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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

1 Einführung<br />

1.1 Anlass, Aufgabenstellung <strong>und</strong> Untersuchungsziel<br />

1.1.1 Auftrag <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />

Am 3. September 2008 wurde zwischen dem Königreich Dänemark <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

ein Staatsvertrag zur Herstellung einer Festen Fehmarnbeltquerung geschlossen. Die Querung<br />

wird als eine kombinierte Straßen- <strong>und</strong> Schienenverbindung errichtet. Im Vertrag wurde festgeschrieben,<br />

dass Deutschland für den Ausbau der deutschen Schienenhinterlandanbindung verantwortlich<br />

ist. Aus diesem Gr<strong>und</strong> soll die vorhandene eingleisige Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden (DB-Strecken-<br />

Nr. 1100) auf einer Länge von ca. 80 km um ein zweites Gleis erweitert, elektrifiziert <strong>und</strong> die Strecke<br />

auf 160 km/h ertüchtigt werden.<br />

Die Landesplanung Schleswig-Holstein führt für das Projektvorhaben „Schienenhinterlandanbindung<br />

der Festen Fehmarnbeltquerung“ ein Raumordnungsverfahren auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 15 B<strong>und</strong>esraumordnungsgesetz<br />

(ROG) <strong>und</strong> der §§ 14 ff Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaPlaG) in<br />

Verbindung mit § 1 der Raumordnungsverordnung (ROV) durch. Das Raumordnungsverfahren soll<br />

dazu beitragen, verschiedene Trassenvarianten prüfen <strong>und</strong> bewerten zu können <strong>und</strong> die geeignetste<br />

Trasse für die Schienenhinterlandanbindung zu finden. Es schließt eine Raumverträglichkeitsuntersuchung,<br />

eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie das Einholen externer Fachgutachten mit ein.<br />

Am 22. Juni 2010 wurde das Vorhaben zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens im Rahmen<br />

einer Antragskonferenz (gemäß § 14a Abs. 1 S. 1 LaPlaG) mit der DB Netz als Vorhabenträgerin, mit<br />

der mit der Planung beauftragten DB ProjektBau GmbH <strong>und</strong> den Trägern öffentlicher Belange öffentlich<br />

erörtert. Nach Prüfung der im Rahmen der Antragskonferenz sowie darüber hinaus auch schriftlich<br />

abgegebenen Stellungnahmen wurden die Anforderungen an die für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens<br />

erforderlichen Antragsunterlagen (gemäß § 14a Abs. 1 S. 2 LaPlaG) von der Landesplanung<br />

festgelegt (LANDESREGIERUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010). Laut Festlegungsprotokoll<br />

(INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b) sind die Antragsunterlagen im Rahmen<br />

der Darstellung der „Sonstigen Raumverträglichkeit“ um Aussagen zu möglichen positiven <strong>und</strong> negativen<br />

Wirkungen auf die touristischen Belange zu ergänzen.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> prüft die <strong>Sonderuntersuchung</strong> <strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong><br />

Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“, inwiefern sich die verschiedenen Trassenvarianten<br />

auf den Tourismus auswirken.<br />

1.1.2 Untersuchungsziel<br />

Der Tourismus ist im gesamten Kreis Ostholstein, insbesondere aber in den Schwerpunkträumen für<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung <strong>und</strong> in der Hansestadt Lübeck ein zentraler Wirtschafts- <strong>und</strong> Arbeitsplatzfaktor.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Realisierung einer leistungsfähigen Schienenanbindung zwischen Lübeck <strong>und</strong> Puttgarden<br />

zur Anbindung der Festen Fehmarnbeltquerung, die im Einzelnen in Kapitel 4 beschrieben ist,<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Auswirkungen auf die touristischen Belange im Kreis<br />

Ostholstein kommt.<br />

Wesentliche Ziele des vorliegenden Gutachtens im Sinne des Raumordnungsverfahrens sind:<br />

• Ermittlung, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der raumbedeutsamen touristischen Auswirkungen unter<br />

überörtlichen Gesichtspunkten;<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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