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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

überregional bedeutsamen Mönchsweg hinzuweisen, der im Abschnitt zunächst entlang der B 501<br />

zwischen Neukirchen <strong>und</strong> Heringsdorf verläuft, dann entlang der K 40 <strong>und</strong> der Bestandsstrecke zwischen<br />

Heringsdorf <strong>und</strong> Göhl <strong>und</strong> anschließend über die L 59 nach Oldenburg i.H. hineingeführt wird.<br />

Südlich von Oldenburg i.H. verlässt der Mönchsweg wieder das Stadtgebiet <strong>und</strong> verläuft in östlicher<br />

Richtung durch das Oldenburger Bruch.<br />

Bei Rehkamp befindet sich zudem ein Reiterhof.<br />

Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen<br />

vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, sind im Abschnitt mit<br />

Ausnahme des NSG ´Oldenburger Bruch´ nicht vorhanden. Das Gleiche betrifft Bereiche mit hoher<br />

Landschaftsbildqualität, da im Abschnitt landwirtschaftliche Intensivnutzung mit Ackerbau dominiert.<br />

An mehreren Stellen befinden sich zudem Windparks (z.B. zwischen Kremsdorf <strong>und</strong> Klötzin).<br />

Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht:<br />

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem<br />

Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1 mit den Varianten 4.b.1 <strong>und</strong> 4.b.2.<br />

Tabelle 25: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Zwischenvergleichs<br />

4.b, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen <strong>und</strong> allgemeinen<br />

Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen des<br />

nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der<br />

Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.]<br />

Ort<br />

Planfall 0<br />

Beherbergungsbetriebe /<br />

Betten<br />

45-49 dB(A)<br />

nachts<br />

> 49 dB(A)<br />

nachts<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

Planfall 1<br />

Variante 4.b.1 Variante 4.b.2<br />

Beherbergungsbetriebe /<br />

Betten<br />

45-49 dB(A)<br />

nachts<br />

> 49 dB(A)<br />

nachts<br />

Beherbergungsbetriebe /<br />

Betten<br />

45-49 dB(A)<br />

nachts<br />

> 49 dB(A)<br />

nachts<br />

Oldenburg i.H. 0 / 0 1 / 10 0 / 0 0 / 0 0 / 0 0 / 0<br />

Seegalendorf 0 / 0 0 / 0 0 / 0 0 / 0 1 / 4 0 / 0<br />

Klötzin 2 / 7 0 / 0 0 / 0 2 / 7 1 / 4 1 / 3<br />

Heringsdorf 1 / 14 4 / 18 1 / 5 2 / 9 0 / 0 0 / 0<br />

Gesamt 3 / 21 5 / 28 2 / 9 4 / 16 2 / 8 1 / 3<br />

Bei der Variante 4.b.1 kommt es vor allem im westlichen Stadtbereich von Oldenburg i.H. aufgr<strong>und</strong> der<br />

ortsfernen Trassenführung <strong>und</strong> den vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Vergleich mit<br />

dem Planfall 0 zu einer Verminderung der Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A). Von Überschreitungen<br />

des relevanten nächtlichen Immissionsgrenzwertes ist beim Planfall 0 allerdings nur ein Beherbergungsbetrieb<br />

betroffen, der zukünftig deutlich entlastet wird.<br />

In Klötzin ergeben sich bei der Variante 4.b.1 aufgr<strong>und</strong> der bauleitplanerischen Ausweisung der Ortslage<br />

als Dorfgebiet keine Überschreitungen der relevanten Immissionsgrenzwerte, so dass keine aktiven<br />

Schallschutzmaßnahmen vorgesehen wurden. Dies hat zur Folge, dass es hier in Zukunft gegenüber<br />

dem Planfall 0 zu stärkeren Schalleinwirkungen <strong>und</strong> damit auch zu einer stärkeren Betroffenheit<br />

der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe kommt.<br />

In Heringsdorf sind hingegen aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, so dass sich hier die Anzahl<br />

der durch Lärmimmissionen betroffenen Betriebe vermindert.<br />

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