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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

In Bad Schwartau ist bei allen Varianten gegenüber dem Planfall 0 eine Abnahme der durch Bahnlärm<br />

betroffenen Beherbergungsbetriebe zu verzeichnen. Bei den Varianten 1.1 <strong>und</strong> 1.2 sind dafür die aktiven<br />

Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bestandsstrecke verantwortlich; bei den Varianten 1.3 <strong>und</strong><br />

1.4 die Tatsache, dass diese bereits im Süden von Bad Schwartau aus der Bestandsstrecke ausfädeln<br />

<strong>und</strong> diese somit entlastet wird. Insgesamt sind die Varianten 1.3 <strong>und</strong> 1.4 hier etwas günstiger<br />

einzustufen.<br />

Auch in Ratekau sind alle Varianten gegenüber dem Planfall 0 durch geringere Beeinträchtigungen<br />

von Beherbergungsbetrieben gekennzeichnet. Die auf der Bestandsstrecke verlaufende Variante 1.2<br />

weist hier jedoch trotz der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen noch die stärksten verbleibenden<br />

Beeinträchtigungen auf. Zwischen den übrigen Varianten liegen keine wesentlichen Unterschiede<br />

vor.<br />

In Hemmelsdorf liegen zwar bei allen Varianten keine relevanten Betroffenheiten von Beherbergungsbetrieben<br />

vor. Die Variante 1.2 führt jedoch zu einer vergleichsweise starken Neubelastung des westlichen<br />

Ortsrandes [nächtliche Schalleinwirkungen von 45-50 dB(A)], die bei den anderen Varianten<br />

vermieden werden kann.<br />

In Groß Timmendorf zeigen sich zwischen den einzelnen Varianten keine wesentlichen Unterschiede.<br />

Bei der Variante 1.2 können stärkere Belastungen der Ortslage durch die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen<br />

vermieden werden; bei den anderen Varianten liegen bereits erhebliche Vorbelastungen<br />

hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 vor ,so dass die Zunahme des Bahnlärms<br />

nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation.<br />

In der an der Bestandsstrecke gelegenen Ortslage von Klein Timmendorf können durch alle Varianten<br />

aufgr<strong>und</strong> der ortsfernen Lage deutliche Reduzierungen der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall<br />

0 erzielt werden. Relevante Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten liegen nicht vor.<br />

In Luschendorf können bei den Varianten 1.1 <strong>und</strong> 1.4 aufgr<strong>und</strong> der geplanten aktiven Lärmschutzeinrichtungen<br />

relevante Neubelastungen von Beherbergungsbetrieben weitestgehend vermieden werden.<br />

Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen werden darüber hinaus dazu beitragen, dass auch die Verlärmung<br />

der Ortslage durch den Verkehr auf der Autobahn deutlich vermindert wird. Die Varianten 1.2<br />

<strong>und</strong> 1.3 führen hingegen bei fünf Betrieben mit insgesamt 23 Betten zu nächtlichen Grenzwertüberschreitungen.<br />

Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich<br />

Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms durch die auf der<br />

Ostseite der A 1 verlaufenden Varianten 1.2 <strong>und</strong> 1.3 nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in<br />

einer unvorbelasteten Situation.<br />

In Pansdorf ist das an der L 180 gelegene Motel „Am Grellberg“ bei den Varianten 1.1 <strong>und</strong> 1.4 durch<br />

eine Zunahme der Lärmimmissionen betroffen. Auch hier bestehen jedoch bereits Vorbelastungen<br />

durch Straßenverkehrslärm (L 180 <strong>und</strong> A 1).<br />

Für den Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde Scharbeutz (geplante Sondergebiete mit den<br />

Zweckbestimmungen „Klinik“ <strong>und</strong> „Rehabilitation“), der im Planfall 0 erheblichen nächtlichen Lärmbelastungen<br />

von z.T. über 50 dB(A) unterliegt, bewirken alle Varianten aufgr<strong>und</strong> der ortsfernen Lage<br />

eine deutliche Entlastung. Relevante Unterschiede zwischen beiden Varianten bestehen nicht.<br />

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten hinsichtlich der<br />

Beeinträchtigung von Beherbergungsbetrieben relativ gering ausfallen. Eine leichte Präferenz lässt<br />

sich allenfalls für die Variante 1.3 ableiten, bei der insgesamt die geringste Anzahl von Betten (26)<br />

durch Verlärmung betroffen ist.<br />

Zur Betroffenheit von Einrichtungen der touristisch relevanten Freizeitinfrastruktur durch die einzelnen<br />

Varianten lässt sich folgendes festhalten:<br />

Bei der zwischen Kattenhöhlen <strong>und</strong> Groß Timmendorf gelegenen Golfanlage Seeschlösschen zeigen<br />

sich zwischen dem Planfall 1 <strong>und</strong> dem Planfall 0 deutliche räumliche Unterschiede in der Betroffenheit.<br />

Während der nördliche <strong>und</strong> näher an der Bestandsstrecke gelegene Teil des Platzes beim Planfall<br />

1 bei allen Varianten entlastet wird, erfährt insbesondere der südwestliche <strong>und</strong> näher an der A 1<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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