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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

5.2.5 Abschnitt 3<br />

Der Abschnitt 3 verläuft zwischen den Trassenkombinationspunkten 13 (südlich von Klein Schlamin)<br />

<strong>und</strong> 16 (westlich von Damlos an der A 1) <strong>und</strong> umfasst die Gemeinden Schashagen, Beschendorf,<br />

Manhagen, Lensahn <strong>und</strong> Damlos. In diesem Abschnitt besteht ausschließlich ein Hauptvergleich, da<br />

hier keine kleinteiligen Varianten vorliegen, sondern folgende drei größere Varianten miteinander verglichen<br />

werden:<br />

- Variante 3.1 mit den Streckenabschnitten 1A.7 <strong>und</strong> 1A.8,<br />

- Variante 3.2 mit den Streckenabschnitten 1A.7, X.6 <strong>und</strong> X.7 sowie<br />

- Variante 3.3 mit den Streckenabschnitten X5.1 <strong>und</strong> X.7.<br />

Hauptvergleich Abschnitt 3<br />

Beschreibung der Varianten:<br />

Die Variante 3.1 orientiert sich überwiegend an der Bestandsstrecke. Größere Abweichungen von<br />

dieser bestehen zwischen Nienrade <strong>und</strong> Neu Lensahn (auf ca. 1,5 km Länge) sowie nördlich von Lensahn<br />

(auf ca. 1,4 km).<br />

Der Verlauf der Variante 3.2 ist im südlichen Abschnitt zunächst identisch mit dem der Variante 3.1.<br />

Nordöstlich von Nienrade verschwenkt die Variante 3.2 jedoch in nordöstliche Richtung <strong>und</strong> verläuft<br />

ab Höhe Lensahn auf der Westseite der A 1.<br />

Die Variante 3.3 liegt auf der gesamten Länge auf der Ostseite der A 1.<br />

Bei den einzelnen Varianten ergeben sich sehr unterschiedliche Belastungen der Ortslagen durch<br />

Lärmimmissionen. Die Variante 3.1 führt im Bereich von Groß Schlamin, Beschendorf, Nienrade <strong>und</strong><br />

vor allem Lensahn zu Überschreitungen der relevanten Grenzwerte für Lärm, so dass hier gemäß den<br />

Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung umfangreiche aktive Schallschutzmaßnahmen notwendig<br />

werden.<br />

Ähnlich stellt sich die Situation bei der Variante 3.2 dar; hier liegt jedoch eine geringere Betroffenheit<br />

der Ortslage von Lensahn vor, so dass nur für die Bebauung an der L 58 aktiver Schallschutz erforderlich<br />

wird.<br />

Deutlich günstiger stellt sich die Situation bei der Variante 3.3 dar; hier sind lediglich im Bereich der<br />

Ortslage von Groß Schlamin Schallschutzmaßnahmen notwendig.<br />

Die Lage der Varianten im Untersuchungsraum zeigt die folgende Abbildung.<br />

Abbildung 13: Hauptvergleich Abschnitt 3 – Lage der Varianten im Untersuchungsraum<br />

Variante 3.1<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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