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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

troffen, dürfte aber für naturorientierte Touristen aufgr<strong>und</strong> der geringen Größe nur von begrenzter<br />

Attraktivität sein.<br />

Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht:<br />

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem<br />

Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1 mit den Streckenabschnitten X.7.1 <strong>und</strong> X.12.<br />

Tabelle 24: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des Vorvergleichs<br />

4.a, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1<br />

Ort<br />

Planfall 0<br />

Beherbergungsbetriebe /<br />

Betten<br />

45-49 dB(A)<br />

nachts<br />

> 49 dB(A)<br />

nachts<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

Planfall 1<br />

Streckenabschnitt X.7.1 Streckenabschnitt X.12<br />

Beherbergungsbetriebe /<br />

Betten<br />

45-49 dB(A)<br />

nachts<br />

> 49 dB(A)<br />

nachts<br />

Beherbergungsbetriebe /<br />

Betten<br />

45-49 dB(A)<br />

nachts<br />

> 49 dB(A)<br />

nachts<br />

Seegalendorf 0 / 0 0 / 0 1 / 4 0 / 0 1 / 4 0 / 0<br />

Der Beherbergungsbetrieb in Seegalendorf (vier Betten) weist zu beiden Streckenabschnitten einen<br />

Abstand von ca. 800 m auf, so dass es weder am Tag noch nachts zu einer Überschreitung der relevanten<br />

Grenzwerte für Lärm kommt. Dennoch ist gegenüber dem Planfall 0, der für den Bereich Seegalendorf<br />

im Hinblick auf Bahnlärm durch eine ungestörte Situation gekennzeichnet ist, eine Verschlechterung<br />

zu prognostizieren [Lage des Betriebes innerhalb der 45 dB(A)-Isophone nachts].<br />

Vergleichbares trifft für die Reitanlage im Bereich Rehkamp zu, die ca. 300 m westlich der Trasse<br />

liegt.<br />

Der o.g. regionale Radweg kann bei beiden Streckenabschnitten aufgr<strong>und</strong> der geplanten Straßenüberführung<br />

aufrechterhalten werden.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass beide Streckenabschnitte aus touristischer Sicht keine<br />

relevanten Unterschiede aufweisen. Da jedoch der Streckenabschnitt X.12 die Ortslage von Kremsdorf<br />

zerschneidet, wird die Variante X.7.1 als Vorzugsvariante gewählt.<br />

5.2.6.2 Zwischenvergleiche<br />

5.2.6.2.1. Zwischenvergleich 4.b<br />

Der Zwischenvergleich 4.b behandelt<br />

- die Variante 4.b.1 mit dem Streckenabschnitt 1A.10 <strong>und</strong><br />

- die Variante 4.b.2 mit dem Streckenabschnitt X.8, dem Vergleichsergebnis 4.a (= Streckenabschnitt<br />

X.7.1) <strong>und</strong> dem Streckenabschnitt X1.1.<br />

Beschreibung der Varianten:<br />

Beide Varianten liegen auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg i.H. <strong>und</strong> der Gemeinden Göhl, Heringsdorf<br />

<strong>und</strong> Neukirchen. Die Variante 4.b.2 verläuft zudem auf dem Gemeindegebiet von Gremersdorf.<br />

Der Beginn beider Varianten befindet sich am TKP 17 südlich von Oldenburg; ihr gemeinsamer Endpunkt<br />

östlich von Neukirchen am TKP 19.<br />

Beide Varianten lösen sich zunächst südlich von Oldenburg i.H. in Höhe des NSG ´Oldenburger<br />

Bruch´ von der Bestandsstrecke <strong>und</strong> verlaufen am südlichen Stadtrand entlang. Die Variante 4.b.2<br />

verläuft dabei etwas südlicher. Östlich von Oldenburg nimmt die Variante 4.b.1 wieder den Verlauf der<br />

Bestandsstrecke auf <strong>und</strong> folgt dieser - bis auf eine kleinere Abweichung bei Heringsdorf - bis zum TKP<br />

19.<br />

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