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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

A.3/1A.5 liegt hier zwar ortsnäher, unterquert jedoch die A 1 in Einschnittslage, so dass sich geringere<br />

Beeinträchtigungen des südwestlichen Ortsrandes von Sierksdorf ergeben.<br />

Bei den in Haffkrug sowie zwischen Haffkrug <strong>und</strong> Scharbeutz gelegenen Ferien- <strong>und</strong> Wochenendhaussiedlungen<br />

zeigen sich zwischen dem Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1 keine wesentlichen Unterschiede<br />

hinsichtlich der Betroffenheit durch Schalleinwirkungen.<br />

Im Bereich der zwischen Scharbeutz <strong>und</strong> Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze liegen<br />

hinsichtlich der Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen ebenfalls keine relevanten Unterschiede<br />

zwischen dem Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1 vor. Die prognostizierten nächtlichen Schalleinwirkungen<br />

liegen bei maximal 45-50 dB(A), so dass keine Überschreitungen des nächtlichen Grenzwertes für<br />

Campingplätze [54 dB(A)] erfolgen. Der Streckenabschnitt X.5/E.3 stellt sich hier aufgr<strong>und</strong> der ortsferneren<br />

Lage jedoch etwas günstiger dar.<br />

Der in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegene große Campingplatz Waldesruh (250<br />

Standplätze) ist beim Planfall 1 gegenüber dem Planfall 0 durch um bis zu 5 dB(A) höhere Lärmimmissionen<br />

betroffen, so dass die nächtlichen Grenzwerte für Campingplätze beim Streckenabschnitt<br />

X.5/E.3 erreicht werden. Hier stellt der Streckenabschnitt A.3/1A.5 aufgr<strong>und</strong> der Lage auf der Ostseite<br />

der A 1 zwar die günstigere Alternative dar. Zu berücksichtigen ist aber, dass durch den Verkehr auf<br />

der A 1 bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so<br />

deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation.<br />

Die in Haffkrug <strong>und</strong> Sierksdorf befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ werden<br />

beim Planfall 1 aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen bzw. der ortsferneren<br />

Lage gegenüber dem Planfall 0 um bis zu 5 dB(A) entlastet. Relevante Unterschiede zwischen beiden<br />

Streckenabschnitten sind hier nicht festzustellen.<br />

Die unmittelbar an der A 1 gelegene Reitanlage am Friedrichshof ist beim Planfall 1 gegenüber dem<br />

Planfall 0 ebenfalls durch höhere Lärmimmissionen betroffen. Hier stellt wiederum der auf der Ostseite<br />

der Autobahn gelegene Streckenabschnitt X.5/E.3 die günstigere Alternative dar.<br />

Hinsichtlich der Betroffenheit der touristisch bedeutsamen Strandabschnitte in Scharbeutz, Haffkrug<br />

<strong>und</strong> Sierksdorf durch Lärmimmissionen liegen zwischen dem Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1 in Scharbeutz<br />

<strong>und</strong> Haffkrug keine relevanten Unterschiede vor. In Sierksdorf erfolgt hingegen gegenüber dem<br />

Planfall 0 [Schalleinwirkungen am Tag z.T. bis zu 50dB(A)] eine deutliche Abnahme der Lärmbelastung<br />

aufgr<strong>und</strong> der ortsfernen Lage beider Streckenabschnitte. Relevante Unterschiede zwischen den<br />

beiden Streckenabschnitten A.3/1A.5 <strong>und</strong> X.5/E.3 lassen sich nicht feststellen.<br />

Im Bereich des Hansa-Parks <strong>und</strong> der angrenzenden, in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlung<br />

zeigen sich hingegen wieder deutliche Unterschiede zwischen dem Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1.<br />

Während beim Planfall 0 nächtliche Schalleinwirkungen von mehr als 45 dB(A) zu verzeichnen sind,<br />

fallen diese beim Planfall 1 mit weniger als 35 dB(A) deutlich geringer aus. Zwischen den Streckenabschnitten<br />

A.3/1A.5 <strong>und</strong> X.5/E.3 liegen keine relevanten Unterschiede vor.<br />

Die im Abschnitt befindlichen regionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang<br />

von bestehenden Straßen. Bei beiden Varianten sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke i.d.R.<br />

Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen weitestgehend erhalten<br />

bleiben. Die einzige Ausnahme stellt die regionale Radwegverbindung zwischen Haffkrug <strong>und</strong> Gronenberger<br />

Hof dar. Während hier beim Streckenabschnitt X.5/E.3 eine Eisenbahnüberführung vorgesehen<br />

ist, bleibt beim Streckenabschnitt A.3/1A.5 der Bahnübergang erhalten, so dass in Zukunft von<br />

längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist.<br />

Der Jakobsweg <strong>und</strong> der Europäische Fernwanderweg E1, die nördlich von Sierksdorf den Untersuchungsraum<br />

queren, werden durch beide Streckenabschnitte unterbrochen, da die derzeitige Planung<br />

hier keine Unter- oder Überführung vorsieht.<br />

Die in Höhe von Scharbeutz <strong>und</strong> Haffkrug vorgesehenen Lärmschutzwände werden überwiegend im<br />

vorbelasteten Nahbereich der A 1 errichtet, so dass keine wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

zu erwarten sind. Eine Ausnahme stellen die Lärmschutzwände in Haffkrug beim Stre-<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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