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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

„In den Schwerpunkträumen für Tourismus <strong>und</strong> Erholung soll dem Tourismus <strong>und</strong> der Erholung besonderes<br />

Gewicht beigemessen werden, das bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen,<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Vorhaben zu berücksichtigen ist.<br />

Maßnahmen zur Struktur- <strong>und</strong> Qualitätsverbesserung sowie zur Saisonverlängerung sollen hier Vorrang<br />

vor einer reinen Kapazitätserweiterung des Angebotes bzw. dem Bau neuer Anlagen haben.<br />

Zusätzliche Kapazitäten sind denkbar, wenn sie eine Struktur- <strong>und</strong>/oder Qualitätsverbesserung des<br />

Angebots bewirken.<br />

Hochwertige Standorte, insbesondere in direkter Strand-, Wasser- oder Promenadenlage, für die die<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird, sollen zur Stärkung des örtlichen <strong>und</strong> regionalen<br />

Tourismus hochwertigen Tourismuseinrichtungen <strong>und</strong> -angeboten vorbehalten werden.<br />

In den Räumen, die auch Teile des Küstenmeeres einschließen, soll die Attraktivität <strong>und</strong> Erlebbarkeit<br />

dieser Räume für Wassersportler <strong>und</strong> andere Nutzergruppen unter Beachtung der jeweiligen Ziele des<br />

Gewässer- <strong>und</strong> Naturschutzes erhalten <strong>und</strong> verbessert werden.<br />

Die Städte sollen durch Kultur- <strong>und</strong> Einkaufsangebote, städtebauliche Maßnahmen <strong>und</strong> eine gute<br />

verkehrliche Anbindung ihre Entwicklungschancen im Marktsegment Städtetourismus verbessern.<br />

Weiterhin soll in den Schwerpunkträumen für Tourismus <strong>und</strong> Erholung die touristische Infrastrukturplanung<br />

abgestimmt werden…<br />

Touristisch intensiv genutzte Küsten, Ufer- <strong>und</strong> Strandabschnitte sollen sich mit landschaftlichen Freiräumen<br />

abwechseln“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 87).<br />

Im LEP 2010 werden die für die Schwerpunkträume für Tourismus <strong>und</strong> Erholung u.a. folgende Ziele<br />

der Raumordnung dargestellt:<br />

„Die Schwerpunkträume für Tourismus <strong>und</strong> Erholung sind in die Regionalpläne zu übernehmen <strong>und</strong><br />

inhaltlich wie räumlich zu konkretisieren sowie ggf. zu ergänzen, soweit die Gemeinden die Voraussetzungen<br />

dafür erfüllen.<br />

In den Regionalplänen sind in den Schwerpunkträumen für Tourismus <strong>und</strong> Erholung entweder Grenzen<br />

für die Siedlungsentwicklung (Baugebietsgrenzen) darzustellen, innerhalb derer sich die weitere<br />

bauliche Entwicklung vollziehen darf, oder es sind regionale Grünzüge darzustellen, in denen keine<br />

planmäßige Siedlung stattfinden darf“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a,<br />

S. 87).<br />

Als Entwicklungsräume <strong>und</strong> -gebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung sind im Untersuchungsraum zu<br />

nennen:<br />

- das „Binnenland“ der Insel Fehmarn;<br />

- das Gebiet zwischen Neukirchen <strong>und</strong> Neustadt i.H., angrenzend an den als Schwerpunktraum für<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung ausgewiesenen Küstenraum;<br />

- die Umgebung von Lensahn westlich <strong>und</strong> östlich der A 1.<br />

Die zu berücksichtigenden Gr<strong>und</strong>sätze der Raumordnung für die Entwicklungsräume <strong>und</strong> –gebiete für<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung werden im LEP 2010 wie folgt beschrieben:<br />

Entwicklungsräume <strong>und</strong> -gebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung „umfassen Räume, die sich aufgr<strong>und</strong><br />

der naturräumlichen <strong>und</strong> landschaftlichen Voraussetzungen <strong>und</strong> Potenziale sowie ihrer Infrastruktur<br />

für Tourismus <strong>und</strong> Erholung besonders eignen“ (INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

2010a, S. 89).<br />

„Sie sollen eine ausreichende touristische Bedeutung haben (gemessen an der Zahl der Beherbergungsbetriebe,<br />

der Gäste, der Betten <strong>und</strong> der Übernachtungen sowie der sonstigen touristischen Angebote)“<br />

(INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010a, S. 89). Darüber hinaus soll in<br />

diesen Gebieten „eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

angestrebt werden. Hinsichtlich der touristischen Nutzung soll dabei vorrangig auf den vorhandenen<br />

(mittelständischen) Strukturen aufgebaut werden. Darüber hinaus sollen diese Gebiete unter<br />

Berücksichtigung der landschaftlichen Funktionen durch den Ausbau von Einrichtungen für die land-<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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