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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

19 Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 98 Betten von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen betroffen;<br />

49 weitere Betriebe mit insgesamt 152 Betten liegen innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts.<br />

Betroffen sind vor allem die südlich an die Bahnstrecke angrenzenden Wohngebiete in Großenbrode<br />

<strong>und</strong> im Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´.<br />

Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich der im Süden von Großenbrode geplanten Ferienhaussiedlung<br />

<strong>und</strong> des südlich angrenzenden Campingplatzes dar (Verminderung der Lärmimmissionen gegenüber<br />

dem Planfall 0, jedoch geringer als bei der Variante 4.c.1).<br />

Im Bereich Lütjenbrode kommt es bei der Variante 4.c.2 im Vergleich mit dem Planfall 0 zu einer Zunahme<br />

der Lärmimmissionen um ca. 5 dB(A); diese fehlt jedoch deutlich geringer aus als bei der Variante<br />

4.c.1.<br />

Das nördlich von Großenbrode in der Nähe des Weststrandes gelegene Ferienhausgebiet <strong>und</strong> die<br />

unmittelbar angrenzende Kur-Einrichtung der Awo (Mutter-Kind-Kurhaus Baltic) werden bei der Variante<br />

4.c.2 etwas stärker durch Lärmimmissionen belastet als beim Planfall 0. Die Zunahme fällt jedoch<br />

deutlich geringer aus als bei der Variante 4.c.1.<br />

Der nordwestliche Teil des Campingplatzes Seekamp ist durch die Variante 4.c.2 geringfügig stärker<br />

betroffen als durch die Variante 4.c.1.durch bahnbedingte Schall. Eine Überschreitung des relevanten<br />

Immissionsgrenzwertes [54 dB(A)] nachts findet jedoch auch hier nicht statt.<br />

Der südlich <strong>und</strong> westlich an den Ortsteil ´von-Herwarth-Straße´ angrenzende Sportboothafen erfährt<br />

aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Variante 4.c.2) bzw. der ortsfernen Lage<br />

(Variante 4.c.1) gegenüber dem Planfall 0 eine leichte Entlastung.<br />

An freizeitrelevanten Strukturen ist vor allem bei der Variante 4.c.1 der ca. 500 m nördlich der geplanten<br />

Trasse gelegene Weststrand durch Verlärmung betroffen. Hier werden für das Jahr 2025 Schallpegel<br />

von 45-50 dB(A) am Tag prognostiziert, was gegenüber dem Planfall 0 eine Zunahme um 5-10<br />

dB(A) bedeutet. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Weststrand bereits durch den Verkehr auf der<br />

B 207 vorbelastet ist, so dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird<br />

wie in einer unvorbelasteten Situation. Bei der Variante 4.c.2 ergeben sich im Bereich des Weststrandes<br />

keine relevanten Veränderungen gegenüber dem Planfall 0.<br />

Für den Südstrand können aufgr<strong>und</strong> der relativ großen Entfernung zu beiden Varianten <strong>und</strong> der Abschirmwirkung<br />

der Bebauung in Großenbrode relevante Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die im Abschnitt überregional bedeutsamen Rad- <strong>und</strong> Wanderwege (Ostseeküsten-Radweg, Mönchsweg,<br />

Jakobsweg) verlaufen überwiegend auf oder entlang von bestehenden Straßen. Die von der<br />

Variante 4.c.1 betroffenen Verbindungen können aufgr<strong>und</strong> der geplanten Eisenbahn- bzw. Straßenüberführungen<br />

ohne wesentliche Beeinträchtigungen aufrechterhalten werden. Die einzige Ausnahme<br />

bildet die Rad- <strong>und</strong> Wanderwegverbindung im Bereich Bergmühle / Seekamp, wo der bestehende<br />

Bahnübergang erhalten bleibt <strong>und</strong> hier in Zukunft aufgr<strong>und</strong> des zunehmenden Zugverkehrs von längeren<br />

Schrankenschließzeiten (ca. 3 h im Tagzeitraum <strong>und</strong> damit in etwa Verdoppelung gegenüber dem<br />

Planfall 0) auszugehen ist.<br />

Deutlich ungünstiger stellt sich die Situation bei der Variante 4.c.2 dar, da hier die bestehenden Bahnübergänge<br />

nicht durch Bahn- oder Straßenüberführungen ersetzt werden. Betroffen sind davon vor<br />

allem die Rad- <strong>und</strong> Wanderwegverbindungen im Bereich Bergmühle / Seekamp, Feldscheide, Pomosin-Werk<br />

<strong>und</strong> Strandstraße, die in Zukunft aufgr<strong>und</strong> von längeren Schrankenschließzeiten (s.o.) an<br />

Attraktivität einbüßen werden.<br />

In diesem Zusammenhang stellt sich für die Variante 4.c.2 ebenfalls negativ dar, dass längere Teilabschnitte<br />

der genannten überregional bedeutsamen Rad- <strong>und</strong> Wanderwege parallel zur Bestandsstrecke<br />

verlaufen <strong>und</strong> somit im Zukunft verstärkten Lärmbelastungen <strong>und</strong> z.T. auch visuellen Störeffekten<br />

(vor allem durch Lärmschutzwände, s.u.) ausgesetzt sein werden. Dies betrifft vor allem Teilabschnitte<br />

des Ostseeküsten-Radweges nordöstlich von Großenbrode, zwischen Großenbrode <strong>und</strong> Feldscheide<br />

<strong>und</strong> in Höhe Seekamp.<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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