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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

schaftsgeb<strong>und</strong>ene Naherholung weiter erschlossen werden. Auf der Basis von interkommunal abgestimmten<br />

Entwicklungskonzepten soll eine gemeinsame touristische Infrastrukturplanung sowie die<br />

Anbindung <strong>und</strong> die Erschließung dieser Gebiete mit öffentlichen Verkehrsmitteln angestrebt werden“<br />

(INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89).<br />

Zu den Zielen der Raumordnung wird insoweit im LEP 2010 ausgeführt:<br />

Die Entwicklungsräume für Tourismus <strong>und</strong> Erholung sind in den Regionalplänen zu konkretisieren <strong>und</strong><br />

als Entwicklungsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung darzustellen (vgl. INNENMINISTERIUM DES LANDES<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89).<br />

2.1.2.2 Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein 1999<br />

Das Landschaftsprogramm (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN 1999) „ist ein landesweiter Planungsrahmen, der durch regionale Landschaftsrahmenpläne<br />

<strong>und</strong> gemeindliche Landschaftspläne ausgefüllt <strong>und</strong> konkretisiert wird (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NA-<br />

TUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 3).<br />

„Mit dem Landschaftsprogramm sollen wichtige Natur- <strong>und</strong> Lebensräume besser geschützt <strong>und</strong> revitalisiert<br />

werden. Gefährdete Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten sollen erhalten <strong>und</strong> der Schutz von Boden, Wasser<br />

<strong>und</strong> Klima verbessert werden. Dabei soll die Landschaft auch als Erholungsraum gesichert <strong>und</strong> entwickelt<br />

werden“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999,<br />

S. 3).<br />

Aus touristischer Sicht finden sich im Landschaftsprogramm folgende Darstellungen:<br />

• Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong><br />

Schönheit sowie als Erholungsraum;<br />

• ausgewiesener Erholungswald.<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart<br />

<strong>und</strong> Schönheit sowie als Erholungsraum sind im Untersuchungsraum:<br />

- der Küstenraum von Heiligenhafen bis Timmendorfer Strand;<br />

- der Küstenraum von Fehmarn.<br />

Folgende Ziele werden beschrieben:<br />

„Die Erholungseignung sowie die Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit von Natur <strong>und</strong> Landschaft sind<br />

nachhaltig zu sichern <strong>und</strong> zu entwickeln. Nutzungsansprüche sollten deshalb die besonderen Funktionen<br />

der Landschaft insbesondere als Erholungsraum berücksichtigen <strong>und</strong> diese nicht erheblich oder<br />

nachhaltig beeinträchtigen. In diesen Räumen wird eine Landschaft angestrebt, die sich durch Struktur-<br />

<strong>und</strong> Artenvielfalt auszeichnet. Dafür ist ein abwechslungsreiches Mosaik aus kultur- <strong>und</strong> naturgeprägten<br />

Flächen erforderlich. Wird die Landschaft behutsam <strong>und</strong> naturschonend erschlossen, kann sie<br />

so auch für die Erholung attraktiver werden. Dies stärkt auch den von der Landesregierung unterstützten<br />

Sanften Tourismus <strong>und</strong> damit die Wirtschaftskraft Schleswig-Holsteins“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT,<br />

NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1999, S. 103).<br />

Erholungswälder finden sich im Untersuchungsraum:<br />

- bei Scharbeutz;<br />

- zwischen Scharbeutz <strong>und</strong> Timmendorfer Strand;<br />

- nördlich <strong>und</strong> südlich von Ratekau;<br />

- östlich von Bad Schwartau.<br />

Folgende Ziele werden formuliert:<br />

„Wälder sind in besonderem Maße für das Naturerleben <strong>und</strong> eine naturverträgliche Erholung geeignet.<br />

Das Landeswaldgesetz sieht zur Förderung der Erholungsnutzung die Ausweisung oder Einrichtung<br />

von Erholungswäldern vor“ (MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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