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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Landschaftsbild auf (vgl. auch Kapitel 3.4.4), so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass hier<br />

vor allem für naturorientierte Touristen eine gewisse Attraktivität besteht.<br />

Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht:<br />

Der Streckenabschnitt X1 kreuzt in Höhe der A 226 <strong>und</strong> an der Stadtgrenze von Lübeck nach Ratekau<br />

jeweils einen regionalen Radweg. Ebenfalls kreuzen beide Abschnitte an der Stadtgrenze eine Reitr<strong>und</strong>route<br />

der Gemeinde Ratekau. Die genannten Wegeverbindungen können aufgr<strong>und</strong> der geplanten<br />

Eisenbahn- bzw. Wegüberführungen aufrechterhalten werden.<br />

Relevante Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten ergeben sich hinsichtlich der Betroffenheit<br />

des Waldhusener Moorsees. Während der Abschnitt X2.1 diesen Bereich tangiert <strong>und</strong> vor allem<br />

aufgr<strong>und</strong> der Lärmimmissionen zu einer Entwertung dieses potenziell für Touristen interessanten<br />

Bereiches führen wird, weist der Abschnitt X1 zu diesem Bereich einen deutlichen Abstand von mehr<br />

als 500 m auf <strong>und</strong> orientiert sich zudem an der zwischen Siems-Dänischburg <strong>und</strong> Ratekau verlaufenden<br />

großen Freileitung.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Streckenabschnitt X.1 die günstigere Alternative<br />

darstellt, da im Vergleich zum Streckenabschnitt X2.1 eine Beeinträchtigung des Waldhusener Moorsees<br />

<strong>und</strong> seiner Umgebung als potenziell für Touristen attraktiver Landschaftsraum vermieden werden<br />

kann.<br />

5.2.3.1.3. Vorvergleich 1.c<br />

Der Vorvergleich 1.c behandelt<br />

- die Variante 1.c.1 mit den Streckenabschnitten X.4 <strong>und</strong> X.11 sowie<br />

- die Variante 1.c.2 mit dem Streckenabschnitt A.1.<br />

Beschreibung der Streckenabschnitte:<br />

Beide Streckenabschnitte liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Ratekau; zwischen Neuruppersdorf<br />

<strong>und</strong> Groß Timmendorf wird auch die Gemeinde Timmendorfer Strand tangiert. Sie beginnen<br />

am TKP 3 südöstlich von Altruppersdorf <strong>und</strong> enden am TKP 8 auf der Ostseite der A 1 in Höhe<br />

Luschendorf.<br />

Während der Abschnitt X.4/X.11 die kleine Ansiedlung Neuhof westlich umgeht <strong>und</strong> sich bereits hier<br />

der A 1 annähert, umgeht der Abschnitt A.1 Neuhof östlich <strong>und</strong> nähert sich erst nördlich der L 180 an<br />

die A 1 an.<br />

Da gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung beim Streckenabschnitt A.1 nahezu<br />

die gesamte Ortslage von Groß Timmendorf von nächtlichen Überschreitungen der relevanten Grenzwerte<br />

für Lärm betroffen ist <strong>und</strong> beim Streckenabschnitt X.4 vor allem der nordwestliche Ortsrand, ist<br />

bei beiden Abschnitten z.T. aktiver Lärmschutz entlang der Strecke erforderlich.<br />

Die Lage der Streckenabschnitte im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung.<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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