad- <strong>und</strong> Wanderwegen sowie Fahrrouten für Kutschen, zum anderen aufgr<strong>und</strong> der landschaftlichen<br />

Attraktivität (mit Ausnahme der Hochspannungsleitung relativ ungestörte Knicklandschaft) von einer<br />

Nutzung durch Erholungssuchende auszugehen.<br />

Beurteilung des Streckenabschnitts aus touristischer Sicht:<br />

An den Rad- <strong>und</strong> Wanderwegverbindungen sowie Fahrr<strong>und</strong>routen für Kutschen, die vom Streckenabschnitt<br />

gekreuzt werden, sind Eisenbahn- bzw. Straßenüberführungen vorgesehen, so dass diese<br />

Verbindungen aufrechterhalten werden können. Dennoch führen der Neubau der Bahnstrecke <strong>und</strong> die<br />

vom Zugverkehr ausgehenden Lärmemissionen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Landschaft<br />

in ihrer Eignung als Erholungsraum. Davon betroffen ist vor allem der südliche <strong>und</strong> mittlere Teil des<br />

Abschnitts. Der nördliche Teil unterliegt hingegen bereits erheblichen Vorbelastungen durch die A 1,<br />

so dass die Erholungseignung hier bereits deutlich eingeschränkt ist.<br />

5.2.3.4 Hauptvergleich Abschnitt 1<br />

Der Hauptvergleich im Abschnitt 1 behandelt<br />

- die Variante 1.1 mit den Streckenabschnitten 1A.1, E.1, E.2 <strong>und</strong> E.3;<br />

- die Variante 1.2 mit den Streckenabschnitten 1A.1 <strong>und</strong> 1A.14, dem Vergleichsergebnis 1.a (= Variante<br />

1.a.1), dem Streckenabschnitt 1A.3 <strong>und</strong> dem Vergleichsergebnis 1.e (= Variante 1.e.2);<br />

- die Variante 1.3 mit dem Streckenabschnitt X.0 (= Bahnstrecke Lübeck-Travemünde zwischen Bad<br />

Schwartau <strong>und</strong> Siems-Dänischburg), dem Vergleichsergebnis 1.b (= Variante 1.b.1), den Streckenabschnitten<br />

X.2 <strong>und</strong> X.3 sowie dem Vergleichsergebnis 1.e (= Variante 1.e.2) sowie<br />

- die Variante 1.4 mit dem Streckenabschnitt X.0 (= Bahnstrecke Lübeck-Travemünde zwischen Bad<br />

Schwartau <strong>und</strong> Siems-Dänischburg), dem Vergleichsergebnis 1.b (= Variante 1.b.1), den Streckenabschnitten<br />

X.2 <strong>und</strong> X2.2 sowie dem Vergleichsergebnis 1.f (= Variante 1.f.2.).<br />

Beschreibung der Varianten:<br />

Alle Varianten liegen auf dem Gebiet der Gemeinden Ratekau, Scharbeutz <strong>und</strong> Sierksdorf. Die Varianten<br />

1.1 <strong>und</strong> 1.2 liegen zudem auf dem Gebiet der Stadt Bad Schwartau, die Varianten 1.3 <strong>und</strong> 1.4<br />

zusätzlich auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck. Der gemeinsame Anfangspunkt aller Varianten<br />

liegt an der Stadtgrenze Lübeck – Bad Schwartau, der gemeinsame Endpunkt am TKP 5 bei Wintershaugen<br />

südlich von Neustadt i.H.<br />

Die Variante 1.1 verläuft zunächst auf der Bestandsstrecke (Streckenabschnitt 1A.1). In Höhe der<br />

Stadtgrenze Bad Schwartau / Ratekau fädelt die Variante 1.1 aus der Bestandsstrecke aus <strong>und</strong> orientiert<br />

sich zunächst an der Bahnstrecke Bad Schwartau – Pansdorf, verschwenkt dann zwischen Ratekau<br />

<strong>und</strong> Techau leicht in nordöstliche Richtung <strong>und</strong> erreicht südwestlich von Pansdorf die A 1 (Streckenabschnitt<br />

E.1). Dieser folgt die Variante 1.1 in enger Parallellage auf deren Ostseite bis zum TKP<br />

5 bei Wintershagen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm sind bei der Variante 1.1 gemäß<br />

den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung im Bereich Bad Schwartau, Ratekau, Luschendorf<br />

<strong>und</strong> Haffkrug aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.<br />

Die Variante 1.2 folgt bis zum TKP 3 bei Altruppersdorf der Bestandsstrecke (Streckenabschnitte<br />

1A.1, 1A.14, Vergleichsergebnis 1.a = Variante 1.a.1 sowie Streckenabschnitt 1A.3). Bei Altruppersdorf<br />

fädelt die Variante 1.e.2 aus der Bestandsstrecke aus, verschwenkt in nordwestliche Richtung zur<br />

A 1 <strong>und</strong> folgt dieser von Neuhof bis zum TKP 9 südwestlich von Scharbeutz auf deren Ostseite. Dann<br />

quert die Variante die A 1 <strong>und</strong> verläuft auf deren Westseite bis in Höhe von Wintershagen südlich von<br />

Neustadt i.H. (Vergleichsergebnis 1.e = Variante 1.e.2).<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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